LAK Bayern und LWB ziehen erste Bilanz zum Entwurf des BayHIG und sehen dringenden Klärungsbedarf bei Demokratie und Nachhaltigkeit.
Mit der “Vision einer bayerischen Hochschullandschaft 4.0” [1] haben die Landes-ASten-Konferenz (LAK) Bayern und der Landesverband wissenschaftliches Personal in Bayern (LWB) bereits im Dezember 2020 ihr Bild einer demokratischen und innovativen Hochschule gezeichnet. Nach kontroversen Diskussionen um die Novellierung des bayerischen Hochschulgesetzes wurde am Dienstag, dem 18.05.2021, endlich der Entwurf des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes veröffentlicht.
Bereits wenige Stunden nach der Veröffentlichung haben sich sowohl Hochschule Bayern e.V. [2] als auch die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) [3] hoch erfreut über den Entwurf gezeigt. Die Vertretungen der beiden größten Statusgruppen an den bayerischen Hochschulen zeichnen jedoch ein differenziertes Bild und konstatieren dem Gesetzesentwurf sowohl Licht als auch Schatten.
“Es freut uns sehr, dass der Vorschlag des Kaskadenmodells zum Ausbau der Gleichstellung aus unserer Hochschulvision übernommen wurde. Die neu geschaffenen Ansprechpersonen zum Schutz vor sexueller Belästigung und für Antidiskriminierung sind ein großer Schritt in die richtige Richtung und geben den betroffenen Personen in der Hochschullandschaft ein Stück mehr Sicherheit.” betont Bernhard Emmer, Sprecher des LWB.
“Auch wurde in dem aktuellen Entwurf endlich Nachhaltigkeit als Aufgabe der Hochschulen festgeschrieben. Das ist ein wichtiger Schritt. Allerdings fehlt es an jeglicher struktureller Verankerung der Nachhaltigkeitsziele im Gesetz wie z.B. eines Nachhaltigkeitsbeauftragten oder einer bzw. eines Vizepräsident*in für Nachhaltigkeit. Außerdem ist das von vielen Mitgliedern der Hochschulfamilie erhoffte gesetzliche Bekenntnis zur Klimaneutralität der bayerischen Hochschulen bis 2030 nicht vorhanden, das durch verbindliche Entwicklungsstufen im Gesetz gestützt werden muss. Das ist eine vertane Chance für die Hochschule als Innovationstreiber und Vorbildcharakter.” gibt Anna-Maria Trinkgeld, Sprecherin der LAK Bayern, zu verstehen.
“Wir begrüßen besonders die vom Gesetz vorgesehene berufliche und persönliche Weiterbildung – auch zusammen mit externen Einrichtungen für die Berufspraxis. Sie fördert Talente und unterstützt den Transfer zwischen Hochschulen und Gesellschaft. Die Verankerung von Nachwuchsgruppenleitungen, Nachwuchsprofessuren und Tenure-Track-Verfahren schaffen mehr Planungssicherheit für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Gerade auch hinsichtlich Familienfreundlichkeit ist dies ein zukunftsweisender Schritt.” resümiert Bernhard Emmer, Sprecher des LWB.
“Die Verankerung eines Landesstudierendenrat im Hochschulgesetz, erkennt die langjährige erfolgreiche und konstruktive Arbeit der LAK Bayern an. Wir begrüßen sehr, dass die Studierenden so ein gesetzlich verbrieftes Anhörungs- und Vorschlagsrecht gegenüber dem Wissenschaftsministerium erhalten. Besonders in der noch anhaltenden Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig eine starke Landesstudierendenvertretung für die Studierenden ist.” sagt Johanna Weidlich, Sprecherin der LAK Bayern.
Doch trotz dieser positiven Neuerungen für die Studierenden und den wissenschaftlichen Mittelbau gibt es Punkte, die die Qualität des Gesetzes massiv gefährden. Das neue Hochschulgesetz sieht kaum effektive Leitplanken vor, um bayernweite Mindeststandards für demokratisch legitimierte Entscheidungsprozesse an den Hochschulen sicherzustellen. So haben die Studierenden, der Mittelbau und das wissenschaftsstützende Personal keine fixierten Stimmanteile in den zentralen Gremien der Hochschulen mehr. Verschärfend kommt hinzu, dass sich wesentliche Aufgaben von demokratisch legitimierten Gremien wie dem Senat in die exekutive Verantwortung der Hochschulleitungen verschieben, ohne, dass diese einer angemessenen Kontrolle unterliegt.
“Auch beim Hochschulrat bleibt das Gesetz weniger innovativ als gefordert. Dieses Gremium soll eigentlich als eine Art Aufsichtsrat der Hochschulleitungen agieren. Die externen Mitglieder, die die Hälfte des Gremiums ausmachen, werden aber weiterhin alleine von dem bzw. der Präsident*in vorgeschlagen. Von echten Checks & Balances kann man hier definitiv nicht sprechen.” kritisiert Paul Thieme, Sprecher der LAK Bayern.
“In diesem Entwurf stecken einige Änderungen, die für alle Statusgruppen an den Hochschulen einen Fortschritt darstellen. Aber für uns ist auch eins klar: Wirklich innovativ kann eine Hochschule nur sein, wenn alle Hochschulmitglieder sich wirksam beteiligen können und Demokratie in effizienten Strukturen aktiv gelebt wird. Weitere Einschnitte in die Hochschuldemokratie, wie sie das Gesetz vorsieht, lehnen wir entschieden ab.” bekräftigen die Sprecher*innen von LAK Bayern und LWB.
[1] https://hochschulvision.bayern/ [2] https://www.hochschule-bayern.de/aktuelles/aktuelles–aus–der–bayerischenhochschullandschaft/details/bayerische–hochschulrechtsnovelle/ [3] https://www.vbw-bayern.de/vbw/PresseCenter/Neues-Hochschulgesetz-steigert-internationaleWettbewerbsf%C3%A4higkeit.jspKontakte für Rückfragen:
Landes-ASten-Konferenz Bayern:
Anna-Maria Trinkgeld | sekretariat@lak-bayern.de | 015151383888
Landesverband wissenschaftliches Personal in Bayern
Bernhard Emmer | emmer@physik.uni-muenchen.de | 015201587493
Pressemitteilung
Landes-ASten-Konferenz Bayern
c/o Studierendenvertretung der LMU
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