Beschluss vom 12.04.2020 in der geän­der­ten Fassung vom 10.05.2020

Seit mehre­ren Wochen hat das Coro­na­vi­rus Bayern und die ganze Welt fest im Griff. Beson­ders die Auswir­kun­gen auf das öffent­li­che Leben fordern alle Menschen stark heraus. Auch die baye­ri­schen Studie­ren­den sind in beson­de­rer Weise davon betrof­fen. Zurzeit werden viele Rege­lun­gen für das kommen­de Semes­ter disku­tiert und getrof­fen. Als LAK Bayern schlie­ßen wir uns dem öffent­li­chen Konsens an, keine weite­re Semes­ter­ver­schie­bung oder gar ein ausfal­len­des Semes­ter zu fordern. Statt­des­sen spre­chen wir uns für ein beson­de­res Semes­ter aus, das außer­halb der Regel­stu­di­en­zeit statt­fin­det, dabei die Studier­bar­keit berück­sich­tigt und demzu­fol­ge keinem Studie­ren­den Nach­tei­le durch die aktu­el­le Situa­ti­on entste­hen. Grund­satz ist hier­bei der Aspekt der Frei­wil­lig­keit. Dabei berück­sich­ti­gen wir die großen Heraus­for­de­run­gen, denen die Hoch­schu­len und Dozie­ren­den bezüg­lich der digi­ta­len Lehre gegen­über­ste­hen. Die enge Zusam­men­ar­beit der Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen mit ihren Hoch­schu­len und sowie die enge Koope­ra­ti­on der hoch­schul­po­li­ti­schen Verbän­de und Akteu­re auf Landes­ebe­ne ist gefor­der­ter denn je. Studie­ren­de wie Dozie­ren­de sind zu größt­mög­li­chem Enga­ge­ment in dieser einzig­ar­ti­gen Krisen­si­tua­ti­on aufgerufen.

Sozia­le und finan­zi­el­le Herausforderungen

Rund zwei Drit­tel aller Studie­ren­den sind neben dem Studi­um erwerbs­tä­tig. Viele von Ihnen, die auf einen Neben­ver­dienst ange­wie­sen sind, sehen sich gera­de mit Jobver­lust und Verdienst­aus­fall konfron­tiert. Ein Antrag auf BAföG zum aktu­el­len Zeit­punkt hilft den Studie­ren­den auch nicht weiter, da das Antrags­ver­fah­ren komplex und zeit­auf­wen­dig ist und somit die Auszah­lung der Gelder nicht zeit­nah sicher­ge­stellt werden kann. Arbeits­lo­sen­geld ist für Studie­ren­de zudem ohne­hin nicht vorge­se­hen und meist auch nur für dieje­ni­gen zugäng­lich, die schon einmal Voll­zeit gear­bei­tet haben. Die finan­zi­el­len Belas­tun­gen sind deshalb für viele jetzt schon eine große Heraus­for­de­rung. Wir fordern, dass die finan­zi­el­le Belas­tung durch die Coro­­na-Pande­­mie nicht zum Nach­teil für die Studie­ren­den in diesem und in den kommen­den Semes­tern ausfal­len darf. Eine Lösung kann eine Sofort­hil­fe für Studie­ren­de mit nach­träg­li­cher Prüfung der Bedürf­tig­keit sein, wie es in gleich­na­mi­ger Peti­ti­on der LAK Bayern und weite­ren Bünd­nis­part­nern bereits gefor­dert wird. Ein staat­li­cher Bund-Länder-Hilfs­­­fond, so wie er vom Deut­schen Studen­ten­werk vorge­schla­gen wurde, ist aus unse­rer Sicht eben­falls eine adäqua­te Lösung. Des Weite­ren müssen aus unse­rer Sicht die Zahlun­gen von Stipen­di­en und Studi­en­kre­di­te analog zum BAföG regu­lär ausge­zahlt werden, auch wenn Studie­ren­de nicht an digi­ta­len Lehr­for­ma­ten teil­neh­men können. Auch darf das Sommer­se­mes­ter nicht auf die Förde­rungs­höchst­dau­er ange­rech­net werden. Arbeits­ver­trä­ge von staat­li­chen Trägern für studen­ti­sche Arbeits­kräf­te sollen regu­lär ohne Einbu­ßen beim Lohn und analog zu regu­lär statt­fin­den­den Semes­tern abge­schlos­sen werden. Die studen­ti­schen Arbeits­kräf­te sollen dabei, falls die ange­dach­ten Arbei­ten nicht statt­fin­den können, mit ande­ren Aufga­ben betraut werden.

