Die LAK Bayern hat sich in ihrem Beschluss zur Ausgestaltung des Sommersemesters 2021 für ein digital studierbares Semester ausgesprochen (https://digitalsemester.bayern/). Ausgenommen hiervon sind praktische Lehrveranstaltungen, welche aufgrund ihrer spezifischen Art der Kompetenzvermittlung nur in Präsenz stattfinden können, so u.a. Labor- und Freilandpraktika sowie künstlerische, musische und sportliche Tätigkeiten im Rahmen des Studiums. Auch bei Prüfungen muss verstärkt auf kontaktlose Varianten gesetzt werden: Präsenzprüfungen sollen nur dann stattfinden, wenn es didaktisch und organisatorisch keine anderen Möglichkeiten gibt. Der Landesverband der Studierendenvertretungen setzt für die Durchführung von notwendigen Präsenzveranstaltungen neben Abstands- und Hygieneregeln auch eine Maskenpflicht sowie ein ganzheitliches Testkonzept voraus.
Vor dem Hintergrund des hoch dynamischen Infektionsgeschehens fordert die LAK Bayern eine allgemeine Testpflicht für Studierende und Hochschullehrkräfte als Voraussetzung zur Teilnahme an Präsenzveranstaltungen in der Lehre und bei Prüfungen. Die Tests sollen anlassbezogen für jeden Veranstaltungstag, an denen eine Präsenzteilnahme erforderlich ist, durchgeführt werden. Die Durchführung der Tests soll, angepasst an die Kapazitäten der jeweiligen Hochschule, direkt auf dem Campus oder durch Nutzung von zentralen Angeboten, wie den örtlichen Testzentren und Apotheken, ermöglicht werden. Dabei sind Antigen-Schnelltests zu bevorzugen, welche unter Aufsicht von medizinisch geschultem Personal stattfinden, auch zertifizierte PCR-Tests sollen als Testnachweis anerkannt werden. Die Tests müssen außerdem aus staatlichen Mitteln finanziert werden, es dürfen keine direkten oder indirekten Mehrkosten für die Studierenden entstehen. Auch zu berücksichtigen ist, dass positiv getesteten Studierenden keine Nachteile für das Studium entstehen dürfen.
Sollte sich die allgemeine Pandemielage verbessern, sieht die LAK Bayern analog die Möglichkeit, den Studierenden die Infrastruktur der Hochschulen – Lernräume, Lesesäle und PC-Räume – ebenfalls mit verpflichtenden Tests zugänglich zu machen. Die aktuelle Pandemielage lässt aber vorschnelle Öffnungen nicht zu und Tests sollten nicht genutzt werden, um Seminare und Vorlesungen während der Hochzeit der Pandemie in Präsenz zu veranstalten. Eine Testpflicht muss vor allem dafür eingesetzt werden, die zwingend notwendigen praktischen Lehrveranstaltungen sowie Präsenzprüfungen noch sicherer zu machen und somit die gesamte Hochschulfamilie stärker zu schützen.
Position
Landes-ASten-Konferenz Bayern
c/o Studierendenvertretung der LMU
Leopoldstraße 15
80802 München