Das Kompetenzzentrum für elektronische Fernprüfungen an Universitäten wurde im Wintersemester 2020/21 ins Lebens gerufen. Ziel des Kompetenzzentrums ist die Beratung und Unterstützung der Hochschulen für die rechtssichere und fachadäquate Umsetzung von Fernprüfungen. Der Beirat berät das Kompetenzzentrum bei der Erfüllung seiner Aufgaben und entscheidet über die Ausschreibung und Vergabe der Fördermittel des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. Die erste Ausschreibungsrunde wurde bereits im vergangenen Amtsjahr vergeben, eine zweite Ausschreibungsrunde ist noch ausstehend.
Wir erachten es als wichtig, zeitnah wieder eine kompetente Person in den Beirat zu entsenden, um
die Belange der Studierenden zu vertreten.
Für die Entsendung möchten wir euch als LAK-Sprecher*innen folgendes nicht bindendes
Kompetenzprofil empfehlen:
- Fachliche Kenntnisse im Bereich der elektronischen Fernprüfungen
- Kenntnisse über die Bayerische Fernprüfungserprobungsverordnung und verwandter
Rechtsvorschriften - Hochschulpolitische Kompetenz durch Amtstätigkeit innerhalb der Studierendenvertretung
auf Referentenebene oder höher (Sprecherrat, Senat, etc.) - Aktive, selbstständige Arbeitsweise
- Vor- und Nachbereitung der Lenkungskreis-Sitzungen, enge Zusammenarbeit mit den LAK-Sprecher*innen
- Bereitschaft zu regelmäßigen Berichten gegenüber der LAK, idealerweise durch persönliche Sitzungsteilnahme
Die Entsendung in den Beirat des Kompetenzzentrums Fernprüfungen erfolgt nach § 6 Entsendungen unserer Geschäftsordnung und soll auf der kommenden LAK-Sitzung am 30.10.2022 stattfinden. Bewerbungen für diese Sitzung können bis zum 23.10.2022 eingereicht werden.