Nach einein­halb Jahren des digi­ta­len Studie­rens sind für das kommen­de Winter­se­mes­ter erst­ma­lig Besse­run­gen und die Möglich­keit zu der Rück­kehr zur “Norma­li­tät” zu erken­nen. Trotz­dem wird auch dieses Semes­ter weiter­hin von der allge­mei­nen Pande­mie­ent­wick­lung abhän­gen. Wie bereits in den drei vorhe­ri­gen Semes­tern [1] [2] [3] stellt die LAK Bayern als Zusam­men­schluss aller baye­ri­schen Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen mit diesem Beschluss die wich­tigs­ten Forde­run­gen und Anlie­gen der Studie­ren­den zur Ausge­stal­tung des Winter­se­mes­ters vor und entwirft mögli­che Perspek­ti­ven für die Hochschulen.

2‑Stu­­fen-Plan

Als Landes­stu­die­ren­den­ver­tre­tung blicken auch wir hoff­nungs­voll auf die fallen­den Inzi­denz­wer­te und sehnen uns nach einem Semes­ter in Präsenz. Nichts­des­to­trotz befin­det sich das gesell­schaft­li­che sowie auch im Spezi­el­len das hoch­schul­po­li­ti­sche Leben in einem Ausnah­me­zu­stand. Es gibt verschie­de­ne Punk­te, die das Studi­um und das studen­ti­sche Leben massiv beein­träch­ti­gen. Die Rück­kehr an den Campus ist für viele Studie­ren­de keine Rück­kehr, sondern ein erst­ma­li­ges Ankom­men. Zu den Orien­tie­rungs­pha­sen der Studie­ren­den kommen auch die hohen orga­ni­sa­to­ri­schen Anfor­de­run­gen an die einzel­nen Hoch­schu­len, wenn sie ihren Studie­ren­den im Okto­ber wieder die Türen öffnen wollen. Dazu kommen noch Schwie­rig­kei­ten bei Präsenz­vor­le­sun­gen für Studie­ren­de, die aus den unter­schied­lichs­ten Grün­den nicht geimpft sind oder die aufgrund von priva­ten Risi­ko­kon­tak­ten keine Präsenz­ver­an­stal­tun­gen besu­chen können. Auch ist die Pande­mie an den Studie­ren­den nicht spur­los vorüber­ge­zo­gen. Viele Studie­ren­de kämp­fen auch bei nied­ri­gen Inzi­denz­wer­ten mit psychi­schen und finan­zi­el­len Folgen, die erst nach und nach bewäl­tigt werden können. Kurz­um, das Winter­se­mes­ter 2021/22 wird ein Semes­ter im Ausnah­me­zu­stand. Nur folge­rich­tig ist es daher, dieses Semes­ter auch als solches zu behan­deln. Daher fordern wir die Verlän­ge­rung der indi­vi­du­el­len Regel­stu­di­en­zeit und aller regel­s­tu­­di­en­­zeit- und fach­se­mes­ter­ge­bun­de­nen Regel­ter­mi­ne und Fris­ten um ein Semes­ter für alle Studie­ren­den in Bayern. Um auch zukünf­ti­gen Krisen sicher entge­gen­zu­steu­ern, schla­gen wir außer­dem einen neuen Arti­kel im Baye­ri­schen Hoch­schul­ge­setz vor, der eben­die­se Verlän­ge­run­gen auto­ma­tisch in Ausnah­me­zu­stän­den einführt.

Ein Präsenz­se­mes­ter an baye­ri­schen Hoch­schu­len kann nur mit einem verant­wor­tungs­vol­len Umgang mit dem Infek­ti­ons­ri­si­ko vor Ort und gleich­blei­bend nied­ri­gen Inzi­denz­wer­ten durch­ge­führt werden. Wir schla­gen daher vor mit einem 2‑Stu­­fen-Plan in dieses Winter­se­mes­ter zu gehen. Dieser beinhal­tet je nach Infek­ti­ons­ge­sche­hen unter­schied­li­che Maßnah­men und Vorga­ben, wie lokal auf Verän­de­run­gen bei den Inzi­denz­wer­ten reagiert werden muss. Dieser zwei­stu­fi­ge Plan bedeu­tet zum einen größe­re Planungs­si­cher­heit sowohl für die Studie­ren­den als auch für Dozie­ren­de und Mitarbeiter*innen aber auch größe­re Entschei­dungs­frei­hei­ten für die einzel­nen Hochschulen.

