Die LAK Bayern hat im Dezem­ber 2020 zusam­men mit dem Landes­ver­band Wissen­schaft­ler in Bayern die „Visi­on einer baye­ri­schen Hoch­schul­land­schaft 4.0“ beschlos­sen und darin mehre­re Vorschlä­ge zur inter­nen Gover­nan­ce unter­brei­tet. Diese wurden nun anhand der Arti­kel 19 bis 41 des Baye­ri­schen Hoch­schul­ge­set­zes ausge­ar­bei­tet und sollen dazu dienen, im weite­ren Diskurs der Reform die studen­ti­sche Sicht­wei­se darzulegen.

Die demo­kra­ti­sche Ausge­stal­tung der akade­mi­schen Selbst­ver­wal­tung ist nicht nur ein notwen­di­ges Gut, sondern zentra­ler Wesens­kern aller Hoch­schu­len. Mitbe­stim­mung und Diskus­si­on gehö­ren zur DNA der baye­ri­schen „Univer­si­tas“. Die Reform des baye­ri­schen Hoch­schul­ge­set­zes soll diese bewähr­te Tradi­ti­on zwar beibe­hal­ten, aber auch an die Anfor­de­run­gen unse­rer Zeit anpas­sen. Ziel ist es, Redun­dan­zen abzu­bau­en, Prozes­se zu beschleu­ni­gen und Gremi­en effi­zi­en­ter zu gestal­ten. Die LAK Bayern unter­stützt dieses Ziel grund­sätz­lich, warnt jedoch eindring­lich vor einer Entde­mo­kra­ti­sie­rung und Margi­na­li­sie­rung von demo­kra­ti­schen Minder­hei­ten, spezi­ell den Studie­ren­den und dem Mittel­bau. Uner­läss­lich sind daher verbind­li­che Leit­plan­ken zur inter­nen Gover­nan­ce, inner­halb derer sich die Hoch­schu­len frei bewe­gen können. Die LAK Bayern stellt diese Leit­plan­ken mit einem eige­nen, ganz­heit­li­chen Vorschlag zur inter­nen Gover­nan­ce auf.

Für den ange­mes­se­nen Einfluss der „Träger der Wissen­schafts­frei­heit“ sind die Hoch­schul­leh­ren­den in Fragen von grund­sätz­li­cher Bedeu­tung für Forschung und Lehre mehr­heit­lich zu betei­li­gen. Eine etwa­ige Dere­gu­lie­rung des Senats oder ande­rer Gremi­en darf jedoch keines­falls zu einer Flexi­bi­li­sie­rung der profes­so­ra­len Mehr­heit „nach oben“ führen. Es ist daher essen­zi­el­le Aufga­be des Gesetz­ge­bers, für den Senat sowie alle weite­ren Gremi­en, in denen Vertre­te­rIn­nen von Mitglie­der­grup­pen sich Fragen der Wissen­schafts­frei­heit widmen, die derzei­ti­ge feste Mehr­heit von einem Sitz der Hoch­schul­leh­ren­den beizu­be­hal­ten und diese nicht weiter auf Kosten des Einflus­ses aller ande­ren Status­grup­pen auszu­bau­en. Denn Mitbe­stim­mung und Diskus­si­on im akade­mi­schen Prozess geschieht auf Augen­hö­he und nicht auf vorge­hal­te­nen Treppenstufen.

Ein weite­rer wesent­li­cher Grund­satz bei der Betei­li­gung der Studie­ren­den in den Hoch­schul­gre­mi­en ist das „Vier-Schul­­tern-Prin­­zip“. Das aktu­el­le Hoch­schul­ge­setz garan­tiert, dass Studie­ren­de mit mindes­tens zwei stimm­be­rech­tig­ten Vertre­te­rIn­nen betei­ligt sind. Dies gilt für alle Gremi­en, wie Senat, Hoch­schul­rat und Fakul­täts­rat, mit Ausnah­me der Beru­fungs­aus­schüs­se. Dieses Prin­zip stellt sicher, dass die Verant­wor­tung von Entschei­dun­gen in der akade­mi­schen Selbst­ver­wal­tung in einer Status­grup­pe auf mehre­re Perso­nen verteilt wird. Dies ist gera­de bei Studie­ren­den beson­ders wich­tig, da diese ehren­amt­lich und ohne Ange­stell­ten­ver­hält­nis in der akade­mi­schen Selbst­ver­wal­tung parti­zi­pie­ren. Außer­dem sind die Studie­ren­den im Vergleich zu allen ande­ren Status­grup­pen am kürzes­ten an den Hoch­schu­len tätig, sodass ihre Vertre­te­rIn­nen in den Gremi­en regel­mä­ßig wech­seln. Dies führt zu einem erhöh­ten Einar­bei­tungs­auf­wand, der durch die konse­quen­te Einbe­zie­hung von zwei Vertre­te­rIn­nen abge­mil­dert werden kann. Zur Stär­kung der studen­ti­schen Mitspra­che ist es daher essen­zi­ell, dass der Gesetz­ge­ber die Betei­li­gung in den Gremi­en durch ein Vier-Schul­­tern-Prin­­zip für Studie­ren­de beson­ders schützt.

