Mit der geplanten Hochschulrechtsnovelle, die voraussichtlich Anfang 2021 beschlossen werden soll, wird die vierte große Änderung am Bayerischen Hochschulgesetz seit seiner Einführung 1973 vollzogen. Die bayerischen Hochschulen sehen sich der Herausforderung gegenüber auch in Zeiten stark gewandelter Rahmenbedingungen Orte für herausragende Forschung und qualitativ hochwertige Studienangebote sein zu können. Wir begrüßen daher die generelle Absicht das Bayerische Hochschulgesetz zu modernisieren, dabei notwendige neue Leitlinien aufzunehmen und Bewährtes beizubehalten.
Dieses Dokument ist eine gemeinsame Positionierung der LAK Bayern, dem Zusammenschluss aller bayerischen Studierendenvertretungen, sowie dem Landesverband Wissenschaftler in Bayern, der bayerischen Vertretung des akademischen Mittelbaus, zu dieser Reform. In diesem werden die Forderungen, Anregungen und Wünsche der Landesverbände von 400.000 Studierenden und über 30.000 wissenschaftlichen MitarbeiterInnen an das Bayerische Hochschulgesetz zusammengefasst und so eine Vision für die bayerische Hochschullandschaft der Zukunft entwickelt. Als Kurzüberblick über unsere umfangreiche Vision finden Sie im Folgenden eine Zusammenfassung der Schwerpunkte:
- Erarbeitung der Organisationssatzung in einem demokratisch legitimierten, paritätisch besetzten Hochschulkonvent anstatt im Hochschulrat
- Festlegung von verbindlichen Leitlinien für die Organisationssatzung, Festschreibung der Existenz von Kollegialorganen sowie beschlussfassenden und ‑ausführenden Gremien auf allen Ebene der Hochschulen, unabhängiges Kontrollorgan für die Hochschulleitung
- gesetzlich garantierte Beteiligung aller Statusgruppen an der Erarbeitung und Beschlussfassung der Zielvereinbarungen
- Erhalt der Fächervielfalt für den Kulturstaat Bayern
- Gleichstellungs- und Diversitätsförderung durch das Kaskadenmodell
- Festschreibung einer handlungsfähigen Landesstudierendenvertretung im Hochschulgesetz
- Schaffung von attraktiven, familienfreundlichen Arbeitsbedingungen an den Hochschulen, verlässliche Karriereplanung für den Mittelbau, Einrichtung von Karrierezentren, Entfristung von Stellen
- Erhalt der staatlichen Struktur der Hochschulen, echtes Optionsmodell für Körperschaften (Wechsel vom Opt-Out- zum Opt-In-Modell)
- Studierendenwerke als Sozialpartner der Studierenden wertschätzen, Verdrängung durch private Anbieter verhindern
- differenzierte Betrachtung der „unternehmerischen“ Hochschule, Ablehnung einer pauschalen und undifferenzierten Ökonomisierung der Hochschulen, Begrüßung der Gründungsförderung für interessierte Hochschulangehörige
- Chancen der Digitalisierung in der Lehre nutzen, globales Lehrdeputat fair verteilen, Einheit von Lehre und Forschung gemäß dem Humboldt’schen Bildungsideal sicherstellen
- Beschleunigung von Berufungsverfahren unter Beibehaltung der Statusgruppen-Beteiligung sowie der Qualitätssicherung, Aufwertung der Lehre bei Berufungsentscheidungen
- Gebührenerhebungsmöglichkeiten gefährden die Internationalität der bayerischen Hochschulen, strikte Ablehnung von Studiengebühren für Nicht-EU-AusländerInnen
- klimaneutrale Hochschulen bis 2030, finanzielle Mittel für die Transformation notwendig
- gesellschaftliche Verantwortung der Hochschulen durch Transfer stärken
- Glaubwürdigkeit der Hochschulen nach innen und außen sicherstellen
Alle diese Forderungen werden in den folgenden Kapiteln ausführlich dargestellt und argumentativ unterlegt. Wir hoffen mit diesem Papier einen offenen Dialog über die Chancen und Risiken dieser Gesetzesreform zu initiieren und freuen uns auf Ihre Rückmeldung.
Stellungnahme
Landes-ASten-Konferenz Bayern
c/o Studierendenvertretung der LMU
Leopoldstraße 15
80802 München