LAK Bayern und LWB ziehen erste Bilanz zum Entwurf des BayHIG und sehen drin­gen­den Klärungs­be­darf bei Demo­kra­tie und Nachhaltigkeit.

Mit der “Visi­on einer baye­ri­schen Hoch­schul­land­schaft 4.0” [1] haben die Landes-ASten-Konfe­­renz (LAK) Bayern und der Landes­ver­band wissen­schaft­li­ches Perso­nal in Bayern (LWB) bereits im Dezem­ber 2020 ihr Bild einer demo­kra­ti­schen und inno­va­ti­ven Hoch­schu­le gezeich­net. Nach kontro­ver­sen Diskus­sio­nen um die Novel­lie­rung des baye­ri­schen Hoch­schul­ge­set­zes wurde am Diens­tag, dem 18.05.2021, endlich der Entwurf des Baye­ri­schen Hoch­schul­in­no­va­ti­ons­ge­set­zes veröffentlicht.

Bereits weni­ge Stun­den nach der Veröf­fent­li­chung haben sich sowohl Hoch­schu­le Bayern e.V. [2] als auch die Verei­ni­gung der Baye­ri­schen Wirt­schaft (vbw) [3] hoch erfreut über den Entwurf gezeigt. Die Vertre­tun­gen der beiden größ­ten Status­grup­pen an den baye­ri­schen Hoch­schu­len zeich­nen jedoch ein diffe­ren­zier­tes Bild und konsta­tie­ren dem Geset­zes­ent­wurf sowohl Licht als auch Schatten.

“Es freut uns sehr, dass der Vorschlag des Kaska­den­mo­dells zum Ausbau der Gleich­stel­lung aus unse­rer Hoch­schul­vi­si­on über­nom­men wurde. Die neu geschaf­fe­nen Ansprech­per­so­nen zum Schutz vor sexu­el­ler Beläs­ti­gung und für Anti­dis­kri­mi­nie­rung sind ein großer Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung und geben den betrof­fe­nen Perso­nen in der Hoch­schul­land­schaft ein Stück mehr Sicher­heit.” betont Bern­hard Emmer, Spre­cher des LWB.

“Auch wurde in dem aktu­el­len Entwurf endlich Nach­hal­tig­keit als Aufga­be der Hoch­schu­len fest­ge­schrie­ben. Das ist ein wich­ti­ger Schritt. Aller­dings fehlt es an jegli­cher struk­tu­rel­ler Veran­ke­rung der Nach­hal­tig­keits­zie­le im Gesetz wie z.B. eines Nach­hal­tig­keits­be­auf­trag­ten oder einer bzw. eines Vizepräsident*in für Nach­hal­tig­keit. Außer­dem ist das von vielen Mitglie­dern der Hoch­schul­fa­mi­lie erhoff­te gesetz­li­che Bekennt­nis zur Klima­neu­tra­li­tät der baye­ri­schen Hoch­schu­len bis 2030 nicht vorhan­den, das durch verbind­li­che Entwick­lungs­stu­fen im Gesetz gestützt werden muss. Das ist eine verta­ne Chan­ce für die Hoch­schu­le als Inno­va­ti­ons­trei­ber und Vorbild­cha­rak­ter.” gibt Anna-Maria Trink­geld, Spre­che­rin der LAK Bayern, zu verstehen.

“Wir begrü­ßen beson­ders die vom Gesetz vorge­se­he­ne beruf­li­che und persön­li­che Weiter­bil­dung – auch zusam­men mit exter­nen Einrich­tun­gen für die Berufs­pra­xis. Sie fördert Talen­te und unter­stützt den Trans­fer zwischen Hoch­schu­len und Gesell­schaft. Die Veran­ke­rung von Nach­wuchs­grup­pen­lei­tun­gen, Nach­wuchs­pro­fes­su­ren und Tenure-Track-Verfah­­ren schaf­fen mehr Planungs­si­cher­heit für den wissen­schaft­li­chen Nach­wuchs. Gera­de auch hinsicht­lich Fami­li­en­freund­lich­keit ist dies ein zukunfts­wei­sen­der Schritt.” resü­miert Bern­hard Emmer, Spre­cher des LWB.

