Die LAK Bayern spricht sich gegen die in der Novelle des Berufsbildungsmodernisierungsgesetzes neu eingeführten beruflichen Fortbildungsbezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ aus. Die LAK Bayern ist der Auffassung, dass Bildungsabschlüsse der beruflichen Bildung und des akademischen Lernens gleichwertig sind. Diese Gleichwertigkeit, beschrieben durch die Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens, darf aber nicht zu einer Gleichsetzung der beiden Bildungswege mit ihren jeweiligen unterschiedlichen Kompetenzzielen führen. Die neuen Bezeichnungen zum Abschluss einer beruflichen Ausbildung bergen im hohen Maße eine Verwechslungsgefahr mit den etablierten akademischen Abschlussbezeichnungen „Bachelor“ und „Master“ und lassen daher Transparenz und Eindeutigkeit vermissen. Hierdurch werden unterschiedliche Bildungswege mit fast identischen Bezeichnungen belegt und damit sowohl das Profil der akademischen als auch beruflichen Bildung dauerhaft geschwächt. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die etablierten deutschen Abschlussbezeichnungen im Ausland für die Qualität der Berufsausbildung geschätzt und weithin anerkannt sind. Den im Gesetz verankerten gesetzlichen Mindestlohn in der Ausbildung sowie die verbesserten arbeitsrechtlichen Bestimmungen begrüßen wir ausdrücklich.
Position
Landes-ASten-Konferenz Bayern
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