Der aktu­el­le Geset­zes­ent­wurf soll die Baye­ri­schen Hoch­schu­len an die welt­wei­te Spit­ze brin­gen. Der vorge­stell­te Kompro­miss zeigt etwas anderes.

Zahl­rei­che Vertre­te­rin­nen und Vertre­ter der Studie­ren­den aus ganz Bayern saßen heute wie gebannt vor ihren Rech­nern und verfolg­ten die Pres­se­kon­fe­renz nach der Kabi­netts­sit­zung. Zurecht, denn heute wurde nach langem Warten das Baye­ri­sche Hoch­schul­in­no­va­ti­ons­ge­setz von Staats­mi­nis­ter Markus Blume vorge­stellt. Die Landes­stu­die­ren­den­ver­tre­tung gibt eine erste Einschätzung.

“Beson­ders freu­en wir uns darüber, endlich im Gesetz veran­kert zu sein.”, freut sich Tors­ten Utz, Spre­cher der baye­ri­schen Landes­stu­die­ren­den­ver­tre­tung. “Es war ein langer und kräf­te­zeh­ren­der Akt, aber die Fest­schrei­bung der Landes­stu­die­ren­den­ver­tre­tung ist ein großer Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung. Studie­ren­de sind zwar die bei weitem größ­te Perso­nen­grup­pe an den baye­ri­schen Hoch­schu­len, haben aber dennoch das gerings­te Mitspra­che­recht. Jetzt bekom­men die Studie­ren­den ein gesi­cher­tes Mitspra­che­recht auf Landesebene.“

Lena Härtl, Spre­che­rin der baye­ri­schen Landes­stu­die­ren­den­ver­tre­tung meint hier­zu: ”Der Name Landes­stu­die­ren­den­rat passt noch nicht zu unse­rem Auftrag, hier muss der Land­tag noch nach­bes­sern. Wir sind nicht nur ein Rat, sondern erfül­len einen Vertre­tungs­auf­trag aller baye­ri­schen Studie­ren­den auf Landes­ebe­ne, wie es die vielen örtli­chen Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen an den baye­ri­schen Hoch­schu­len und Univer­si­tä­ten auch seit vielen Jahren exzel­lent tun.”

Auf Hoch­schul­ebe­ne sieht die baye­ri­sche Landes­stu­die­ren­den­ver­tre­tung dage­gen wenig Bewe­gung. “Wir hatten nach dem Refe­ren­ten­ent­wurf große Beden­ken, da die inter­ne Struk­tur – auch die inter­ne demo­kra­ti­sche Struk­tur – prak­tisch aufge­löst und den Hoch­schu­len selbst über­las­sen werden soll­te. Wir woll­ten Leit­plan­ken, die die Mitspra­che aller Betei­lig­ten sicher­stellt. Jetzt gibt es einfach gar keine Ände­rung. Damit fügt sich das in eine lange Liste an Punk­ten, die nicht schlech­ter werden. Aber die die Hoch­schul­land­schaft auch nicht besser oder inno­va­ti­ver machen.”, fügt Johan­na Weid­lich, Spre­che­rin der Landes­stu­die­ren­den­ver­tre­tung, an.

“Der studen­ti­schen Betei­li­gung wird mit einer Stell­ver­tre­ter­re­ge­lung nur mangel­haft Rech­nung getra­gen. Ein klei­ner Schritt, aber noch weit weg von dem eigent­lich gefor­der­ten Vier-Schul­­tern-Prin­­zip, bei dem zwei Vertreter*innen der Studie­ren­den gleich­be­rech­tigt die Meinun­gen in einem Gremi­um vertre­ten.”, erklärt Utz, ” Das wäre nicht nur ein Garant für eine gute Wissens­wei­ter­ga­be, sondern spie­gelt auch deut­lich mehr die unter­schied­li­chen Meinun­gen der Studie­ren­den­schaft wider.”

Bereits im ersten Entwurf waren zum Thema Nach­hal­tig­keit für die baye­ri­sche Landes­stu­die­ren­den­ver­tre­tung zu wenig präzi­se Vorga­ben enthal­ten. “Mit dem neuen Gesetz sollen die Hoch­schu­len nicht mehr wie ursprüng­lich ange­dacht unter das baye­ri­sche Klima­schutz­ge­setz fallen. Das ist das Gegen­teil von Zukunfts­fä­hig­keit. Gera­de Hoch­schu­len und Univer­si­tä­ten prägen die Gesell­schaft nach­hal­tig. Hier wird gera­de erneut eine Chan­ce verpasst, Hoch­schu­len zu Leucht­tür­men der Zukunft zu machen.”, betont Härtl.

“Insge­samt ist das BayHIG recht wenig inno­va­tiv, es scha­det nicht, aber es bringt uns nur in klei­nen Schrit­ten weiter”, fasst Weid­lich zusam­men. Die baye­ri­sche Landes­stu­die­ren­den­ver­tre­tung wird sich in den nächs­ten Wochen noch inten­si­ver mit dem Entwurf und dem weite­ren Geset­zes­pro­zess beschäf­ti­gen. “Die genann­ten Punk­te sind erst dieje­ni­gen, welche uns zuerst aufge­fal­len sind. Wir werden das Gesetz inten­siv lesen und alle weite­ren Punk­te in naher Zukunft veröffentlichen.”

Pres­se­mit­tei­lung

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
80802 München