Die baye­ri­schen Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen sehen in der Finan­zie­rung der baye­ri­schen Hoch­schu­len eine tief­grei­fen­de struk­tu­rel­le Schief­la­ge. Die soge­nann­ten Studi­en­zu­schuss­mit­tel, die in der Nach­fol­ge der Studi­en­bei­trä­ge der Verbes­se­rung der Lehre dienen sollen, werden immer wieder zur Quer­fi­nan­zie­rung von Kern­auf­ga­ben der Hoch­schu­len herangezogen. 

Auch wenn die Studie­ren­den an diesen Entschei­dun­gen pari­tä­tisch betei­ligt sind, lässt sich diese Fehl­nut­zung nicht verhin­dern, da wich­ti­ge Einrich­tun­gen des Hoch­schul­be­triebs sonst gar nicht finan­ziert werden. 

Gera­de die Lohn­stei­ge­run­gen und krisen­be­ding­ten Preis­stei­ge­run­gen in vielen Berei­chen verschär­fen die finan­zi­el­le Situa­ti­on an den baye­ri­schen Hoch­schu­len zuneh­mend, denn der Umfang der Studi­en­zu­schuss­mit­tel wurden seit 2016 nicht erhöht, dadurch klafft eine große Finan­zie­rungs­lü­cke in den Haus­hal­ten. 

An eini­gen baye­ri­schen Hoch­schu­len führt dies bereits jetzt dazu, dass zentra­le Einrich­tun­gen wie Biblio­the­ken und Spra­chen­zen­tren mit erheb­li­chen Kürzun­gen rech­nen und in der Folge den Betrieb stark einschrän­ken müssen. Diese Schief­la­ge schlägt sich schon in diesem Haus­halts­jahr punk­tu­ell in Defi­zi­ten nieder, die eine erheb­li­che Verschlech­te­rung der Studi­en­be­din­gun­gen zur Folge haben. Wir sehen dadurch die Aufrecht­erhal­tung hoch­schu­li­scher und univer­si­tä­rer Kern­auf­ga­ben massiv bedroht. 

Zur kurz­fris­ti­gen Abmil­de­rung fordern die baye­ri­schen Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen ein Sofort­pro­gramm zur finan­zi­el­len Unter­stüt­zung der in Schief­la­ge gera­te­nen Hoch­schu­len, das die tatsäch­li­chen Anfor­de­run­gen eines moder­nen Lehr- und Forschungs­be­triebs berücksichtigt. 

Mittel­fris­tig fordern die baye­ri­schen Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen die zustän­di­gen Minis­te­ri­en auf, folgen­de Punk­te sicherzustellen: 

