Wissenschaftsminister Bernd Sibler stellt sich schützend vor Bayerns Studierende
Die Coronapandemie stellt die Gesellschaft und damit auch die Hochschulen im Wintersemester erneut vor große Herausforderungen. Am 15.11.20 hat die LAK Bayern in ihrem Beschluss zur Ausgestaltung des Wintersemesters neben dem Ausbau der digitalen Lehre und der Wahlfreiheit zwischen digitalen und Veranstaltungen in Präsenz als Kernforderungen die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit sowie von Prüfungsfristen für dieses Semester gefordert [1]. Am Freitag, dem 20.11.20, hat das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass aufgrund der außergewöhnlichen Umstände die Regelungen des Artikels 99 im Hochschulgesetz auch auf das Wintersemester angewendet werden sollen und damit die individuelle Regelstudienzeit sowie Prüfungsfristen verlängert werden [2].
„Als Landesstudierendenvertretung wissen wir es sehr zu schätzen, dass unser Wissenschaftsminister die Anliegen der Studierenden ernst nimmt und sich in dieser angespannten Lage schützend vor die bayerischen Studierenden stellt“, sagt Maximilian Frank, Sprecher der LAK Bayern. „Die Fortführung der Regelungen aus dem Sommersemester vor dem Hintergrund der allgegenwärtigen Einschränkungen der Corona-Pandemie setzt ein starkes Zeichen: Bayern geht als Vorbild voran und ist im Wintersemester das erste Bundesland, das landesweite Planungssicherheit für die Studierenden schafft.“
„Es ist mir besonders wichtig, unseren Studentinnen und Studenten auch im Wintersemester möglichst viel Sicherheit für ein sorgenfreies Studium zu geben. Hierfür greifen wir auf die bewährten Regelungen aus dem Corona-Sommersemester 2020 zurück“, erklärt Wissenschaftsminister Bernd Sibler. „Unabhängig davon, wie viel Präsenz im weiteren Verlauf des Wintersemesters möglich ist, soll auch dieses Semester studierbar bleiben. Den Studentinnen und Studenten sollen sowohl bezüglich ihres Studienfortschritts als auch finanziell keine, oder zumindest möglichst wenige, Nachteile entstehen. Eine möglichst hohe Flexibilität und Planungssicherheit stehen für mich an erster Stelle“, so der Minister.
„Die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit ist nicht nur für die Prüfungen der Studierenden relevant, sondern sichert auch eine automatische Verlängerung des BAföG-Bezugs. Dies ist insbesondere während dieser Pandemie von unschätzbarem Wert, da viele Studierende ihre Nebenjobs verloren haben und finanziell auf wackligen Beinen stehen“, führt Carina Steyerer, Sprecherin der LAK Bayern, aus.
„Die Hochschulen haben bereits während des Sommersemesters starke Anstrengungen unternommen, um das Studium im digitalen Raum zu ermöglichen. Mit der Einführung der Bayerischen Fernprüfungserprobungsverordnung (BayFEV) wird zusätzlich sicheres und datenschutzkonformes digitales Prüfen möglich. Auch im Wintersemester gilt, dass die hochschuldidaktischen Kompetenzen der Dozierenden noch stärker gefördert werden müssen, damit die digitale Lehre nicht qualitativ zurückbleibt“, erklärt Anna-Maria Trinkgeld, Sprecherin der LAK Bayern abschließend.
Die Anpassungen am Hochschulgesetz, um den Artikel 99 auf das Wintersemester anwenden zu können, werden voraussichtlich in Kürze in den Bayerischen Landtag eingebracht.
[1] https://www.lak.bayern/2020/11/15/ausgestaltung-des-wintersemesters-2020–21/ [2] https://www.stmwk.bayern.de/pressemitteilung/12092/nr-268-vom-20–11–2020.htmlPressemitteilung
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