Der Hoch­schul­rat übt die Aufsicht über die Geschäfts­füh­rung der Hoch­schul­lei­tung aus. Diese Kern­auf­ga­be muss auch zukünf­tig im Gesetz verbind­lich fest­ge­schrie­ben werden. Eine Erwei­te­rung der Kompe­ten­zen lehnen wir ab, viel­mehr müssen Profil und Aufga­ben des Hoch­schul­rats geschärft und präzi­siert werden. Bei der Zusam­men­set­zung ist darauf zu achten, dass im neuen Hoch­schul­ge­setz ein Entfal­len ganzer Status­grup­pen im Hoch­schul­rat vermie­den wird. Es ist daher gebo­ten, den Hoch­schul­rat wie bisher pari­tä­tisch mit allen Mitglie­dern des Senats und einer glei­chen Anzahl von nicht­hoch­schul­an­ge­hö­ri­gen Mitglie­dern zu beset­zen. Während wir die Einbe­zie­hung von exter­nem Sach­ver­stand grund­sätz­lich begrü­ßen, so kriti­sie­ren wir die Einschrän­kung des Perso­nen­krei­ses auf die Berei­che Wissen­schaft, Kunst, Wirt­schaft und beruf­li­che Praxis als zu eng gefasst. Hoch­schu­len haben eine beson­de­re Verant­wor­tung für die Gesell­schaft als Ganzes und müssen als solche auch Persön­lich­kei­ten aus der Gesell­schaft in den Hoch­schul­rat einbe­zie­hen. Eine solche Erwei­te­rung wäre nicht zuletzt auch eine Unter­strei­chung des Trans­fer­an­sat­zes im Hochschulgesetz.

Im Rahmen der Hoch­schul­re­form ist die Frei­ga­be der inter­nen Gover­nan­ce durch entspre­chen­de Dere­gu­lie­rung des Geset­zes geplant. Anstel­le der bishe­ri­gen gesetz­li­chen Vorga­ben tritt die zu erar­bei­ten­de Orga­ni­sa­ti­ons­sat­zung der Hoch­schu­len. Aus Sicht der LAK Bayern ist es abso­lut notwen­dig, dass der Beschluss der Orga­ni­sa­ti­ons­sat­zung von allen hoch­schul­in­ter­nen Status­grup­pen glei­cher­ma­ßen getra­gen und verant­wor­tet werden muss. Eine allei­ni­ge Befas­sung im Hoch­schul­rat, wie es das Eckpunk­te­pa­pier des Staats­mi­nis­te­ri­ums für Wissen­schaft und Kunst vorsieht, wird dem nicht gerecht. Wir fordern daher einen pari­tä­tisch besetz­ten Hoch­schul­kon­vent, welcher vom Hoch­schul­rat einbe­ru­fen wird, um Ände­run­gen zur Orga­ni­sa­ti­ons­sat­zung zu beschlie­ßen. Der Hoch­schul­kon­vent setzt sich zu glei­chen Teilen aus Vertre­te­rIn­nen der Hoch­schul­leh­ren­den, des wissen­schaft­li­chen und wissen­schafts­un­ter­stüt­zen­den Mittel­baus und der Studie­ren­den zusam­men. Beschlüs­se zur Einrich­tung und Ände­rung von Orga­ni­sa­ti­ons­sat­zun­gen sollen einer Zwei­drit­tel­mehr­heit bedür­fen. So wird sicher­ge­stellt, dass die in diesem Gremi­um erar­bei­te­te Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tur in die struk­tu­rel­le Verant­wor­tung der Hoch­schul­fa­mi­lie fällt und sie von einer brei­ten Mehr­heit derje­ni­gen Hoch­schul­mit­glie­der getra­gen wird, die diese Struk­tur letzt­lich mit Leben füllen.

