Die bayerischen Studierendenvertretungen sehen in der Finanzierung der bayerischen Hochschulen eine tiefgreifende strukturelle Schieflage. Die sogenannten Studienzuschussmittel, die in der Nachfolge der Studienbeiträge der Verbesserung der Lehre dienen sollen, werden immer wieder zur Querfinanzierung von Kernaufgaben der Hochschulen herangezogen.
Auch wenn die Studierenden an diesen Entscheidungen paritätisch beteiligt sind, lässt sich diese Fehlnutzung nicht verhindern, da wichtige Einrichtungen des Hochschulbetriebs sonst gar nicht finanziert werden.
Gerade die Lohnsteigerungen und krisenbedingten Preissteigerungen in vielen Bereichen verschärfen die finanzielle Situation an den bayerischen Hochschulen zunehmend, denn der Umfang der Studienzuschussmittel wurden seit 2016 nicht erhöht, dadurch klafft eine große Finanzierungslücke in den Haushalten.
An einigen bayerischen Hochschulen führt dies bereits jetzt dazu, dass zentrale Einrichtungen wie Bibliotheken und Sprachenzentren mit erheblichen Kürzungen rechnen und in der Folge den Betrieb stark einschränken müssen. Diese Schieflage schlägt sich schon in diesem Haushaltsjahr punktuell in Defiziten nieder, die eine erhebliche Verschlechterung der Studienbedingungen zur Folge haben. Wir sehen dadurch die Aufrechterhaltung hochschulischer und universitärer Kernaufgaben massiv bedroht.
Zur kurzfristigen Abmilderung fordern die bayerischen Studierendenvertretungen ein Sofortprogramm zur finanziellen Unterstützung der in Schieflage geratenen Hochschulen, das die tatsächlichen Anforderungen eines modernen Lehr- und Forschungsbetriebs berücksichtigt.
Mittelfristig fordern die bayerischen Studierendenvertretungen die zuständigen Ministerien auf, folgende Punkte sicherzustellen:
- Studienzuschussmittel müssen reale Mitbestimmung der Studierenden gewährleisten. Hierzu ist es notwendig, dass die Vertreter*innen in den Studienzuschusskommissionen Einblick in den gesamten Haushalt der Hochschulen erhalten. Nur so können sie den Handlungsspielraum der Hochschulleitungen realistisch einschätzen.
- Aus Studienzuschussmitteln darf keine Finanzierung von grundlegenden Aufgaben der Hochschulen erfolgen. Zentrale Aufgaben der Hochschulen müssen in ausreichendem Maße über die Grundfinanzierung gewährleistet werden. Zu den zentralen Aufgaben zählen insbesondere, aber nicht abschließend, der Kernbetrieb der Hochschul- und Universitätsbibliotheken, die Angebote der Sprachenzentren, Qualitätssicherungsmaßnahmen im Rahmen der Akkreditierung und der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermittlung von – teilweise verpflichtenden – Auslandsstudienplätzen (z. B. im Erasmus-Programm), technischer Support für hochschulische und universitäre IT-Dienste, grundlegende studienbezogene Beratungsangebote für Studierende, Verwaltungsstellen in der Studierendenkanzlei für Einschreibungen, Bewerbungsverfahren oder auch Exmatrikulationen.
- Vergangene Fehlentscheidungen müssen korrigiert werden. Die bayerischen Studierendenvertretungen befürworten die Überführung unbefristeter Stellen in das Personalsoll A, jedoch sind die gesamten zur Verfügung stehenden Mittel dadurch erheblich gesunken. Diejenigen Personalstellen, die zu den oben genannten Zwecken geschaffen worden sind, sollen ohne Abzug bei den Studienzuschussmitteln in den Haushalt der Hochschule oder Universität überführt werden, um vergangene Fehler richtigzustellen.
- Beim Ausbau der Hochschulen muss der Wissenschaftsstützende Personalstock ebenso mitbedacht und ausgebaut werden. Neue Professuren, wie sie etwa im Rahmen der Hightech-Agenda oder des KI-Wettbewerbs eingerichtet wurden, bringen zunächst einmal mehr Lehr- und Forschungspotenzial. Der dadurch anfallende Folgeaufwand, etwa für Verwaltung, Infrastruktur und Qualitätssicherung, muss aber ebenfalls in den Finanzierungen der Programme berücksichtigt werden, da sich sonst innovationshemmende Flaschenhälse bilden.
- Studienzuschussmittel sollen dynamisch vergeben werden. Hierzu ist mindestens eine Kopplung an die Inflationsrate notwendig. Die im Dezember 2022 angekündigte Überführung unbefristeter Stellen in das Personalsoll A wird zwar zukünftige Lohnsteigerungen abfedern, allerdings sind die Studienzuschussmittel in der vergangenen Dekade real bereits zurückgegangen. Bisher richten sich die Summen nach den zuletzt erhobenen Studienbeiträgen. Mittelfristig ist zu überdenken, wie eine gerechte Zuweisung aussehen kann. Dabei ist etwa ein einheitlicher Geldbetrag je Student*in vorstellbar. Eine derart grundlegende Reform muss diejenigen Hochschulen abfedern, die besonders nachteilig vom neuen Modell betroffen wären.
- Der Zuteilung von Haushaltsmitteln an die Hochschulen muss eine ganzheitliche Betrachtung jeder Hochschule zugrunde liegen. Diese Betrachtung muss die unterschiedliche inhaltliche Ausrichtung der Hochschulen berücksichtigen, Fächerdiversität erhalten und absehbare Probleme, wie den fehlenden Abiturjahrgang am Übergang zu G9 und zurückgehende Studierendenzahlen im ländlichen Raum, widerspiegeln.
Position
Landes-ASten-Konferenz Bayern
c/o Studierendenvertretung der LMU
Leopoldstraße 15
80802 München