Die Landes-ASten-Konferenz (LAK) Bayern ist der Zusammenschluss aller bayerischen Studierendenvertretungen. Ziel der LAK ist es, den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Studierendenvertretungen in Bayern zu stärken und einheitlich gegenüber der Öffentlichkeit aufzutreten. Die LAK nimmt Einfluss auf hochschulpolitische Prozesse und Gesetzgebungsverfahren der Landes- und Bundesebene und vertritt die Studierenden in ihren fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belangen. Somit vertreten wir die fast 400 000 Studierenden der 47 Hochschulen in Bayern.
Im mittlerweile dritten Leitantrag widmet sich die LAK Bayern im Jahr 2020/21 der schwerpunktmäßigen Behandlung der Themenfelder Inklusion, Lehrqualität und Berufungsverfahren.
Inklusion an Hochschulen
Mit der UN-Behindertenrechtskonvention vom 13. Dezember 2006 und dem Zustimmungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 21. Dezember 2008 wurde der Weg für eine grundlegende Reform des Behindertenrechts in Deutschland geebnet. Damit ist die Förderung von Inklusion zu einer der Kernaufgaben der Hochschulen geworden. Dabei sind alle Arten von Beeinträchtigungen zu berücksichtigen, sei es durch psychische, physische oder chronische Erkrankungen und es ist die gesamte Ausbildungslaufbahn vom Bachelor bis zur Promotion im Blick zu behalten. Die Sensibilisierung aller Hochschulmitglieder für die Belange beeinträchtigter Studierender muss stetig ausgebaut sowie die Hürden für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen abgebaut werden.
Zur Verbesserung der Inklusion wurden bisher schon viele erfolgreiche Maßnahmen durchgeführt, wie z.B. zusätzlicher barrierefreier Wohnraum in Studentenwohnheimen oder der Ausbau von Beratungsangeboten. Jedoch zeigen die Ergebnisse der Studie „beeinträchtigt studieren – best2“ des Deutschen Studentenwerks, dass Inklusion ein hochaktuelles und wichtiges Thema ist und es auch länger bleiben wird. Allerdings definiert das Bayerische Hochschulgesetz nicht einmal den Behindertenbegriff aus, sodass die Auslegung dessen den jeweiligen Hochschulen selbst überlassen bleibt. Das Bundesland Berlin geht hier schon einen Schritt weiter und legt einen unmittelbaren Anspruch auf unterstützende Maßnahmen im Hochschulgesetz für beeinträchtigte Studierende fest. Im Gegensatz dazu haben die Hochschulen in Bayern dafür lediglich die Sorge zu tragen, dass Studierende mit Behinderungen in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Dafür hat jede Hochschule eine/n Beauftragte/n für Studierende mit Behinderung zu bestellen (BayHSchG Art. 2 Abs. 3). Die Erarbeitung eines hochschulweiten Rahmenkonzepts zur Inklusion beeinträchtigter Studierende kann dabei ein wertvolles Hilfsmittel sein, um die notwendigen Maßnahmen einführen, durchführen und verbessern zu können. Das Positionspapier der LAK Bayern soll einen Beitrag dazu leisten, strukturelle, gedankliche und bauliche Barrieren abzubauen und Denkanstöße an EntscheidungsträgerInnen zu geben. Die bayerischen Hochschulen sollen Hochschulen für alle werden!
Qualität der Lehre
Der Bildungsstandort Bayern zeichnet sich durch eine hohe Qualität der Lehre an seinen Hochschulen aus. Sich darauf auszuruhen, stellt für uns aber keine Option dar. Dort wo künftige EntscheidungsträgerInnen in Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur ausgebildet werden, muss auch eine stetige Kultur der Weiterentwicklung und Verbesserung herrschen.