Studie­ren­de, die auch in norma­len Zeiten unter erschwer­ten Bedin­gun­gen studie­ren, werden von der Coro­na­kri­se beson­ders hart getrof­fen. Dies betrifft Studie­ren­de mit Kindern, deren Kinder­ta­ges­stät­te oder Schu­le geschlos­sen ist und für die damit ein Voll­zeit­stu­di­um derzeit so gut wie nicht möglich. Auch Studie­ren­de, die sich in einer Pfle­ge­ver­ant­wor­tung gegen­über ihren Ange­hö­ri­gen befin­den oder aktu­ell gesell­schaft­li­che Verant­wor­tung durch die Mitar­beit in Klini­ken oder Kran­ken­häu­sern über­neh­men, sind beson­ders belas­tet. Insge­samt ist fest­zu­stel­len, dass es in dieser Krise viele Fakto­ren gibt, die ein regu­lä­res Semes­ter für viele Studie­ren­de nicht möglich machen. Durch die Verschie­bung des Beginns der Präsenz­vor­le­sun­gen werden von eini­gen Studie­ren­den die bereits gemie­te­ten Wohnun­gen im Studi­en­stand­ort bis auf Weite­res nicht benö­tigt. Auch durch die wegfal­len­den Verdienst­mög­lich­kei­ten soll­ten diese Kosten soweit es geht gesenkt werden. Wir fordern die Baye­ri­schen Studen­ten­wer­ke auf, bei den Mieten in studen­ti­schen Wohn­hei­men mögli­che Wohn­­geld- bzw. ande­re staat­li­che Zuschüs­se zu prüfen oder diese entspre­chend zu senken.

Das Semes­ter muss auf Frei­wil­lig­keit und nicht auf Pflicht beru­hen. Wir fordern daher, das Sommer­se­mes­ter 2020 nicht als Hoch­­­schul- oder Fach­se­mes­ter zu zählen und es auch nicht auf die Regel­stu­di­en­zeit anzurechnen.

Digi­ta­le Lehrangebote

Wir unter­stüt­zen die Bemü­hun­gen der baye­ri­schen Hoch­schu­len durch die Digi­ta­li­sie­rung der Lehre auch im Sommer­se­mes­ter 2020 einen Studi­en­be­trieb sicher­zu­stel­len. Dennoch zeigen sich bereits jetzt Diskre­pan­zen in der Ausge­stal­tung und Durch­füh­rung des digi­ta­len Lehr­an­ge­bots zwischen den einzel­nen Hoch­schu­len in Bayern. Die notwen­di­ge Kompe­tenz im Umgang mit Online-Lehre ist bei Studie­ren­den als auch Dozie­ren­den unter­schied­lich stark ausge­prägt. Es wäre damit fahr­läs­sig der Annah­me zu verfal­len, dass die Online-Lehre sofort alle Präsen­z­an­ge­bo­te hinsicht­lich des zu vermit­teln­den Wissens sowie der erwor­be­nen Kompe­ten­zen voll­stän­dig erset­zen könne.