“Die Veran­ke­rung eines Landes­stu­die­ren­den­rat im Hoch­schul­ge­setz, erkennt die lang­jäh­ri­ge erfolg­rei­che und konstruk­ti­ve Arbeit der LAK Bayern an. Wir begrü­ßen sehr, dass die Studie­ren­den so ein gesetz­lich verbrief­tes Anhö­rungs- und Vorschlags­recht gegen­über dem Wissen­schafts­mi­nis­te­ri­um erhal­ten. Beson­ders in der noch anhal­ten­den Pande­mie hat sich gezeigt, wie wich­tig eine star­ke Landes­stu­die­ren­den­ver­tre­tung für die Studie­ren­den ist.” sagt Johan­na Weid­lich, Spre­che­rin der LAK Bayern.

Doch trotz dieser posi­ti­ven Neue­run­gen für die Studie­ren­den und den wissen­schaft­li­chen Mittel­bau gibt es Punk­te, die die Quali­tät des Geset­zes massiv gefähr­den. Das neue Hoch­schul­ge­setz sieht kaum effek­ti­ve Leit­plan­ken vor, um bayern­wei­te Mindest­stan­dards für demo­kra­tisch legi­ti­mier­te Entschei­dungs­pro­zes­se an den Hoch­schu­len sicher­zu­stel­len. So haben die Studie­ren­den, der Mittel­bau und das wissen­schafts­stüt­zen­de Perso­nal keine fixier­ten Stimm­an­tei­le in den zentra­len Gremi­en der Hoch­schu­len mehr. Verschär­fend kommt hinzu, dass sich wesent­li­che Aufga­ben von demo­kra­tisch legi­ti­mier­ten Gremi­en wie dem Senat in die exeku­ti­ve Verant­wor­tung der Hoch­schul­lei­tun­gen verschie­ben, ohne, dass diese einer ange­mes­se­nen Kontrol­le unterliegt.

“Auch beim Hoch­schul­rat bleibt das Gesetz weni­ger inno­va­tiv als gefor­dert. Dieses Gremi­um soll eigent­lich als eine Art Aufsichts­rat der Hoch­schul­lei­tun­gen agie­ren. Die exter­nen Mitglie­der, die die Hälf­te des Gremi­ums ausma­chen, werden aber weiter­hin allei­ne von dem bzw. der Präsident*in vorge­schla­gen. Von echten Checks & Balan­ces kann man hier defi­ni­tiv nicht spre­chen.” kriti­siert Paul Thie­me, Spre­cher der LAK Bayern.

“In diesem Entwurf stecken eini­ge Ände­run­gen, die für alle Status­grup­pen an den Hoch­schu­len einen Fort­schritt darstel­len. Aber für uns ist auch eins klar: Wirk­lich inno­va­tiv kann eine Hoch­schu­le nur sein, wenn alle Hoch­schul­mit­glie­der sich wirk­sam betei­li­gen können und Demo­kra­tie in effi­zi­en­ten Struk­tu­ren aktiv gelebt wird. Weite­re Einschnit­te in die Hoch­schul­de­mo­kra­tie, wie sie das Gesetz vorsieht, lehnen wir entschie­den ab.” bekräf­ti­gen die Sprecher*innen von LAK Bayern und LWB.

[1] https://​hoch​schul​vi​si​on​.bayern/ [2] https://​www​.hoch​schu​le​-bayern​.de/​a​k​t​u​e​l​l​e​s​/​a​k​t​u​e​l​l​e​s​–​a​u​s​–​d​e​r​–​b​a​y​e​r​i​s​c​h​e​n​h​o​c​h​s​c​h​u​l​l​a​n​d​s​c​h​a​f​t​/​d​e​t​a​i​l​s​/​b​a​y​e​r​i​s​c​h​e​–​h​o​c​h​s​c​h​u​l​r​e​c​h​t​s​n​o​v​e​l​le/ [3] https://www.vbw-bayern.de/vbw/PresseCenter/Neues-Hochschulgesetz-steigert-internationaleWettbewerbsf%C3%A4higkeit.jsp

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Landes­ver­band wissen­schaft­li­ches Perso­nal in Bayern
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