Kurz gesagt: Wir schla­gen einheit­li­che Rahmen­li­ni­en für die Szena­ri­en lokal nied­ri­ges Infek­ti­ons­ge­sche­hen und lokal hohes Infek­ti­ons­ge­sche­hen für alle baye­ri­schen Hoch­schu­len vor, die an den einzel­nen Hoch­schu­len je nach örtli­cher Gege­ben­heit und Kapa­zi­tät ange­passt werden können.

Stufe A

Nied­ri­ge Inzi­denz­wer­te und damit verbun­den ein nied­ri­ges Infek­ti­ons­ge­sche­hen sollen den Hoch­schu­len Raum für einen gere­gel­ten und verant­wor­tungs­be­wuss­ten Präsenz­lehr­be­trieb ermög­li­chen. Vor allem Studie­ren­de im ersten Semes­ter und Studie­ren­de, die aufgrund von Coro­na noch nie die Möglich­keit hatten, Lehre am Campus zu erhal­ten, soll­ten bevor­zugt von Anfang an Präsenz­ver­an­stal­tun­gen besu­chen und sich so mit Kommiliton*innen und Dozie­ren­den vernet­zen und austau­schen können. Prio­ri­siert werden sollen gene­rell Lehr­ver­an­stal­tun­gen mit hohem Inter­ak­ti­vi­täts­an­teil, wie z.B. Übun­gen, Prak­ti­ka, Semi­na­re und Projekt­ar­bei­ten. Eben­so soll­te der Zugang zu Lehr­stüh­len und Insti­tu­ten für Schrei­ben­de von Abschluss­ar­bei­ten erleich­tert werden. Die Kapa­zi­tä­ten für Lern- und Arbeits­räu­me soll­ten dabei deut­lich ausge­wei­tet werden, um Studie­ren­den am Campus den Wech­sel von einer Präsenz- zu einer digi­ta­len Veran­stal­tung zu ermög­li­chen. Die maxi­ma­le Zahl an Teil­neh­men­den für eine Veran­stal­tung soll anhand des gülti­gen Hygie­ne­kon­zepts ermit­telt werden und somit auch abhän­gig vom Veran­stal­tungs­raum sein. Wenn die Anzahl an erwar­te­ten Teil­neh­men­den die maxi­mal erlaub­te Zahl über­steigt, muss diese Veran­stal­tung entwe­der hybrid oder digi­tal stattfinden.

Studi­en­gän­ge mit einer hohen Quote an inter­na­tio­na­len Studie­ren­den, müssen aufgrund verschie­de­ner Einrei­se­re­ge­lun­gen weiter­hin digi­tal studier­bar sein. Dabei soll aber auf größt­mög­li­che Präsenz­an­tei­le für die Studie­ren­den vor Ort geach­tet werden.

