Inklusion an bayrischen Hochschulen
In Bayern studieren in etwa 44 500 Personen mit Beeinträchtigungen. Darunter fallen sowohl Menschen mit körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen als auch mit chronischen Krankheiten. Die Rechte dieser Personen sind durch das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes (vgl. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, die Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder sowie durch das Übereinkommen der Vereinten Nationen in den letzten Jahren gestärkt worden. Speziell für die Einrichtung “Hochschule” wurden in Bayern aber nur bedingt Gesetze oder Verordnungen erlassen, das Themenfeld “Inklusion” basiert aktuell hauptsächlich auf hochschulinterne Agreements und Empfehlungen diverser Organisationen und Einrichtungen. Im aktuell noch geltenden Bayerischen Hochschulgesetz (BayHSchG) regelt Art. 2 Abs. 3 die Bestellung einer bzw. einer Behindertenbeauftragten an jeder Hochschule. Es erfolgt weder eine Aussage zur Skalierung der Anzahl der Beauftragten oder der Mitarbeiter*innen anhand der Größe der Hochschule, noch wird das Aufgabenfeld genauer definiert oder auf Nachteilsausgleiche eingegangen. Nicht mal der Behindertenbegriff wird im Gesetz weiter ausdifferenziert. Die verwendete Formulierung „Studierende mit Behinderung“ ist nicht zeitgemäß und entspricht nicht mehr dem heutigen Verständnis eines modernen Inklusionsbegriffs. Im weiteren Verlauf wird daher Beeinträchtigung gewählt und dieser Begriff soll im Rahmen des vorliegenden Papiers sowohl körperliche, psychische als auch chronische Leiden jedweder Art einschließen. Das bisherige Konzept zur inklusiven Hochschule des Bayerischen Wissenschaftsministeriums ist ein entscheidender Schritt zu „einer Hochschule für Alle“. Jedoch bedarf es einer starken Erweiterung der Inklusion im Bayerischen Hochschulgesetz über alle Arten der Beeinträchtigungen und über die gesamte akademische Laufbahn hinweg. Ein besonderes Augenmerk verdienen dabei die echte Teilhabe am Hochschulalltag, die Sensibilisierung und Aufklärung der gesamten Hochschulgemeinschaft, die bayernweite Informationstransparenz sowie die digitale Inklusion.
Chancengleiche Teilhabe für Studierende mit Beeinträchtigungen
Der intensive Austausch unter den Studierendenvertreter*innen innerhalb der LAK Bayern zeigt, dass Handlungsbedarf beim Thema Inklusion an bayerischen Hochschulen und Universitäten besteht. Ein Bestandteil des vorhandenen Konzepts ist eine barrierefreie Gestaltung von Gebäuden. Die Umsetzung vor Ort lässt jedoch bisher zu wünschen übrig. Dies ist sicherlich auf die notwendigen finanziellen Mittel und auf die begrenzten Möglichkeiten an manchen Hochschulen zurückzuführen. Der Denkmalschutz sowie die begrenzten Mittel dürfen aber die Hochschulen nicht dauerhaft an einem inklusiven Um- oder Ausbau hindern. Immer noch gibt es nicht nur an Hochschulen, sondern auch in vielen anderen öffentlichen Gebäuden keine flächendeckenden barrierefreien Zugänge und viel zu wenige passende sanitäre Anlagen. Noch weniger werden Fluchtwege für Menschen mit Beeinträchtigung berücksichtigt. Viele große Hörsäle sind so konzipiert, dass Personen im Rollstuhl nur ganz vorne unten oder ganz hinten oben Platz nehmen können, so dass sie entweder ganz allein oder unter sich sitzen – echte Inklusion sieht anders aus.
Die vorhandenen Beratungsangebote innerhalb der Hochschulen können verbessert werden, vorhandene Lücken sollten geschlossen werden. Ein flächendeckendes mehrsprachiges Angebot für allgemeine Informationen sowie Beratung ist noch nicht gewährleistet. Ebenfalls ist eine Verstetigung des Personals im Bereich Inklusion und Barrierefreiheit erforderlich. Eine Anpassung in Abhängigkeit der Größe der jeweiligen Hochschule kann dem Betreuungs- und Beratungsbedarf gerechter werden als die bisherige Regelung des BayHSchG. Darauf aufbauend sollte man auch eine geschlechtliche Vielfalt in der Besetzung berücksichtigen, um den Betroffenen ggf. die Möglichkeit zu eröffnen, eine Vertrauensperson der eigenen Wahl ansprechen zu können. Generell muss die Hemmschwelle beim Nutzen des Angebots gesenkt werden. Viele Betroffene melden die erlebten Hürden oder Diskriminierungen im Laufe ihres akademischen Werdegangs zu spät, oder gar nicht aus Scham oder Angst noch mehr Anfeindungen zu erleben. Gute Aufklärungs- und Beratungsangebote gewährleisten eine chancengleiche Teilhabe der Studierenden mit Beeinträchtigung am Hochschulalltag. Um diese sicherzustellen, bedarf es auch deutlich mehr Schulungen und der Sensibilisierung aller Hochschulangehörigen.
