Die LAK Bayern hat sich in ihrem Beschluss zur Ausge­stal­tung des Sommer­se­mes­ters 2021 für ein digi­tal studier­ba­res Semes­ter ausge­spro­chen (https://​digi​tal​se​mes​ter​.bayern/). Ausge­nom­men hier­von sind prak­ti­sche Lehr­ver­an­stal­tun­gen, welche aufgrund ihrer spezi­fi­schen Art der Kompe­tenz­ver­mitt­lung nur in Präsenz statt­fin­den können, so u.a. Labor- und Frei­land­prak­ti­ka sowie künst­le­ri­sche, musi­sche und sport­li­che Tätig­kei­ten im Rahmen des Studi­ums. Auch bei Prüfun­gen muss verstärkt auf kontakt­lo­se Vari­an­ten gesetzt werden: Präsenz­prü­fun­gen sollen nur dann statt­fin­den, wenn es didak­tisch und orga­ni­sa­to­risch keine ande­ren Möglich­kei­ten gibt. Der Landes­ver­band der Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen setzt für die Durch­füh­rung von notwen­di­gen Präsenz­ver­an­stal­tun­gen neben Abstands- und Hygie­ne­re­geln auch eine Masken­pflicht sowie ein ganz­heit­li­ches Test­kon­zept voraus.

Vor dem Hinter­grund des hoch dyna­mi­schen Infek­ti­ons­ge­sche­hens fordert die LAK Bayern eine allge­mei­ne Test­pflicht für Studie­ren­de und Hoch­schul­lehr­kräf­te als Voraus­set­zung zur Teil­nah­me an Präsenz­ver­an­stal­tun­gen in der Lehre und bei Prüfun­gen. Die Tests sollen anlass­be­zo­gen für jeden Veran­stal­tungs­tag, an denen eine Präsenz­teil­nah­me erfor­der­lich ist, durch­ge­führt werden. Die Durch­füh­rung der Tests soll, ange­passt an die Kapa­zi­tä­ten der jewei­li­gen Hoch­schu­le, direkt auf dem Campus oder durch Nutzung von zentra­len Ange­bo­ten, wie den örtli­chen Test­zen­tren und Apothe­ken, ermög­licht werden. Dabei sind Anti­­gen-Schnel­l­­tests zu bevor­zu­gen, welche unter Aufsicht von medi­zi­nisch geschul­tem Perso­nal statt­fin­den, auch zerti­fi­zier­te PCR-Tests sollen als Test­nach­weis aner­kannt werden. Die Tests müssen außer­dem aus staat­li­chen Mitteln finan­ziert werden, es dürfen keine direk­ten oder indi­rek­ten Mehr­kos­ten für die Studie­ren­den entste­hen. Auch zu berück­sich­ti­gen ist, dass posi­tiv getes­te­ten Studie­ren­den keine Nach­tei­le für das Studi­um entste­hen dürfen.

Soll­te sich die allge­mei­ne Pande­mie­la­ge verbes­sern, sieht die LAK Bayern analog die Möglich­keit, den Studie­ren­den die Infra­struk­tur der Hoch­schu­len – Lern­räu­me, Lese­sä­le und PC-Räume – eben­falls mit verpflich­ten­den Tests zugäng­lich zu machen. Die aktu­el­le Pande­mie­la­ge lässt aber vorschnel­le Öffnun­gen nicht zu und Tests soll­ten nicht genutzt werden, um Semi­na­re und Vorle­sun­gen während der Hoch­zeit der Pande­mie in Präsenz zu veran­stal­ten. Eine Test­pflicht muss vor allem dafür einge­setzt werden, die zwin­gend notwen­di­gen prak­ti­schen Lehr­ver­an­stal­tun­gen sowie Präsenz­prü­fun­gen noch siche­rer zu machen und somit die gesam­te Hoch­schul­fa­mi­lie stär­ker zu schützen.

Posi­ti­on

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
80802 München