Solan­ge das Pande­mie­ge­sche­hen weiter andau­ert, haben auch die Hoch­schu­len dafür Sorge zu tragen das Infek­ti­ons­ge­sche­hen vor Ort möglichst gering zu halten. Daher sollen grund­sätz­lich nur Perso­nen an Veran­stal­tun­gen teil­neh­men dürfen, die das Krite­ri­um “3G” erfül­len. Das heißt, alle Perso­nen, die an Veran­stal­tun­gen teil­neh­men wollen, müssen geimpft, gene­sen oder getes­tet sein. Die Über­prü­fung der Einhal­tung der “3Gs” liegt dabei in der frei­en Hand­ha­bung der Hoch­schu­le und kann z.B. durch eine digi­ta­le Abfra­ge an den Eingän­gen der Hoch­schu­le mittels QR-Codes oder durch beauf­trag­te Sicher­heits­kräf­te direkt am Campus erfol­gen. Ob an den Plät­zen in Vorle­sungs­räu­men, Lern­räu­men oder Lese­sä­len der Biblio­the­ken eine FFP2-Masken­pflicht gilt, soll von der Einhal­tung von Abstän­den und den Inzi­denz­zah­len vor Ort abhän­gig gemacht werden. Kann eine Hoch­schu­le in bestimm­ten Räumen einen Abstand von 1,5 m nicht einhal­ten, so greift die FFP2-Masken­pflicht. Kann die Hoch­schu­le die Abstän­de einhal­ten, kann eine FFP2-Maske am Platz auch abge­nom­men werde. In jedem Fall sollen die Abstän­de zwischen den Teil­neh­men­den einer Veran­stal­tung möglichst groß gehal­ten werden. Für Berei­che außer­halb der Vorle­sungs­räu­me, Lern­räu­me, Lese­sä­le und weite­ren kontrol­lier­ba­ren Berei­chen muss es bei einer bestimm­ten Inzi­denz­zahl vor Ort eine FFP2-Masken­pflicht geben. Im Frei­en kann die Masken­pflicht entfal­len. Außer­dem soll jede Hoch­schu­le ein eige­nes Hygie­ne­kon­zept erstel­len, in der unter ande­rem beschrie­ben werden soll, wie beson­ders risi­ko­rei­che Situa­tio­nen, wie Menschen­an­häu­fun­gen, vermie­den werden können.

Für den Austausch unter Studie­ren­den sind nicht nur Präsenz­ver­an­stal­tun­gen notwen­dig, sondern auch die Möglich­kei­ten der Inter­ak­ti­on oder des gemein­sa­men Gangs in die Mensen. Deshalb sollen die Studie­ren­den­wer­ke Unter­stüt­zung erhal­ten, auch im Winter­se­mes­ter möglichst viele Essens­plät­ze anzu­bie­ten, z.B. durch die Verwen­dung zusätz­li­cher staat­li­cher oder kommu­na­ler Räumlichkeiten.

Stufe B

Soll­te sich das Infek­ti­ons­ge­sche­hen uner­war­te­ter Weise wieder sehr stark ins Nega­ti­ve entwi­ckeln, ist selbst­ver­ständ­lich auch für den Schutz der baye­ri­schen Studie­ren­den zu sorgen. So ist zusätz­lich zu den unter den in Stufe A genann­ten Voraus­set­zun­gen für einen Präsenz­lehr­be­trieb an den baye­ri­schen Hoch­schu­len zwin­gend ein Mindest­ab­stand von 1,50 m zwischen den Teil­neh­men­den an Präsenz­ver­an­stal­tun­gen sowie eine FFP2-Masken­pflicht vorzu­se­hen. Außer­dem soll­te dann auch wieder vermehrt auf kontakt­lo­se Prüfun­gen gesetzt werden. Dadurch kann es an eini­gen Hoch­schu­len nötig sein, den vorwie­gen­den Präsenz­be­trieb wieder teil­wei­se oder ganz in den digi­ta­len Raum zu verla­gern, da z.B. die räum­li­chen Kapa­zi­tä­ten für eine gerin­ge Auslas­tung nicht vorhan­den sind. Außer­dem soll­ten hier, ähnlich Stufe A, die Kapa­zi­tä­ten für Lern- und Arbeits­räu­me ausge­wei­tet werden. Soll­te dies der Fall sein, ist es sehr wich­tig, dass die Studie­ren­den auch weiter­hin gut und verläss­lich planen können. Daher fordern wir die Hoch­schu­len auf, den Studie­ren­den bei einer Rück­kehr aus der Präsenz in den digi­ta­len Raum einen Fahr­plan mitzu­ge­ben, wie gene­rell weiter verfah­ren werden soll. Dazu wären aus unse­rer Sicht folgen­de zwei Wege möglich: Digi­ta­le Studier­bar­keit bis zum Ende des Semes­ters zusi­chern oder einen Stich­tag nennen, an den die Studie­ren­den darüber infor­miert werden, wann wieder in die Präsenz zurück­ge­kehrt werden kann. Dies ist dann aber mit einer Vorlauf­zeit von mindes­tens zwei Wochen zu verse­hen. Außer­dem ist darauf zu achten, dass zwin­gend statt­fin­den­de Präsen­z­ele­men­te – wie zum Beispiel musi­sche, künst­le­ri­sche und sport­li­che Tätig­kei­ten, prak­ti­sche Lehr­ver­an­stal­tun­gen oder Labor­prak­ti­ka – unter ausrei­chen­den Schutz­vor­keh­run­gen durch­ge­führt werden können.