Sensibilisierung der Hochschulgemeinschaft für Studierende mit Beeinträchtigungen
Diese Schulungen müssen für alle Hochschulangehörigen, nicht nur für Studierende, bereitgestellt werden. Für an der Hochschule fest angestellte Personen, insbesondere Lehr– und Verwaltungspersonal, müssen diese verpflichtend sein. Aufklärungs- und Sensibilisierungsangebote können auch in Zusammenarbeit mit der lokalen Studierendenvertretung organisiert werden. Externe Kurse bei qualifizierten Anbietern sind denkbar (DIZ, PlP). Auch innerhalb der Didaktik und Qualitätssicherung der Lehre müssen Themen wie Inklusion und Entstigmatisierung durch geeignete Fragen und Qualitätssicherungsmechanismen Beachtung finden. Durch diese QM-Relevanz des Themas werden Mitglieder des Lehrkörpers stärker dazu befähigt sich mit dem Komplex auseinanderzusetzen und sich bzgl. Sensibilität und Kommunikation fortzubilden.
Gegenwärtig besteht das Problem, dass Betroffene davor scheuen ihre Betroffenheit anzusprechen, sich aber, um Hilfe zu erhalten oft selbst „outen“ müssen. Daher sollten obige Schulungen diesen Komplex zum Thema machen und (nicht nur) den Lehrenden Strategien an die Hand geben das Thema offen zu kommunizieren und behutsam anzusprechen und evtl. entstehende Fragen und Herausforderung gemeinsam mit den Betroffenen zu meistern.
Dazu gehören insbesondere Praktika, Exkursionen und Auslandsaufenthalte, die für Studierende mit Beeinträchtigungen herausfordernd sein können. Bisher blieben konkrete Lösungen oft an den Studierenden selbst hängen, zukünftig muss die Universität/Hochschule schon bei der Erstellung der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher das Thema berücksichtigen und einzelfallbasiert Maßnahmen anbieten, dazu können z.B. inklusive Praktikumsplätze, aber auch das Angebot von Ersatzleistungen gehören. Dabei sind die Behindertenbeauftragten einzubinden, dies gilt insbesondere für die Schulungen des Lehrpersonals.
Allerdings sind sie vorrangig selbst regelmäßig, gesondert bayernweit einheitlich zu schulen. Hierbei sind alle Arten von Beeinträchtigung, sowohl physisch als auch psychisch, dem aktuellen Forschungsstand entsprechend zu berücksichtigen.
Inklusionskonzepte und Informationsplattform für Bayern
Die Hochschulen werden dazu aufgefordert, individuelle Inklusionskonzepte zu erarbeiten. Diese Konzepte sollen, angepasst an die Infrastruktur der jeweiligen Hochschule, Diskriminierung verhindern und ein gesundes Lernumfeld schaffen. Diese Konzepte sollen mindestens alle zwei Jahre sinnvoll öffentlich evaluiert werden, um potenzielle Schwachstellen ausmerzen zu können.
Um die Vergleichbarkeit der Hochschulen zu gewährleisten, sowie den Studierenden anhand von Fakten die Wahl der geeigneten Hochschule zu ermöglichen, sollen die Hochschule eine eigene – leicht auffindbare – offene Internetseite einrichten. Auf dieser Seite kommunizieren die Hochschulen transparent, welche Probleme sie bereits erkannt haben und welche Lösungen sie dafür gefunden haben. Die Hochschulen weisen so ihre Inklusivität bzw. Barrierefreiheit nach.