Die bayerischen Hochschulen sollen ermutigt werden sich eine Lehrverfassung zu geben, in der neben der Definition guter Lehre und den Prozessen des Qualitätsmanagements, auch die Fort- und Weiterbildungsangebote beschrieben werden. Ein Prozess zur Erstellung einer Lehrverfassung unter Beteiligung aller Statusgruppen bietet die Möglichkeit Lehrqualität als ein Merkmal von strategischer Bedeutung für die Hochschule zu begreifen und hierbei profilbildend tätig zu werden. Zur Sicherung und Entwicklung der Lehrqualität bedarf es neben der fachlichen Qualifikation der Dozierenden auch strukturell verankerte Prozesse des Qualitätsmanagements, in deren Mittelpunkt das Instrument der Evaluationen steht. Evaluationsergebnisse müssen für alle Mitglieder der Hochschule transparent einsehbar sein, systematisch aufbereitet sowie im Sinne eines Kreislaufmodells mit den Studierenden nachbesprochen werden. Entsprechende didaktische Unterstützungsangebote für die Dozierenden müssen bereitstehen, um Verbesserungspotenziale zu aktivieren.
Die Betrachtung des Themas Lehrqualität wäre aber unvollständig, ohne auf die massiven Einschnitte in die Lehr- und Lernpraxis an den Hochschulen durch die Corona-Pandemie einzugehen. In keinem Semester zuvor mussten die Hochschulen derart schnell ihre Lehre auf digitale Formate umstellen, um den Studienbetrieb sicherstellen zu können. Hieraus ergeben sich vielfältige neue Fragen, deren Beantwortung nicht dem Zufall überlassen werden sollte. Dazu gehört unter anderem, inwieweit die Aspekte der Digitalisierung für die Lehre förderlich sind oder auch wie Präsenz- und Digitalformate möglichst gewinnbringend kombinieren werden können. An dieser Stelle sei auf das bereits bestehende Positionspapier “Digitale und moderne Hochschule” der LAK Bayern verwiesen, in dem wir bereits 2019 die vielfältigen Potenziale der Digitalisierung für die Weiterentwicklung der Hochschulen beschrieben haben.
Berufungsverfahren
Ein zentraler Bestandteil der Lehrqualität sind natürlich die Lehrenden und damit einhergehend auch die Berufungen neuer Dozierenden. Der Prozess eines Berufungsverfahrens ist in mehreren Stufen gegliedert Für die Studierenden spielen dabei vor allem die Probevorlesungen sowie die Beteiligung der studentischen VertreterInnen in den Berufungskommissionen eine zentrale Rolle. Die Probevorlesungen sind der einzig gute Zeitpunkt, um einen Einblick in die didaktischen Fähigkeiten der BewerberInnen zu erlangen und diese zu bewerten. Ob dieser zeitlich begrenzte Ausschnitt reicht, um ein vollständiges Bild über die Lehrqualität zu erhalten, bleibt fraglich, weshalb zusätzliche standardisierte Bewertungsverfahren zum Einsatz kommen müssen. Weiterhin sollten der Lehrqualität und der didaktischen Qualifikation von BewerberInnen ein größeres Gewicht gegenüber der Forschungsleistung beigemessen werden. Dies gilt insbesondere im Kontext von universitären Berufungsverfahren, in denen die Bedeutung der Lehrerexpertise häufig weit hinter der Forschungsbewertung zurückbleibt.
Über den gesamten Prozess hinweg ist in den Fakultäten immer eine studentische Vertretung in den Berufungsverfahren zu benennen. Da diese je nach fachlicher Voraussetzung oft wechseln, ist ein Grundwissen über den Ablauf und die wichtigen Faktoren einer Berufung zwingend notwendig, aber nicht immer gegeben. Gemeinsame Fortbildungen für Berufungsverfahren, organisiert in Zusammenarbeit von Hochschule und Studierendenvertretungen, könnten Teile dieser Wissenslücken schließen und für ein konstant hohes fachliches Niveau der studentischen Beteiligung in Berufungen sorgen. Das Zusammenspiel zwischen Fakultätsrat, Senat und Hochschulleitung ist in vielen Fällen von verschiedenen Interessenlagen geprägt, die sich teilweise nicht immer harmonisieren lassen. Eine gemeinsame und transparente Entscheidungsfindung ist für eine beidseitige zufriedenstellende Lösung essentiell.
Position
Landes-ASten-Konferenz Bayern
c/o Studierendenvertretung der LMU
Leopoldstraße 15
80802 München