Impfun­gen

Essen­zi­ell für ein siche­res Semes­ter in Präsenz – und für die Pande­mie­be­kämp­fung im Allge­mei­nen – ist eine sehr hohe Impf­quo­te unter den Studie­ren­den. Grund­sätz­lich begrü­ßen wir die Entwick­lun­gen an dieser Stel­le und weisen darauf hin, dass nun vermehrt an Hoch­schu­len erwägt wird, Studie­ren­de direkt an den Hoch­schu­len impfen zu lassen. Nach Mona­ten der Zurück­hal­tung, Soli­da­ri­tät und Geduld der baye­ri­schen Studie­ren­den ist es an der Zeit, dass diese auch die Möglich­keit bekom­men geimpft zu werden und so ein siche­res Semes­ter mit weit­ge­hen­der Präsenz zu gewähr­leis­ten. Deswe­gen fordern wir, dass Studie­ren­de spätes­tens sechs Wochen vor dem Beginn ihres Semes­ters ein Impf­an­ge­bot bekom­men haben müssen. So kann sicher­ge­stellt werden, dass Studie­ren­de vor oder früh im Semes­ter voll­stän­dig geimpft sind und kein beson­de­rer Aufwand für Testun­gen entsteht. Nichts­des­to­we­ni­ger werden für Studie­ren­de, die noch kein Impf­an­ge­bot bekom­men haben oder sich nicht impfen lassen wollen oder können auch im kommen­den Semes­ter kosten­lo­se Selbst­tests benö­tigt werden. Daher ist auch weiter­hin eine Finan­zie­rung dieser Selbst­tests durch den Frei­staat Bayern nötig, um die Sicher­heit am Campus zu gewähr­leis­ten zu können.

Psychi­sche und finan­zi­el­le Auswirkung

An dieser Stel­le soll jedoch auch ange­merkt werden, dass selbst bei einem baldi­gen Ende der Pande­mie die Spät­fol­gen dieser noch eini­ges an Aufwand, Zeit und Geld bedeu­ten werden. Viele junge Studie­ren­de werden weiter­hin aktiv an ihrer Hoch­schu­le inte­griert werden müssen oder müssen Wissens­lü­cken schlie­ßen. Auch für Studie­ren­de in höhe­ren Semes­tern sind die psychi­schen Belas­tun­gen und finan­zi­el­len Folgen nicht zeit­gleich mit der Pande­mie vorbei. Deswe­gen ist es gera­de jetzt wich­tig, bedürf­ti­ge Studie­ren­de mit staat­li­chen Hilfs­an­ge­bo­ten zu unter­stüt­zen und die psycho­lo­gi­sche Betreu­ung der Studie­ren­den weiter auszu­bau­en und zu fördern. Dazu schla­gen wir einen Sonder­fonds für die Studie­ren­den­wer­ke zum Ausbau der psycho­lo­gi­schen Bera­tung für die Lauf­zeit von mindes­tens einem Jahr vor.

