Ministerium erfüllt Forderung der bayerischen Studierendenvertretung
Das Sommersemester 2020 ist ein ganz besonderes Semester. Sowohl für die Studierenden als auch für die Lehrenden hat die Corona-Pandemie zu vielen neuen Herausforderungen geführt, die es zu bewältigen gilt. Die LAK Bayern hat schon im April einen Beschluss zur Ausgestaltung des Sommersemesters gefasst [1], welcher viele wichtige Forderungen für die Studierenden in Bayern enthält. Neben Forderungen zur digitalen Lehre und zur Chancengleichheit bei Prüfungen stand auch die soziale und finanzielle Situation der Studierenden im Fokus des Beschlusses.
„Eine Kernforderung der LAK Bayern war die Anpassung der Regelstudienzeit, da viele soziale Leistungen, die direkt oder indirekt an die Regelstudienzeit geknüpft sind, wie zum Beispiel die Förderungshöchstdauer des BAföGs, von Stipendien sowie die Höchstwohndauer in Wohnheimen, bisher nicht ausreichend beachtet wurden“, mahnt Carina Steyerer, Sprecherin der Landes-ASten-Konferenz Bayern.
Nun, nach zahlreichen Gesprächen der LAK Bayern mit den hochschulpolitischen SprecherInnen der Parteien im Bayerischen Landtag sowie mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat eine entsprechende Änderung Einzug in die Novellierung des Bayerischen Hochschulgesetzes gehalten. Im Entwurf der Gesetzesänderung wurde ein neuer Absatz aufgenommen, nach dem für jeden immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden eine von der Regelstudienzeit abweichende, um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit gilt [2].
Wissenschaftsminister Bernd Sibler betont: „Mir ist besonders wichtig, dass das Sommersemester 2020 kein verlorenes Semester wird. Deshalb habe ich mich als Wissenschaftsminister seit Beginn dieser epochalen Krise eng mit den Studierendenvertretungen ausgetauscht und mich für die Belange der Studentinnen und Studenten stark gemacht. Mit der vorgeschlagenen gesetzlichen Regelung ist es möglich, eine verlängerte Förderungshöchstdauer beim BAföG-Bezug unbürokratisch sicherzustellen.“
„Wir danken Herrn Staatsminister Sibler ausdrücklich, dass er sich persönlich für die bayerischen Studierenden eingesetzt hat und durch die Einführung der individuellen Regelstudienzeit Hürden bei der BAföG-Förderung, die für viele Studierende gerade in Krisenzeiten äußert wichtig ist, beseitigt hat“, sagt Maximilian Frank, Sprecher der Landes-ASten-Konferenz Bayern
„Außerdem sollen unseren Studentinnen und Studenten keine Nachteile entstehen, wenn sie in der aktuellen Krisensituation keine oder nicht alle Prüfungen ablegen können“, so Sibler weiter. Daher solle das Sommersemester im Hinblick auf die in den Hochschulprüfungsordnungen festgelegten Regeltermine und Fristen nicht als Fachsemester gelten. Fachsemester- und damit auch Regelstudienzeit-gebundene Regeltermine und Fristen verschieben sich also automatisch um ein Semester. Das heißt, dass im Falle eines Nichtantritts keine Wiederholungsmöglichkeiten verloren gehen. „Dadurch eröffnen wir einerseits die Möglichkeit, dass Prüfungen und Leistungsnachweise im Sommersemester 2020 erbracht werden können, soweit das eben geht. Andererseits tragen wir den besonderen Umständen Rechnung, dass Studentinnen und Studenten, die Prüfungen nicht ablegen können, keine Nachteile haben.“
„Die Studiensituation in diesem Semester ist sehr herausfordernd und nicht mit einem normalen Semester vergleichbar, deshalb war diese besondere Regelung unbedingt zu treffen. Sicherheit und Planbarkeit sind insbesondere in diesen turbulenten Zeiten für die Studierenden ein hohes Gut, sodass wir an den Landtag appellieren, die Einführung der individuellen Regelstudienzeit zeitnah zu beschließen“, erklärt Anna-Maria Trinkgeld, Sprecherin der Landes-ASten-Konferenz Bayern, abschließend.
Die vorliegende Gesetzänderung wurde am 25.06. in der ersten Lesung im Bayerischen Landtag behandelt und wird voraussichtlich vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause nach der zweiten Lesung in der Kalenderwoche 28 im Landtag verabschiedet werden.
[1] https://lak-bayern.de/2020/04/12/ausgestaltung–des–sommersemesters–2020 [2] https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000005500/0000005741.pdfPressemitteilung
Landes-ASten-Konferenz Bayern
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