Soforthilfe für Studierende JETZT!
Für Studierende, welche sich aufgrund wegfallenden Einkommens in einer finanziellen Notlage befinden, muss vom Bund ab dem 30.03. eine Soforthilfe ohne vorherige Bedürftigkeitsprüfung im Umfang von 3000,- Euro vergeben werden. Bei der nachträglichen Feststellung der Bedürftigkeit übernimmt der Bund die Kosten der Soforthilfe. Im Nichtbedürftigkeitsfall wandelt sich die Zahlung in einen zinslosen Kredit um, der mit Ablauf von 10 Jahren fällig wird.
Begründung:
Zwei Drittel der Studierenden arbeiten neben dem Studium, weil BAföG und Unterhalt allein nicht zum Leben reichen oder sie ohnehin keinen BAföG- oder Unterhaltsanspruch haben. Viele Studierende leben unterhalb des Existenzminimums. In dieser Situation ist das Wegfallen von Nebenjobeinkommen schnell existenzbedrohend. Gerade Studierende befinden sich oft in prekären und instabilen Arbeitsverhältnissen ohne Lohnfortzahlung und Sicherheit. Sie sind des Weiteren auch in der Kurzarbeiterregelung nicht berücksichtigt. Die vorgesehenen vereinfachten Bedingungen für die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld (KUG) gelten jedoch nur für die Fälle, für die auch ein Grundanspruch auf KUG gegeben ist. Arbeitgeber*innen können KUG nur für die Arbeitnehmer*innen beantragen, die auch versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung sind. Geringfügig Beschäftigte sind versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung, für sie kann daher nach wie vor kein KUG beantragt werden. Dies ist insbesondere bei Studierenden, die neben dem Studium jobben, häufig der Fall.
In der aktuellen Situation ist es nicht haltbar, dass Student*innen deutschlandweit in finanzielle Notlagen geraten, weil ihre Nebenjobs wegfallen oder ihre Eltern sie aufgrund des plötzlichen Einnahmeausfalls nicht mehr finanzieren können.
Auch fordern Notsituationen eine erhöhte finanzielle Flexibilität, welche bei den meisten Studierenden und ihren Eltern nicht vorhanden ist. Daher muss der Staat sofort handeln, auch um den psychischen Druck von Studierenden zu nehmen. In der aktuell zum Teil sehr unklaren Studiensituation dürfen Studierende nicht zusätzlich durch finanzielle Belastungen am Studienfortschritt gehindert oder zum Studienabbruch gezwungen werden.
Das Angebot sollte im Speziellen auch für ausländische Studierende zugänglich sein. Deutschland trägt für diese Studierenden als “Gastland” in der Krisensituation eine besondere Verantwortung. Die psychische und finanzielle Belastung von ausländischen Studierenden ist in einigen Fällen noch angespannter.
Die Soforthilfe soll als erste Überbrückungsmaßnahme dienen, damit bis zum Sommer ein gegebenenfalls angepasstes Konzept zur nachhaltigen Studienfinanzierung entwickelt werden kann.
3000 Euro entsprechen ungefähr dem Bedarf von Studierenden für drei Monate*
Für die nachträgliche Bedürftigkeitsprüfung, welche sich an den Bezügen nach BAföG orientieren könnte, sollten ausschließlich beigebracht werden:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis der eigenen Einkommenseinbußen oder der Einkommenseinbußen des*der Unterhaltspflichtigen/Unterhaltsfreiwilligen
Finanzielle Mittel sind genügend vorhanden, da auch Mittel, welche bereits für Studienfinanzierung durch BAföG oder Stipendien im letzten Jahr vorgesehen waren, nicht ausgeschöpft wurden. Wir schlagen vor, dass eine Ausschüttung des Geldes unkompliziert per Onlineverfahren über die KfW abgewickelt wird. Das System muss spätestens bis zum 30.3. voll funktionsfähig sein, damit betroffene Studierende Anfang April ihre laufenden Kosten bezahlen können.
* Bedarf Studierende nach Sozialerhebung [S. 14 Bild 4, http://www.sozialerhebung.de/download/21/Soz21_zusammenfassung.pdf]
Position
Landes-ASten-Konferenz Bayern
c/o Studierendenvertretung der LMU
Leopoldstraße 15
80802 München