Die Studi­en­be­ra­tungs­an­ge­bo­te müssen zumin­dest tempo­rär deut­lich ausge­baut werden, um abge­häng­te Studie­ren­de einzu­fan­gen und den Studi­en­fort­schritt nicht zu gefähr­den. Dabei ist es auch sinn­voll, Studie­ren­de mit gerin­gem Studi­en­fort­schritt in den letz­ten drei Semes­tern zu kontak­tie­ren und eine Bera­tung anzu­bie­ten. Auch hier kann ein Sonder­fonds hilf­reich sein.

Um die finan­zi­el­len Folgen der Pande­mie abzu­mil­dern, wurde unter ande­rem der Zins­satz für den kfw-Studi­en­­k­re­­dit bis zum 31.12.2021 auf 0% gesenkt. Auch wenn die Studie­ren­den in einem gut laufen­den Winter­se­mes­ter wieder die Möglich­keit haben, Neben­jobs aufzu­neh­men, waren viele Studie­ren­de durch die Coro­na­pan­de­mie gezwun­gen, sich zu verschul­den. Schließ­lich hatten vor der Pande­mie ca. 68% der Studie­ren­den einen Neben­job, und einem guten Teil von ihnen ist dieser plötz­lich wegge­bro­chen [4,5]. Dass zum 01.01.2022 auf diese unver­schul­de­te Schul­den­last wieder ein 4% Zinsen über ganze zehn Jahre [6] zu zahlen ist, ist für uns unver­ständ­lich und entge­gen dem Ziel, auch Studie­ren­de in der Pande­mie zu entlas­ten. Wir fordern daher, dass alle während der Pande­mie aufge­nom­me­nen Studi­en­kre­di­te für die Rück­zah­lung zins­frei blei­ben. Auch soll­te die Über­brü­ckungs­hil­fe des BMBF entbü­ro­kra­ti­siert und bis zum Ende des Winter­se­mes­ters verlän­gert werden.

Insge­samt betrach­tet muss es auch für das kommen­de Winter­se­mes­ter wieder landes­weit einheit­li­che Rahmen­be­din­gun­gen geben, da die Auswir­kun­gen der laufen­den Pande­mie an alle baye­ri­schen Hoch­schu­len glei­cher­ma­ßen zu spüren sind. Dennoch sind auch weiter­hin die einzel­nen Hoch­schu­len gefragt, die die vorge­ge­be­nen Rahmen­be­din­gun­gen mit eige­nen pass­ge­nau­en Konzep­ten und Plänen sinn­voll nach den vorherr­schen­den örtli­chen Gege­ben­hei­ten ergän­zen sollen. Der von uns vorge­schla­ge­ne 2‑Stufenplan erfüllt in unse­ren Augen die Anfor­de­run­gen an ein baye­ri­sches Rahmen­kon­zept und gibt einzel­nen Hoch­schu­len gleich­zei­tig Spiel­raum für die eige­nen Ausgestaltungen.

[1] http://​lak​-bayern​.de/​2​0​2​0​/​0​4​/​1​2​/​a​u​s​g​e​s​t​a​l​t​u​n​g​–​d​e​s​–​s​o​m​m​e​r​s​e​m​e​s​t​e​r​s​–​2​0​20/

[2] https://www.lak.bayern/2020/11/15/ausgestaltung-des-wintersemesters-2020–21/

[3] http://​lak​-bayern​.de/​2​0​2​1​/​0​3​/​1​4​/​a​u​s​g​e​s​t​a​l​t​u​n​g​–​d​e​s​–​s​o​m​m​e​r​s​e​m​e​s​t​e​r​s​–​2​0​21/

[4] http://​www​.sozi​al​erhe​bung​.de/​d​o​w​n​l​o​a​d​/​2​1​/​S​o​z​2​1​_​h​a​u​p​t​b​e​r​i​c​h​t​.​pdf

[5] https://jusohochschulgruppen.de/content/uploads/2020/07/Studieren‑w%C3%A4hrend-der-Covid19-Pandemie_Analyse.pdf

[6] https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Studienkredit-(174)

Posi­ti­on

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
80802 München