Minis­te­ri­um erfüllt Forde­rung der baye­ri­schen Studierendenvertretung

Das Sommer­se­mes­ter 2020 ist ein ganz beson­de­res Semes­ter. Sowohl für die Studie­ren­den als auch für die Lehren­den hat die Coro­­na-Pande­­mie zu vielen neuen Heraus­for­de­run­gen geführt, die es zu bewäl­ti­gen gilt. Die LAK Bayern hat schon im April einen Beschluss zur Ausge­stal­tung des Sommer­se­mes­ters gefasst [1], welcher viele wich­ti­ge Forde­run­gen für die Studie­ren­den in Bayern enthält. Neben Forde­run­gen zur digi­ta­len Lehre und zur Chan­cen­gleich­heit bei Prüfun­gen stand auch die sozia­le und finan­zi­el­le Situa­ti­on der Studie­ren­den im Fokus des Beschlusses.

„Eine Kern­for­de­rung der LAK Bayern war die Anpas­sung der Regel­stu­di­en­zeit, da viele sozia­le Leis­tun­gen, die direkt oder indi­rekt an die Regel­stu­di­en­zeit geknüpft sind, wie zum Beispiel die Förde­rungs­höchst­dau­er des BAföGs, von Stipen­di­en sowie die Höchst­wohn­dau­er in Wohn­hei­men, bisher nicht ausrei­chend beach­tet wurden“, mahnt Cari­na Steye­rer, Spre­che­rin der Landes-ASten-Konfe­­renz Bayern.

Nun, nach zahl­rei­chen Gesprä­chen der LAK Bayern mit den hoch­schul­po­li­ti­schen Spre­che­rIn­nen der Partei­en im Baye­ri­schen Land­tag sowie mit dem Staats­mi­nis­te­ri­um für Wissen­schaft und Kunst hat eine entspre­chen­de Ände­rung Einzug in die Novel­lie­rung des Baye­ri­schen Hoch­schul­ge­set­zes gehal­ten. Im Entwurf der Geset­zes­än­de­rung wurde ein neuer Absatz aufge­nom­men, nach dem für jeden imma­tri­ku­lier­ten und nicht beur­laub­ten Studie­ren­den eine von der Regel­stu­di­en­zeit abwei­chen­de, um ein Semes­ter verlän­ger­te indi­vi­du­el­le Regel­stu­di­en­zeit gilt [2].

Wissen­schafts­mi­nis­ter Bernd Sibler betont: „Mir ist beson­ders wich­tig, dass das Sommer­se­mes­ter 2020 kein verlo­re­nes Semes­ter wird. Deshalb habe ich mich als Wissen­schafts­mi­nis­ter seit Beginn dieser epocha­len Krise eng mit den Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen ausge­tauscht und mich für die Belan­ge der Studen­tin­nen und Studen­ten stark gemacht. Mit der vorge­schla­ge­nen gesetz­li­chen Rege­lung ist es möglich, eine verlän­ger­te Förde­rungs­höchst­dau­er beim BAföG-Bezug unbü­ro­kra­tisch sicherzustellen.“

„Wir danken Herrn Staats­mi­nis­ter Sibler ausdrück­lich, dass er sich persön­lich für die baye­ri­schen Studie­ren­den einge­setzt hat und durch die Einfüh­rung der indi­vi­du­el­len Regel­stu­di­en­zeit Hürden bei der BAföG-Förde­rung, die für viele Studie­ren­de gera­de in Krisen­zei­ten äußert wich­tig ist, besei­tigt hat“, sagt Maxi­mi­li­an Frank, Spre­cher der Landes-ASten-Konfe­­renz Bayern

„Außer­dem sollen unse­ren Studen­tin­nen und Studen­ten keine Nach­tei­le entste­hen, wenn sie in der aktu­el­len Krisen­si­tua­ti­on keine oder nicht alle Prüfun­gen able­gen können“, so Sibler weiter. Daher solle das Sommer­se­mes­ter im Hinblick auf die in den Hoch­schul­prü­fungs­ord­nun­gen fest­ge­leg­ten Regel­ter­mi­ne und Fris­ten nicht als Fach­se­mes­ter gelten. Fach­­se­­mes­­ter- und damit auch Regel­s­tu­­di­en­­zeit-gebun­­de­­ne Regel­ter­mi­ne und Fris­ten verschie­ben sich also auto­ma­tisch um ein Semes­ter. Das heißt, dass im Falle eines Nicht­an­tritts keine Wieder­ho­lungs­mög­lich­kei­ten verlo­ren gehen. „Dadurch eröff­nen wir einer­seits die Möglich­keit, dass Prüfun­gen und Leis­tungs­nach­wei­se im Sommer­se­mes­ter 2020 erbracht werden können, soweit das eben geht. Ande­rer­seits tragen wir den beson­de­ren Umstän­den Rech­nung, dass Studen­tin­nen und Studen­ten, die Prüfun­gen nicht able­gen können, keine Nach­tei­le haben.“

„Die Studi­en­si­tua­ti­on in diesem Semes­ter ist sehr heraus­for­dernd und nicht mit einem norma­len Semes­ter vergleich­bar, deshalb war diese beson­de­re Rege­lung unbe­dingt zu tref­fen. Sicher­heit und Plan­bar­keit sind insbe­son­de­re in diesen turbu­len­ten Zeiten für die Studie­ren­den ein hohes Gut, sodass wir an den Land­tag appel­lie­ren, die Einfüh­rung der indi­vi­du­el­len Regel­stu­di­en­zeit zeit­nah zu beschlie­ßen“, erklärt Anna-Maria Trink­geld, Spre­che­rin der Landes-ASten-Konfe­­renz Bayern, abschließend.

Die vorlie­gen­de Gesetz­än­de­rung wurde am 25.06. in der ersten Lesung im Baye­ri­schen Land­tag behan­delt und wird voraus­sicht­lich vor Beginn der parla­men­ta­ri­schen Sommer­pau­se nach der zwei­ten Lesung in der Kalen­der­wo­che 28 im Land­tag verab­schie­det werden.

[1] https://​lak​-bayern​.de/​2​0​2​0​/​0​4​/​1​2​/​a​u​s​g​e​s​t​a​l​t​u​n​g​–​d​e​s​–​s​o​m​m​e​r​s​e​m​e​s​t​e​r​s​–​2​020 [2] https://​www​.bayern​.land​tag​.de/​w​w​w​/​E​l​a​n​T​e​x​t​A​b​l​a​g​e​_​W​P​1​8​/​D​r​u​c​k​s​a​c​h​e​n​/​B​a​s​i​s​d​r​u​c​k​s​a​c​h​e​n​/​0​0​0​0​0​0​5​5​0​0​/​0​0​0​0​0​0​5​7​4​1​.​pdf

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