Die baye­ri­sche Landes­stu­die­ren­den­ver­tre­tung zieht ein Resümee

Nach fünf Jahren Bera­tung wird das Baye­ri­sche Hoch­schul­in­no­va­ti­ons­ge­setz heute in der drit­ten Lesung beschlos­sen werden. Über den gesam­ten Prozess hinweg gab es immer wieder posi­ti­ve und nega­ti­ve Schlag­zei­len. Jetzt steht das Endergebnis.

“Es ist gut, dass der Novel­lie­rungs­pro­zess endlich abge­schlos­sen ist. Das alte Gesetz war eben das: alt. Die Förde­rung von Gleich­stel­lung, der Ausbau der Mittel­bau­ver­tre­tung und die Veran­ke­rung unse­rer Rech­te als Landes­stu­die­ren­den­ver­tre­tung waren längst über­fäl­lig.”, so Tors­ten Utz, Spre­cher der baye­ri­schen Landesstudierendenvertretung

 

Rich­tig inno­va­tiv ist das Gesetz aller­dings trotz­dem nicht gewor­den. “Bei Themen wie Nach­hal­tig­keit und inter­ner Gover­nan­ce sind riesi­ge Chan­cen verpasst worden, nicht nur das Gesetz ein biss­chen aufzu­hüb­schen, sondern sich proak­tiv in die Zukunft zu rich­ten.”, bemän­gelt Johan­na Weid­lich, Spre­che­rin der baye­ri­schen Landesstudierendenvertretung

Aber Teile des Geset­zes haben auch einen faden Beigeschmack.

Ein großer Skan­dal ist die Möglich­keit, Studi­en­ge­büh­ren für Nicht-EU-Studie­­ren­­de zu erhe­ben. Hier­zu hat die baye­ri­sche Landes­stu­die­ren­den­ver­tre­tung bereits am 07. Juli einen offe­nen Brief veröf­fent­licht, welcher von fünf weite­ren Verbän­den und vielen Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen aus ganz Bayern unter­stützt wird [1].

“Es besteht drin­gen­der Hand­lungs­be­darf! Im Gesetz steht geschrie­ben, dass die Hoch­schu­len inter­na­tio­na­le Zusam­men­ar­beit betrei­ben sollen. Das wird so deut­lich einge­schränkt und das wird lang­fris­tig zu einem enor­men Rück­schlag für die baye­ri­sche Hoch­schul­land­schaft führen.”, betont Lena Härtl, Spre­che­rin der baye­ri­schen Landesstudierendenvertretung.

Dies ist nicht der einzi­ge Mangel, den das Baye­ri­sche Hoch­schul­in­no­va­ti­ons­ge­setz aufweist.

Die 400.000 Studie­ren­den in Bayern haben in den vergan­ge­nen Jahren durch Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te, Veran­stal­tun­gen, Lehr­ver­bes­se­run­gen und viele weite­re Punk­te, welche die Studi­en­be­din­gun­gen an den baye­ri­schen Hoch­schu­len erheb­lich verbes­sert haben, profi­tiert. Ermög­licht wurde dies durch die Kompen­sa­ti­ons­mit­tel der Studi­en­bei­trä­ge, den Studi­en­zu­schüs­sen. Umso erschre­cken­der zeigt sich, dass diese im neuen Hoch­schul­in­no­va­ti­ons­ge­setz nicht mehr enthal­ten sind. “Wir wissen, dass das Minis­te­ri­um plant, die Mittel über den Haus­halts­aus­schuss weiter­hin zur Verfü­gung zu stel­len.”, erläu­tert Utz, “Leider ist das für uns keine Garan­tie, dass die Mittel im bishe­ri­gen Umfang und mit unse­ren Mitbe­stim­mungs­rech­ten zur Verfü­gung stehen.” Die Mittel sind zudem auf dem Stand von 2013 einge­fro­ren. “Es ist unbe­dingt notwen­dig, dass die Zuschüs­se dyna­misch an die jeweils aktu­el­len Studie­ren­den­zah­len ange­passt werden. Auch die stark anstei­gen­de Infla­ti­ons­kur­ve muss unbe­dingt berück­sich­tigt werden!”, bekräf­tigt Utz.

Aber nach dem Gesetz ist vor den Verord­nun­gen. Der Hoch­schul­rah­men­ver­trag sowie die einzel­nen Ziel­ver­ein­ba­run­gen mit den Hoch­schu­len würden noch weite­re Nach­bes­se­run­gen erlauben.

“Ein gutes Beispiel ist hier das Thema Nach­hal­tig­keit. Ein erster Schritt ist mit der Veran­ke­rung der Nach­hal­tig­keit als Aufga­be im Gesetz getan. Im Rahmen­ver­trag müssen jetzt konkre­te Maßnah­men fest­ge­legt werden, wie die Hoch­schu­len selbst eine nach­hal­ti­ge Trans­for­ma­ti­on bewerk­stel­li­gen können. Wo bezie­hen sie ihre Ener­gie her? Wie kann nach­hal­ti­ges Denken und Zukunfts­fä­hig­keit den Studie­ren­den vermit­telt werden? Welche Impul­se können aus der Bevöl­ke­rung aufge­nom­men werden, um dafür an Lösun­gen zu forschen – Stich­punkt Wissens­trans­fer?”, führt Weid­lich aus.

 

“Die Einfüh­rung von Nach­hal­tig­keits­be­rich­ten ist ein zentra­ler Punkt. Viele Hoch­schu­len stehen vor densel­ben Proble­men. Wenn Berich­te öffent­lich sind, kann auch vonein­an­der abge­schaut werden, wie welche Heraus­for­de­run­gen wie am besten ange­gan­gen werden können. Das sind zusätz­li­che Syner­gie­ef­fek­te, die wir unbe­dingt nutzen soll­ten.”, ergänzt Härtl.

Auch die weite­ren Schrit­te werden durch die Landes­stu­die­ren­den­ver­tre­tung beglei­tet werden. Die bishe­ri­ge Einschät­zung des Geset­zes durch die LAK Bayern hat sich ein biss­chen geän­dert. Es bleibt wenig inno­va­tiv. Aber es scha­det der baye­ri­schen Hoch­schul­land­schaft nun doch. Und zwar durch die Einfüh­rung von Studiengebühren.

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Quel­len:

[1] https://​www​.lak​.bayern/​2​0​2​2​/​0​7​/​0​7​/​o​f​f​e​n​e​r​–​b​r​i​e​f​–​d​e​r​–​v​e​r​b​a​e​n​d​e​–​a​n​–​d​i​e​–​c​s​u​–​u​n​d​–​d​i​e​–​f​r​e​i​e​n​–​w​a​e​h​l​e​r​–​g​e​g​e​n​–​s​t​u​d​i​e​n​g​e​b​u​e​h​r​e​n​–​i​n​–​b​a​y​e​rn/

 


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