  • Studi­en­zu­schuss­mit­tel müssen reale Mitbe­stim­mung der Studie­ren­den gewähr­leis­ten. Hier­zu ist es notwen­dig, dass die Vertreter*innen in den Studi­en­zu­schuss­kom­mis­sio­nen Einblick in den gesam­ten Haus­halt der Hoch­schu­len erhal­ten. Nur so können sie den Hand­lungs­spiel­raum der Hoch­schul­lei­tun­gen realis­tisch einschätzen. 
  • Aus Studi­en­zu­schuss­mit­teln darf keine Finan­zie­rung von grund­le­gen­den Aufga­ben der Hoch­schu­len erfol­gen. Zentra­le Aufga­ben der Hoch­schu­len müssen in ausrei­chen­dem Maße über die Grund­fi­nan­zie­rung gewähr­leis­tet werden. Zu den zentra­len Aufga­ben zählen insbe­son­de­re, aber nicht abschlie­ßend, der Kern­be­trieb der Hoch­­­schul- und Univer­si­täts­bi­blio­the­ken, die Ange­bo­te der Spra­chen­zen­tren, Quali­täts­si­che­rungs­maß­nah­men im Rahmen der Akkre­di­tie­rung und der gesetz­lich vorge­schrie­be­nen Verfah­ren, Dienst­leis­tun­gen im Zusam­men­hang mit der Vermitt­lung von – teil­wei­se verpflich­ten­den – Auslands­stu­di­en­plät­zen (z. B. im Eras­­mus-Programm), tech­ni­scher Support für hoch­schu­li­sche und univer­si­tä­re IT-Diens­­te, grund­le­gen­de studi­en­be­zo­ge­ne Bera­tungs­an­ge­bo­te für Studie­ren­de, Verwal­tungs­stel­len in der Studie­ren­den­kanz­lei für Einschrei­bun­gen, Bewer­bungs­ver­fah­ren oder auch Exmatrikulationen. 
  • Vergan­ge­ne Fehl­ent­schei­dun­gen müssen korri­giert werden. Die baye­ri­schen Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen befür­wor­ten die Über­füh­rung unbe­fris­te­ter Stel­len in das Perso­nal­soll A, jedoch sind die gesam­ten zur Verfü­gung stehen­den Mittel dadurch erheb­lich gesun­ken. Dieje­ni­gen Perso­nal­stel­len, die zu den oben genann­ten Zwecken geschaf­fen worden sind, sollen ohne Abzug bei den Studi­en­zu­schuss­mit­teln in den Haus­halt der Hoch­schu­le oder Univer­si­tät über­führt werden, um vergan­ge­ne Fehler richtigzustellen. 
  • Beim Ausbau der Hoch­schu­len muss der Wissen­schafts­stüt­zen­de Perso­nal­stock eben­so mitbe­dacht und ausge­baut werden. Neue Profes­su­ren, wie sie etwa im Rahmen der High­­tech-Agen­­da oder des KI-Wett­­be­­werbs einge­rich­tet wurden, brin­gen zunächst einmal mehr Lehr- und Forschungs­po­ten­zi­al. Der dadurch anfal­len­de Folge­auf­wand, etwa für Verwal­tung, Infra­struk­tur und Quali­täts­si­che­rung, muss aber eben­falls in den Finan­zie­run­gen der Program­me berück­sich­tigt werden, da sich sonst inno­va­ti­ons­hem­men­de Flaschen­häl­se bilden.
  • Studi­en­zu­schuss­mit­tel sollen dyna­misch verge­ben werden. Hier­zu ist mindes­tens eine Kopp­lung an die Infla­ti­ons­ra­te notwen­dig. Die im Dezem­ber 2022 ange­kün­dig­te Über­füh­rung unbe­fris­te­ter Stel­len in das Perso­nal­soll A wird zwar zukünf­ti­ge Lohn­stei­ge­run­gen abfe­dern, aller­dings sind die Studi­en­zu­schuss­mit­tel in der vergan­ge­nen Deka­de real bereits zurück­ge­gan­gen. Bisher rich­ten sich die Summen nach den zuletzt erho­be­nen Studi­en­bei­trä­gen. Mittel­fris­tig ist zu über­den­ken, wie eine gerech­te Zuwei­sung ausse­hen kann. Dabei ist etwa ein einheit­li­cher Geld­be­trag je Student*in vorstell­bar. Eine derart grund­le­gen­de Reform muss dieje­ni­gen Hoch­schu­len abfe­dern, die beson­ders nach­tei­lig vom neuen Modell betrof­fen wären.
  • Der Zutei­lung von Haus­halts­mit­teln an die Hoch­schu­len muss eine ganz­heit­li­che Betrach­tung jeder Hoch­schu­le zugrun­de liegen. Diese Betrach­tung muss die unter­schied­li­che inhalt­li­che Ausrich­tung der Hoch­schu­len berück­sich­ti­gen, Fächer­di­ver­si­tät erhal­ten und abseh­ba­re Proble­me, wie den fehlen­den Abitur­jahr­gang am Über­gang zu G9 und zurück­ge­hen­de Studie­ren­den­zah­len im länd­li­chen Raum, widerspiegeln.

Posi­ti­on

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
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