Die Landes-ASten-Konferenz Bayern (LAK) lehnt den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) in der derzeitigen Form ab und spricht sich für eine grundlegende Überarbeitung des DQR aus.
In der derzeitigen Fassung beinhalten die höheren DQR-Niveaustufen die jeweiligen Fachkompetenzen und Personalen Kompetenzen auch aller niedrigeren DQR-Niveaustufen.
Dies entspricht nicht der Lebenswirklichkeit.
So hat eine Facharbeiterin bzw. ein Facharbeiter, die dem DQR-Niveau 5 zugeordnet wird, ganz andere Kompetenzen erworben als ein Bachelorabsolvent bzw. eine Bachelorabsolventin, welche dem DQR-Niveau 6 zugeordnet wird. Gerade die duale Ausbildung in Deutschland vermittelt in hohem Maße praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten, die in einem eher theoretisch angelegten Studium so nicht erreicht werden können.
Die Einbeziehung aller Fach- und Personalen Kompetenzen in die jeweils höheren DQR-Niveaustufen ist daher abzulehnen.
In der aktuellen Debatte um den Zugang zur Hochschulbildung wird darüber diskutiert, die Niveaustufen des DQR als Zugangsvoraussetzung heranzuziehen. Dies hätte zur Folge, dass Inhaber eines Bildungsabschlusses auf einem bestimmten DQR-Niveau Zugang zu sämtlichen Bildungsangeboten des nächsthöheren DQR-Niveaus erhalten würden. Ein solcher Automatismus ist äußerst fragwürdig, da in vielen Fällen aufgrund der unterschiedlichen Bildungsbiografien die für eine bestimme Weiterqualifizierung notwendigen Kompetenzen nicht erworben wurden.
Aus diesem Grund lehnt die LAK eine zugangsrechtliche Anwendung der DQR-Niveaustufen in der derzeitigen Form ab.
Durch das Erreichen einer bestimmen DQR-Niveaustufe hat eine Person gezeigt, dass sie über die Fähigkeit verfügt, bestimme Fach- und Personale Kompetenzen zu erwerben. Dies bedeutet, dass die Person grundsätzlich befähigt ist, die nächsthöhere DQR-Niveaustufe zu erreichen. Allerdings bedeutet dies nicht automatisch, dass die Person auch genau die notwendigen Kompetenzen bis jetzt erworben hat, um ein bestimmtes Programm (z.B. Masterstudium oder Techniker) sinnvoll zu absolvieren.
Durch eine erhöhte Durchlässigkeit der verschiedenen Bildungswege untereinander steigt die Qualität in diesen und stellt eine Bereicherung für alle am Programm teilnehmenden Personen dar. So bringen beispielsweise Teilnehmer mit einer beruflichen Ausbildung Lebenserfahrung und Berufspraxis in die Curriculum mit ein, während im Gegenbeispiel diese Personen vom methodischen Herangehen profitieren.
Deswegen fordert die LAK für Personen, die an einem auf ihre Bildungsbiografie nicht aufbauenden Programm teilnehmen wollen, Angebote zu schaffen, um diesen Personen das Erwerben von fehlenden Kompetenzen zu ermöglichen. Diese Angebote müssen vor dem Programmstart stattfinden und sollen allen Personen einer bestimmten DQR-Niveaustufe offen stehen.
Um die Qualität eines Programms sicherzustellen, ist ein Nachweis über den Erwerb der notwendigen Kompetenzen als Voraussetzung für den Zugang zu einem Bildungsangebot nachzuweisen.
Position
Landes-ASten-Konferenz Bayern
c/o Studierendenvertretung der LMU
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