Das Urheberrechtsgesetz soll noch in dieser Legislaturperiode reformiert werden
In seiner heutigen Sitzung hat sich der Bundesrat mit dem „Urheberrechts-Wissensgesellschafts- Gesetz“ (UrhWissG) befasst und so den Weg für die Fortführung des Gesetzgebungsverfahren im Bundestag geebnet. Der Regierungsentwurf sieht vor, das Urheberrecht zu reformieren und neue Regeln insbesondere für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Bildungssektor zu definieren. Die Landes-ASten-Konferenz Bayern begrüßt den heutigen Beschluss und wiederholt ihre Forderung an den Bund, die Novellierung noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen.
Rückblick: Die Landes-ASten-Konferenz Bayern hat im Januar 2017 in einer deutschlandweiten Online-Petition (www.change.org/urheberrecht) das Bundesjustizministerium aufgefordert, das Urheberrecht zu reformieren und so dringend benötigte Weichenstellungen im Bildungssektor zu formulieren. Ein weiteres Ziel der Reform soll es sein, den Jahre andauernden Vertragsstreit von Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Kultusministerkonferenz (KMK) und Hochschulrektoren- konferenz (HRK) über die Bereitstellung digitaler Lehrmaterialien an Hochschulen zu beenden.
Die Petition setzt mit ihren tausenden UnterstützerInnen und Hunderten von Kommentaren ein klares Signal an die Politik. Die Studierenden in Bayern und ganz Deutschland wollen ein neues Urheberrechtsgesetz – eins, das der Digitalisierung im 21. Jahrhundert gerecht wird und eins, das den Lehrenden, Studierenden und Forschenden den Raum gibt, den sie für ihre Bildung und wissenschaftliche Arbeiten dringend benötigen. Um die Freiheit von Lehre, Studium und Forschung weiterhin zu ermöglichen und zu fördern, ist eine Reform des Urheberrechts unausweichlich.
Im Februar 2017 hat das Bundesjustizministerium einen Entwurf vorgelegt, der das Urheberrecht zu Gunsten des Hochschulbetriebs reformieren und „an die Erfordernisse der Wissensgesellschaft“ anpassen soll. Das neue Gesetz entspricht zwar nicht vollumfänglich der Forderung der Landes- ASten-Konferenz Bayern, eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke zu etablieren, es sind jedoch neue Schrankenregelungen für den Bildungssektor enthalten; auch wird die Frage über die Vergütung von urheberrechtlich geschützten Lehrmaterialien neu geregelt – zukünftig soll es nun ausreichen, dass Hochschulen und VG Wort stichprobenbasierte Pauschaulen vereinbaren.
„Das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz deckt sich mit Teilen unserer Forderung und kann als Schritt in die richtige Richtung gesehen werden“, so Constantin Pittruff, Sprecher der Landes-ASten-Konferenz Bayern. „Kritisch sehen wir jedoch, dass das Gesetz erst zum 01. März 2018 in Kraft treten soll und somit keine Perspektive für das kommende Wintersemester bietet. Ob sich bis dahin KMK, HRK und VG Wort auf eine Übergangslösung einigen, bleibt abzuwarten.“
Nachdem der Bundesrat sich heute mit dem UrhWissG befasst hat, geht der Regierungsentwurf am 18. Mai 2017 zu einer ersten Beratung in den Bundestag. Eine Verabschiedung des Gesetzes wird spätestens zur Sitzung am 30. Juni 2017 erwartet. „Wir hoffen darauf, dass die Abgeordneten im Bundestag noch in dieser Legislaturperiode zu einem Ergebnis kommen“, so Pittruff weiter. „Die Studierenden sind auf eine zügige und langfristige Lösung im Urheberrechtsstreit angewiesen.“
Pressemitteilung
Landes-ASten-Konferenz Bayern
c/o Studierendenvertretung der LMU
Leopoldstraße 15
80802 München