Zu  kompli­ziert, umständ­lich und falsch beworben

Endlich wird mit der Bean­tra­gung der Ener­gie­preis­pau­scha­le für Studie­ren­de begon­nen. Mit 200 € sollen die Studie­ren­den in der Ener­gie­kri­se entlas­tet werden. Das wurde Anfang Septem­ber letz­ten Jahres im Rahmen des drit­ten bundes­wei­ten Entlas­tungs­pa­kets beschlos­sen. [1] Doch die Umset­zung dauert viel zu lange, ist kompli­ziert und es ist immer noch nicht klar, wann die ersten Studie­ren­den ihr Geld erhal­ten werden. Zudem ist auch nach all der Zeit ist nicht abseh­bar, ob über­haupt alle Studie­ren­den erreicht werden.

“Es ist eine Schan­de, dass Studie­ren­de so lange auf die Entlas­tungs­zah­lun­gen warten müssen”, betont Johan­na Weid­lich, Spre­che­rin der Baye­ri­schen Landes­stu­die­ren­den­ver­tre­tung, “Hier reden wir nicht mal davon, dass der Betrag auch noch viel zu gering ist. Das wurde von uns bereits im Okto­ber bemän­gelt.” [2]

 

Für die Auszah­lung ist eine Regis­trie­rung bei der Bund­ID notwen­dig. Danach muss der eigent­li­che Antrag auf einer zusätz­li­chen Platt­form gestellt werden. “Es entsteht der Eindruck, dass der Bund mit dieser Akti­on seine bisher unbe­kann­te Platt­form Bund­ID stär­ker bewer­ben möch­te.”, so Tors­ten Utz, Spre­cher der Baye­ri­schen Landes­stu­die­ren­den­ver­tre­tung. Für die Veri­fi­zie­rung der Bund­ID muss ein Elster-Zerti­­fi­­kat, die Online­aus­weis­funk­ti­on des Perso­nal­aus­wei­ses oder eine persön­li­che PIN der Hoch­schu­le verwen­det werden.

 

“Ein Elster-Zerti­­fi­­kat hat kaum ein Studie­ren­der, weil dieses, wenn über­haupt, nur für Steu­er­erklä­run­gen benö­tigt wird.”, erläu­tert Lena Härtl, Spre­che­rin der Baye­ri­schen Landes­stu­die­ren­den­ver­tre­tung. “Die Bean­tra­gung kann aber mehre­re Wochen dauern. Im schlimms­ten Fall muss der Studie­ren­de im Vorfeld auch erst seine Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer anfor­dern, was auch noch­mal Zeit in Anspruch nimmt.”

 

Die Online­aus­weis­funk­ti­on ist auch nicht stan­dard­mä­ßig im Perso­nal­aus­weis akti­viert. Eine Frei­schal­tung muss unter Umstän­den nach­träg­lich vorge­nom­men werden. “Außer­dem müssen Studie­ren­de dafür bei ihrem Bürger­amt persön­lich auftau­chen, obwohl sie für ihr Studi­um gera­de in einer ande­ren Stadt sind.” gibt Johan­na Weid­lich zu bedenken.

 

Was dage­gen kaum verbrei­tet wird: Die Veri­fi­zie­rung kann auch ganz unkom­pli­ziert mit einer PIN der Hoch­schu­le durch­ge­führt werden [3]. “Wenn man sich die Marke­ting­maß­nah­men des BMBF anschaut, taucht diese Möglich­keit gar nicht auf.”, kriti­siert Tors­ten Utz, “Gera­de inter­na­tio­na­le Studie­ren­de aus Nicht-EU-Ländern können keine eID besit­zen. Damit ist die PIN die einzi­ge Möglich­keit, an die Entlas­tungs­zah­lung zu kommen. Ohne die entspre­chen­de Aufklä­rung geht die Entlas­tung bei inter­na­tio­na­len Studie­ren­den komplett vorbei.”

 

“Wir fordern die Staats­re­gie­rung und den Bund auf, so schnell wie möglich an der Auszah­lung zu arbei­ten und auch die Marke­ting­maß­nah­men trans­pa­ren­ter für alle Veri­fi­zie­rungs­mög­lich­kei­ten zu gestal­ten”, fordert Lena Härtl.


[1]‌ https://​www​.bundes​re​gie​rung​.de/​b​r​e​g​–​d​e​/​t​h​e​m​e​n​/​e​n​t​l​a​s​t​u​n​g​–​f​u​e​r​–​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​/​d​r​i​t​t​e​s​–​e​n​t​l​a​s​t​u​n​g​s​p​a​k​e​t​–​2​0​8​2​584 [2] https://​www​.lak​.bayern/​2​0​2​2​/​1​0​/​0​6​/​w​i​r​–​b​r​a​u​c​h​e​n​–​d​a​s​–​g​e​l​d​–​j​e​t​z​t​–​u​n​d​–​m​o​n​a​t​l​i​ch/ [3] https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2023/85/baymbl-2023–85.pdf

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