Die Landes-ASten-Konfe­­renz (LAK) Bayern ist der Zusam­men­schluss aller baye­ri­schen Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen. Ziel der LAK ist es, den Erfah­rungs­aus­tausch und die Zusam­men­ar­beit zwischen den Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen in Bayern zu stär­ken und einheit­lich gegen­über der Öffent­lich­keit aufzu­tre­ten. Die LAK nimmt Einfluss auf hoch­schul­po­li­ti­sche Prozes­se und Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren der Landes- und Bundes­ebe­ne und vertritt die Studie­ren­den in ihren fach­li­chen, wirt­schaft­li­chen und sozia­len Belan­gen. Somit vertre­ten wir die fast 400 000 Studie­ren­den der 47 Hoch­schu­len in Bayern.

Im mitt­ler­wei­le drit­ten Leit­an­trag widmet sich die LAK Bayern im Jahr 2020/21 der schwer­punkt­mä­ßi­gen Behand­lung der Themen­fel­der Inklu­si­on, Lehr­qua­li­tät und Berufungsverfahren.

Inklu­si­on an Hochschulen

Mit der UN-Behin­­der­­ten­­rechts­­kon­­­ven­­ti­on vom 13. Dezem­ber 2006 und dem Zustim­mungs­ge­setz der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land vom 21. Dezem­ber 2008 wurde der Weg für eine grund­le­gen­de Reform des Behin­der­ten­rechts in Deutsch­land geeb­net. Damit ist die Förde­rung von Inklu­si­on zu einer der Kern­auf­ga­ben der Hoch­schu­len gewor­den. Dabei sind alle Arten von Beein­träch­ti­gun­gen zu berück­sich­ti­gen, sei es durch psychi­sche, physi­sche oder chro­ni­sche Erkran­kun­gen und es ist die gesam­te Ausbil­dungs­lauf­bahn vom Bache­lor bis zur Promo­ti­on im Blick zu behal­ten. Die Sensi­bi­li­sie­rung aller Hoch­schul­mit­glie­der für die Belan­ge beein­träch­tig­ter Studie­ren­der muss stetig ausge­baut sowie die Hürden für die Inan­spruch­nah­me von Nach­teils­aus­glei­chen abge­baut werden.

Zur Verbes­se­rung der Inklu­si­on wurden bisher schon viele erfolg­rei­che Maßnah­men durch­ge­führt, wie z.B. zusätz­li­cher barrie­re­frei­er Wohn­raum in Studen­ten­wohn­hei­men oder der Ausbau von Bera­tungs­an­ge­bo­ten. Jedoch zeigen die Ergeb­nis­se der Studie „beein­träch­tigt studie­ren – best2“ des Deut­schen Studen­ten­werks, dass Inklu­si­on ein hoch­ak­tu­el­les und wich­ti­ges Thema ist und es auch länger blei­ben wird. Aller­dings defi­niert das Baye­ri­sche Hoch­schul­ge­setz nicht einmal den Behin­der­ten­be­griff aus, sodass die Ausle­gung dessen den jewei­li­gen Hoch­schu­len selbst über­las­sen bleibt. Das Bundes­land Berlin geht hier schon einen Schritt weiter und legt einen unmit­tel­ba­ren Anspruch auf unter­stüt­zen­de Maßnah­men im Hoch­schul­ge­setz für beein­träch­tig­te Studie­ren­de fest. Im Gegen­satz dazu haben die Hoch­schu­len in Bayern dafür ledig­lich die Sorge zu tragen, dass Studie­ren­de mit Behin­de­run­gen in ihrem Studi­um nicht benach­tei­ligt werden und die Ange­bo­te möglichst ohne frem­de Hilfe in Anspruch nehmen können. Dafür hat jede Hoch­schu­le eine/n Beauftragte/n für Studie­ren­de mit Behin­de­rung zu bestel­len (BayHSchG Art. 2 Abs. 3). Die Erar­bei­tung eines hoch­schul­wei­ten Rahmen­kon­zepts zur Inklu­si­on beein­träch­tig­ter Studie­ren­de kann dabei ein wert­vol­les Hilfs­mit­tel sein, um die notwen­di­gen Maßnah­men einfüh­ren, durch­füh­ren und verbes­sern zu können. Das Posi­ti­ons­pa­pier der LAK Bayern soll einen Beitrag dazu leis­ten, struk­tu­rel­le, gedank­li­che und bauli­che Barrie­ren abzu­bau­en und Denk­an­stö­ße an Entschei­dungs­trä­ge­rIn­nen zu geben. Die baye­ri­schen Hoch­schu­len sollen Hoch­schu­len für alle werden!

Quali­tät der Lehre

Der Bildungs­stand­ort Bayern zeich­net sich durch eine hohe Quali­tät der Lehre an seinen Hoch­schu­len aus. Sich darauf auszu­ru­hen, stellt für uns aber keine Opti­on dar. Dort wo künf­ti­ge Entschei­dungs­trä­ge­rIn­nen in Wissen­schaft, Wirt­schaft, Gesell­schaft und Kultur ausge­bil­det werden, muss auch eine steti­ge Kultur der Weiter­ent­wick­lung und Verbes­se­rung herrschen.