Um den Gleich­stel­lungs­auf­trag der Hoch­schu­len zu erfül­len, ist die Rolle von Frau­en­be­auf­trag­ten im Kontext der Hoch­schul­re­form zu über­den­ken. Dieses Amt ist nach aktu­el­lem Recht in Legis­la­tiv­or­ga­nen wie dem Senat oder Fakul­täts­rat veran­kert, um die Hoch­schu­le bei der Gleich­stel­lung von Frau­en und Männern zu unter­stüt­zen. Wir möch­ten anre­gen, das Amt im Sinne der Gleich­stel­lung aller Geschlech­ter zu refor­mie­ren und Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te als Teil der Hoch­schul­lei­tung mit exeku­ti­ver Verant­wor­tung auszu­stat­ten. So soll sicher­ge­stellt werden, dass Hoch­schu­len das im Gesetz veran­ker­te „Leit­prin­zip“ der Geschlech­ter­ge­rech­tig­keit tatsäch­lich auch als Aufga­be ihrer Leitungs­gre­mi­en verste­hen. Im Sinne der Eigen­ver­ant­wor­tung soll es zudem den Hoch­schu­len über­las­sen sein, Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te genau­so wie Vize­prä­si­den­tIn­nen sowohl aus dem Kreis der Hoch­schul­leh­ren­den sowie aller ande­ren Status­grup­pen zu berufen.

Als weite­res Leit­prin­zip sollen Hoch­schu­len auf die Ziele „Erhal­tung der natür­li­chen Lebens­grund­la­gen, Klima­schutz und nach­hal­ti­ge Entwick­lung“ verpflich­tet werden. Damit diese Ziele nicht einfach als Präam­bel an den Anfang gesetzt werden, bedarf es der Schaf­fung von verbind­li­chen Struk­tu­ren in der Gover­nan­ce. Die LAK Bayern schlägt die Etablie­rung von Nach­hal­tig­keits­be­auf­trag­ten vor, die als stimm­be­rech­tig­tes Mitglied an den Exeku­tiv­ent­schei­dun­gen der Hoch­schul­lei­tung im Sinne der neuen Quer­schnitts­auf­ga­be betei­ligt werden. Hier­bei soll es der Hoch­schul­lei­tung über­las­sen sein, den Geschäfts­be­reich einem bestehen­den Mitglied zu über­tra­gen oder neue Exper­ti­se hinzu­zu­ho­len. Die oder der Nach­hal­tig­keits­be­auf­trag­te der Hoch­schul­lei­tung soll die Entwick­lung einer Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie sowie die Erstel­lung von regel­mä­ßi­gen Nach­hal­tig­keits­be­rich­ten verant­wor­ten. Auf Wunsch soll hier­zu ein Gremi­um zur Einbin­dung aller enga­gier­ten Stake­hol­der gebil­det werden.

Demo­kra­tie lebt von Regeln. Nur wenn alle Betei­lig­ten einer demo­kra­ti­schen Struk­tur an einheit­li­che Regeln gebun­den sind, die auf eine gleich­be­rech­tig­te und inter­es­sens­aus­glei­chen­de Parti­zi­pa­ti­on ausge­legt sind, kann Demo­kra­tie auch auf Dauer funk­tio­nie­ren. Mit diesem Doku­ment appel­liert die LAK Bayern an das Staats­mi­nis­te­ri­um für Wissen­schaft und Kunst sowie den Baye­ri­schen Land­tag, die Regeln der Demo­kra­tie an unse­ren Hoch­schu­len weiter aufrecht­zu­hal­ten. Die Frei­ga­be der inter­nen Gover­nan­ce darf nicht mit der Frei­ga­be der Demo­kra­tie einher­ge­hen. Zur Entfal­tung der Frei­heit der Hoch­schu­len bedarf es verbind­li­cher, schüt­zen­der Leit­plan­ken im Hoch­schul­ge­setz. Es ist daher Aufga­be des Gesetz­ge­bers, Mindest­stan­dards und gesetz­li­che Rahmen­be­din­gun­gen für die baye­ri­schen Hoch­schu­len zu definieren.

 

Stel­lung­nah­me

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
80802 München