Das Kompe­tenz­zen­trum für elek­tro­ni­sche Fern­prü­fun­gen an Univer­si­tä­ten wurde im Winter­se­mes­ter 2020/21 ins Lebens geru­fen. Ziel des Kompe­tenz­zen­trums ist die Bera­tung und Unter­stüt­zung der Hoch­schu­len für die rechts­si­che­re und fach­ad­äqua­te Umset­zung von Fern­prü­fun­gen. Der Beirat berät das Kompe­tenz­zen­trum bei der Erfül­lung seiner Aufga­ben und entschei­det über die Ausschrei­bung und Verga­be der Förder­mit­tel des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Wissen­schaft und Kunst. Die erste Ausschrei­bungs­run­de wurde bereits im vergan­ge­nen Amts­jahr verge­ben, eine zwei­te Ausschrei­bungs­run­de ist noch ausstehend.

Wir erach­ten es als wich­tig, zeit­nah wieder eine kompe­ten­te Person in den Beirat zu entsen­den, um
die Belan­ge der Studie­ren­den zu vertreten.

Für die Entsen­dung möch­ten wir euch als LAK-Sprecher*innen folgen­des nicht bindendes
Kompe­tenz­pro­fil empfehlen:

  • Fach­li­che Kennt­nis­se im Bereich der elek­tro­ni­schen Fernprüfungen
  • Kennt­nis­se über die Baye­ri­sche Fern­prü­fungs­er­pro­bungs­ver­ord­nung und verwandter
    Rechtsvorschriften
  • Hoch­schul­po­li­ti­sche Kompe­tenz durch Amts­tä­tig­keit inner­halb der Studierendenvertretung
    auf Refe­ren­ten­ebe­ne oder höher (Spre­cher­rat, Senat, etc.)
  • Akti­ve, selbst­stän­di­ge Arbeitsweise
  • Vor- und Nach­be­rei­tung der Lenkungs­­­k­reis-Sitzu­n­­gen, enge Zusam­men­ar­beit mit den LAK-Sprecher*innen
  • Bereit­schaft zu regel­mä­ßi­gen Berich­ten gegen­über der LAK, idea­ler­wei­se durch persön­li­che Sitzungsteilnahme

Die Entsen­dung in den Beirat des Kompe­tenz­zen­trums Fern­prü­fun­gen erfolgt nach § 6 Entsen­dun­gen unse­rer Geschäfts­ord­nung und soll auf der kommen­den LAK-Sitzung am 30.10.2022 statt­fin­den. Bewer­bun­gen für diese Sitzung können bis zum 23.10.2022 einge­reicht werden.

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