Ein niederschwelliges Angebot von Informationen zu Chancengleichheit, Inklusion oder auch Nachteilsausgleich ist wichtig, um alle betroffenen Personen zu erreichen und ihnen so eine chancengleiche und diskriminierungsfreie Bildung zu ermöglichen. Dafür sollte eine bayernweite Informationswebseite mit allen verfügbaren Informationen eingerichtet werden. Zusätzlich sollten ebenfalls alle wichtigen Informationen auf den Webseiten der Hochschulen zu finden sein, sowie den Studierenden am Beginn ihres Studiums übermittelt werden (beispielsweise durch Flyer in den Erstsemestermappen). Die Informationen sollten mindestens auch in englischer Sprache zur Verfügung stehen, um keine sprachliche Barriere aufzubauen.
Die Behindertenbeauftragten als direkte Ansprechpartner*innen sollten geschult werden und regelmäßige, ausführliche Auffrischungsprogramme besuchen. Zudem sollten sie mit dem Inklusionskonzept der Hochschule, sowie den Problemen und den Lösungen vertraut sein. Ein bayernweites Leitbild für Inklusion und für beeinträchtige Personen könnte die Grundlage für alle Änderungen bilden. Ein Leitbild, welches die Rechte von beeinträchtigen Personen stärkt, Diskriminierung verhindert und die Chancengleichheit stärkt.
Chancen und Schwierigkeiten digitaler Inklusion
Die digitale Lehre hat in Bezug auf das Thema Inklusion viele Chancen, aber auch Schwierigkeiten mit sich gebracht. Aufgezeichnete Videos von Veranstaltungen geben allen die Möglichkeit, zu stoppen, zurückzuspulen oder die Videos langsamer abzuspielen. Videos können so vor allem für Studierende mit Hörbeeinträchtigung oder Aufmerksamkeitsdefiziten vorteilhaft sein, da in einer Präsenzsituation im Hörsaal oder Seminarraum diese Interaktionen nicht oder nur schwer möglich sind. Studierende mit Mobilitätsschwierigkeiten haben eine bessere Chance an Veranstaltungen teilzunehmen, wenn diese online angeboten werden. Außerdem können Personen mit Sehschwächen sich Texte, die beispielsweise in Präsenz ausgeteilt werden würden, an ihren PCs vorlesen lassen. Aufgrund von chronischen Erkrankungen gibt es eine Vielzahl von Studierenden, die deswegen öfter zuhause bleiben. Digitale Lehre kann ihnen somit das Studium erleichtern. Leider sorgt die Isolation von anderen Studierenden dafür, dass alle weniger soziale Interaktionen eingehen können. Für Personen mit Beeinträchtigung kann es also noch schwieriger sein Kontakte zu halten oder zu knüpfen. Viele benötigen auch das soziale Umfeld der Universität, um produktiv zu sein, wie beispielsweise in der Bibliothek. Effizient zuhause zu lernen gelingt nicht immer. Eine Chance von digitaler Lehre wäre es zwar, Untertitel zu den Aufzeichnungen hinzuzufügen. Dies wäre für Studierenden mit Hörschwäche vorteilhaft, Eine Einführung von angepassten Lehrmaterialien für Gehörlose, Blinde oder Menschen mit Rot-Grün-Schwäche (wie beispielsweise Untertitel und Vorlesefunktion) sollte flächendeckend angestrebt werden. Da digitale Lehre es zwar ermöglicht, dass Studierende mit Beeinträchtigung die oben genannten Vorteile für sich nutzen können, darf Inklusion hier aber nicht den einfachen Weg gehen. Diesen Personen darf nicht nur ein aufgezwungenes Hybridkonzept zustehen, sondern auch in der Präsenzlehre sollten angepasste Lehr- und Lernmaterialien eingeführt werden.
Inklusion kann und soll noch viel mehr Aspekte beinhalten. Dennoch erachtet die LAK Bayern die ausgeführten Gesichtspunkte als akut dringend und notwendig, um einer inklusiven Hochschullandschaft in Bayern gerecht zu werden. Die Förderung chancengleicher Teilhabe am Hochschulalltag, die Sensibilisierung aller Hochschulangehörigen, transparente und mehrsprachige Verfügbarkeit von Informationen sowie digitale Inklusion sind unabkömmlich auf dem Weg zu einem gerechten und offenen akademischen Umfeld in Bayern. Nur mittels der Umsetzung genannter Aspekte kann Inklusion an Hochschulen und Universitäten die nächsten zukunftsträchtigen Schritte nehmen und ein barrierefreies Bayern Wirklichkeit werden.
Position
Landes-ASten-Konferenz Bayern
c/o Studierendenvertretung der LMU
Leopoldstraße 15
80802 München