Die baye­ri­schen Hoch­schu­len sollen ermu­tigt werden sich eine Lehr­ver­fas­sung zu geben, in der neben der Defi­ni­ti­on guter Lehre und den Prozes­sen des Quali­täts­ma­nage­ments, auch die Fort- und Weiter­bil­dungs­an­ge­bo­te beschrie­ben werden. Ein Prozess zur Erstel­lung einer Lehr­ver­fas­sung unter Betei­li­gung aller Status­grup­pen bietet die Möglich­keit Lehr­qua­li­tät als ein Merk­mal von stra­te­gi­scher Bedeu­tung für die Hoch­schu­le zu begrei­fen und hier­bei profil­bil­dend tätig zu werden. Zur Siche­rung und Entwick­lung der Lehr­qua­li­tät bedarf es neben der fach­li­chen Quali­fi­ka­ti­on der Dozie­ren­den auch struk­tu­rell veran­ker­te Prozes­se des Quali­täts­ma­nage­ments, in deren Mittel­punkt das Instru­ment der Evalua­tio­nen steht. Evalua­ti­ons­er­geb­nis­se müssen für alle Mitglie­der der Hoch­schu­le trans­pa­rent einseh­bar sein, syste­ma­tisch aufbe­rei­tet sowie im Sinne eines Kreis­lauf­mo­dells mit den Studie­ren­den nach­be­spro­chen werden. Entspre­chen­de didak­ti­sche Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te für die Dozie­ren­den müssen bereit­ste­hen, um Verbes­se­rungs­po­ten­zia­le zu aktivieren.

Die Betrach­tung des Themas Lehr­qua­li­tät wäre aber unvoll­stän­dig, ohne auf die massi­ven Einschnit­te in die Lehr- und Lern­pra­xis an den Hoch­schu­len durch die Coro­­na-Pande­­mie einzu­ge­hen. In keinem Semes­ter zuvor muss­ten die Hoch­schu­len derart schnell ihre Lehre auf digi­ta­le Forma­te umstel­len, um den Studi­en­be­trieb sicher­stel­len zu können. Hier­aus erge­ben sich viel­fäl­ti­ge neue Fragen, deren Beant­wor­tung nicht dem Zufall über­las­sen werden soll­te. Dazu gehört unter ande­rem, inwie­weit die Aspek­te der Digi­ta­li­sie­rung für die Lehre förder­lich sind oder auch wie Präsenz- und Digi­tal­for­ma­te möglichst gewinn­brin­gend kombi­nie­ren werden können. An dieser Stel­le sei auf das bereits bestehen­de Posi­ti­ons­pa­pier “Digi­ta­le und moder­ne Hoch­schu­le” der LAK Bayern verwie­sen, in dem wir bereits 2019 die viel­fäl­ti­gen Poten­zia­le der Digi­ta­li­sie­rung für die Weiter­ent­wick­lung der Hoch­schu­len beschrie­ben haben.

Beru­fungs­ver­fah­ren

Ein zentra­ler Bestand­teil der Lehr­qua­li­tät sind natür­lich die Lehren­den und damit einher­ge­hend auch die Beru­fun­gen neuer Dozie­ren­den. Der Prozess eines Beru­fungs­ver­fah­rens ist in mehre­ren Stufen geglie­dert Für die Studie­ren­den spie­len dabei vor allem die Probe­vor­le­sun­gen sowie die Betei­li­gung der studen­ti­schen Vertre­te­rIn­nen in den Beru­fungs­kom­mis­sio­nen eine zentra­le Rolle. Die Probe­vor­le­sun­gen sind der einzig gute Zeit­punkt, um einen Einblick in die didak­ti­schen Fähig­kei­ten der Bewer­be­rIn­nen zu erlan­gen und diese zu bewer­ten. Ob dieser zeit­lich begrenz­te Ausschnitt reicht, um ein voll­stän­di­ges Bild über die Lehr­qua­li­tät zu erhal­ten, bleibt frag­lich, weshalb zusätz­li­che stan­dar­di­sier­te Bewer­tungs­ver­fah­ren zum Einsatz kommen müssen. Weiter­hin soll­ten der Lehr­qua­li­tät und der didak­ti­schen Quali­fi­ka­ti­on von Bewer­be­rIn­nen ein größe­res Gewicht gegen­über der Forschungs­leis­tung beigemes­sen werden. Dies gilt insbe­son­de­re im Kontext von univer­si­tä­ren Beru­fungs­ver­fah­ren, in denen die Bedeu­tung der Lehrer­ex­per­ti­se häufig weit hinter der Forschungs­be­wer­tung zurückbleibt.

Über den gesam­ten Prozess hinweg ist in den Fakul­tä­ten immer eine studen­ti­sche Vertre­tung in den Beru­fungs­ver­fah­ren zu benen­nen. Da diese je nach fach­li­cher Voraus­set­zung oft wech­seln, ist ein Grund­wis­sen über den Ablauf und die wich­ti­gen Fakto­ren einer Beru­fung zwin­gend notwen­dig, aber nicht immer gege­ben. Gemein­sa­me Fort­bil­dun­gen für Beru­fungs­ver­fah­ren, orga­ni­siert in Zusam­men­ar­beit von Hoch­schu­le und Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen, könn­ten Teile dieser Wissens­lü­cken schlie­ßen und für ein konstant hohes fach­li­ches Niveau der studen­ti­schen Betei­li­gung in Beru­fun­gen sorgen. Das Zusam­men­spiel zwischen Fakul­täts­rat, Senat und Hoch­schul­lei­tung ist in vielen Fällen von verschie­de­nen Inter­es­sen­la­gen geprägt, die sich teil­wei­se nicht immer harmo­ni­sie­ren lassen. Eine gemein­sa­me und trans­pa­ren­te Entschei­dungs­fin­dung ist für eine beid­sei­ti­ge zufrie­den­stel­len­de Lösung essentiell.

Posi­ti­on

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
80802 München