Sofort­hil­fe für Studie­ren­de JETZT!

Für Studie­ren­de, welche sich aufgrund wegfal­len­den Einkom­mens in einer finan­zi­el­len Notla­ge befin­den, muss vom Bund ab dem 30.03. eine Sofort­hil­fe ohne vorhe­ri­ge Bedürf­tig­keits­prü­fung im Umfang von 3000,- Euro verge­ben werden. Bei der nach­träg­li­chen Fest­stel­lung der Bedürf­tig­keit über­nimmt der Bund die Kosten der Sofort­hil­fe. Im Nicht­be­dürf­tig­keits­fall wandelt sich die Zahlung in einen zins­lo­sen Kredit um, der mit Ablauf von 10 Jahren fällig wird.

Begrün­dung:

Zwei Drit­tel der Studie­ren­den arbei­ten neben dem Studi­um, weil BAföG und Unter­halt allein nicht zum Leben reichen oder sie ohne­hin keinen BAföG- oder Unter­halts­an­spruch haben. Viele Studie­ren­de leben unter­halb des Exis­tenz­mi­ni­mums. In dieser Situa­ti­on ist das Wegfal­len von Neben­job­ein­kom­men schnell exis­tenz­be­dro­hend. Gera­de Studie­ren­de befin­den sich oft in prekä­ren und insta­bi­len Arbeits­ver­hält­nis­sen ohne Lohn­fort­zah­lung und Sicher­heit. Sie sind des Weite­ren auch in der Kurz­ar­bei­ter­re­ge­lung nicht berück­sich­tigt. Die vorge­se­he­nen verein­fach­ten Bedin­gun­gen für die Inan­spruch­nah­me von Kurz­ar­bei­ter­geld (KUG) gelten jedoch nur für die Fälle, für die auch ein Grund­an­spruch auf KUG gege­ben ist. Arbeitgeber*innen können KUG nur für die Arbeitnehmer*innen bean­tra­gen, die auch versi­che­rungs­pflich­tig in der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung sind. Gering­fü­gig Beschäf­tig­te sind versi­che­rungs­frei in der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung, für sie kann daher nach wie vor kein KUG bean­tragt werden. Dies ist insbe­son­de­re bei Studie­ren­den, die neben dem Studi­um jobben, häufig der Fall.

In der aktu­el­len Situa­ti­on ist es nicht halt­bar, dass Student*innen deutsch­land­weit in finan­zi­el­le Notla­gen gera­ten, weil ihre Neben­jobs wegfal­len oder ihre Eltern sie aufgrund des plötz­li­chen Einnah­me­aus­falls nicht mehr finan­zie­ren können.

Auch fordern Notsi­tua­tio­nen eine erhöh­te finan­zi­el­le Flexi­bi­li­tät, welche bei den meis­ten Studie­ren­den und ihren Eltern nicht vorhan­den ist. Daher muss der Staat sofort handeln, auch um den psychi­schen Druck von Studie­ren­den zu nehmen. In der aktu­ell zum Teil sehr unkla­ren Studi­en­si­tua­ti­on dürfen Studie­ren­de nicht zusätz­lich durch finan­zi­el­le Belas­tun­gen am Studi­en­fort­schritt gehin­dert oder zum Studi­en­ab­bruch gezwun­gen werden.

Das Ange­bot soll­te im Spezi­el­len auch für auslän­di­sche Studie­ren­de zugäng­lich sein. Deutsch­land trägt für diese Studie­ren­den als “Gast­land” in der Krisen­si­tua­ti­on eine beson­de­re Verant­wor­tung. Die psychi­sche und finan­zi­el­le Belas­tung von auslän­di­schen Studie­ren­den ist in eini­gen Fällen noch angespannter.

Die Sofort­hil­fe soll als erste Über­brü­ckungs­maß­nah­me dienen, damit bis zum Sommer ein gege­be­nen­falls ange­pass­tes Konzept zur nach­hal­ti­gen Studi­en­fi­nan­zie­rung entwi­ckelt werden kann.

3000 Euro entspre­chen unge­fähr dem Bedarf von Studie­ren­den für drei Monate*

Für die nach­träg­li­che Bedürf­tig­keits­prü­fung, welche sich an den Bezü­gen nach BAföG orien­tie­ren könn­te, soll­ten ausschließ­lich beigebracht werden:

  • Imma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung
  • Nach­weis der eige­nen Einkom­mens­ein­bu­ßen oder der Einkom­mens­ein­bu­ßen des*der Unterhaltspflichtigen/Unterhaltsfreiwilligen

Finan­zi­el­le Mittel sind genü­gend vorhan­den, da auch Mittel, welche bereits für Studi­en­fi­nan­zie­rung durch BAföG oder Stipen­di­en im letz­ten Jahr vorge­se­hen waren, nicht ausge­schöpft wurden. Wir schla­gen vor, dass eine Ausschüt­tung des Geldes unkom­pli­ziert per Onlin­ever­fah­ren über die KfW abge­wi­ckelt wird. Das System muss spätes­tens bis zum 30.3. voll funk­ti­ons­fä­hig sein, damit betrof­fe­ne Studie­ren­de Anfang April ihre laufen­den Kosten bezah­len können.

* Bedarf Studie­ren­de nach Sozi­al­erhe­bung [S. 14 Bild 4, http://​www​.sozi​al​erhe​bung​.de/​d​o​w​n​l​o​a​d​/​2​1​/​S​o​z​2​1​_​z​u​s​a​m​m​e​n​f​a​s​s​u​n​g​.​pdf]

Posi­ti­on

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
80802 München