Um die Entwick­lung von Online-Forma­­ten in der Geschwin­dig­keit, die aktu­ell gefor­dert ist, voran­zu­brin­gen, benö­ti­gen die Hoch­schu­len ausrei­chend finan­zi­el­le Unter­stüt­zung durch den Frei­staat Bayern. Zudem ist der Einsatz von E‑Scouts von spezi­ell medi­en­di­dak­tisch geschul­ten, studen­ti­schen Hilfs­kräf­ten, die Dozie­ren­den tech­nisch sowie didak­tisch bei der Erstel­lung von Online-Lehr­­for­­ma­­ten bera­ten, zu befür­wor­ten. Studie­ren­de können sich so entgelt­lich in die Weiter­ent­wick­lung des digi­ta­len Lehr­an­ge­bots einbrin­gen. Dies ist insbe­son­de­re für studen­ti­sche Hilfs­kräf­te sinn­voll, die aktu­ell aufgrund der Schlie­ßung der Hoch­schul­ge­bäu­de nicht ihrer ange­stell­ten Tätig­keit nach­kom­men können.

Stehen Modu­le im Sommer­se­mes­ter als Online-Ange­­bo­­te zur Verfü­gung muss es Studie­ren­den ermög­licht werden, an diesen frei­wil­lig teil­zu­neh­men. Es kann nicht davon ausge­gan­gen werden, dass alle Studie­ren­de über die benö­tig­te Hard­ware sowie eine ausrei­chend gute Inter­net­ver­bin­dung verfü­gen, um Online-Lehre im gebo­te­nen Umfang wahr­zu­neh­men. Dieses Defi­zit darf nicht zu Lasten einzel­ner Studie­ren­der fallen. Abge­se­hen von Online-Prüfun­­gen sind, wo möglich, alter­na­ti­ve Prüfungs­for­men wie Haus­ar­bei­ten, in Betracht zu ziehen. Hier­bei muss sicher­ge­stellt werden, dass Studie­ren­de aufgrund von mangeln­der tech­ni­scher Ausstat­tung oder Zugang zu geeig­ne­ter Online-Lektü­­re keine Nach­tei­le erfah­ren. Neben der Orga­ni­sa­ti­on der Online-Lehre im Sommer­se­mes­ter müssen auch die Auswir­kun­gen der Coro­na­kri­se auf das kommen­de Winter­se­mes­ter 20/21 beach­tet werden. Hier­bei soll­ten Voraus­set­zun­gen für Modu­le, die die Bele­gung ande­re Veran­stal­tun­gen voraus­set­zen, gelo­ckert werden. Es müssen Rege­lun­gen gefun­den werden, die es den Studie­ren­den ermög­li­chen im Winter­se­mes­ter voll­um­fäng­lich am Studi­en­an­ge­bot teilzunehmen.

Um krisen­be­ding­ten Einschrän­kun­gen in der Nutzung von synchro­nen Online-Ange­­bo­­ten entge­gen­zu­wir­ken, empfeh­len wir Vorle­sun­gen auf den Lern­platt­for­men der Hoch­schu­len zur asyn­chro­nen Nutzung dauer­haft bereit­zu­stel­len. Neben tech­ni­schen Hinder­nis­sen wie mangeln­der Infra­struk­tur spie­len auch zeit­li­che Fakto­ren eine große Rolle: Insbe­son­de­re Studie­ren­de mit Kindern, die aktu­ell keine Tages­be­treu­ung erhal­ten, sind an ihrem regu­lä­ren Studi­um gehin­dert. Inter­na­tio­na­le Studie­ren­de, die sich aufgrund von Einrei­se­be­schrän­kun­gen im Ausland aufhal­ten, werden dem Stun­den­plan je nach Zeit­zo­ne nur bedingt folgen können. Weiter­hin stehen viele Studie­ren­de der HAWs, THs und Kunst­hoch­schu­len vor der Heraus­for­de­rung, Vorwis­sen aus Lehr­ver­an­stal­tun­gen der vorle­sungs­frei­en Zeit nach­ho­len zu müssen. Die dauer­haf­te Bereit­stel­lung von Lehr­in­hal­ten ist aktu­ell mit gerin­ge­rem Aufwand und Kosten verbun­den, da ein Groß­teil der Lehr­ver­an­stal­tun­gen im Sommer­se­mes­ter bereits digi­tal abge­hal­ten wird. Somit muss im Gegen­satz zu den bishe­ri­gen Semes­tern nur noch die Spei­che­rung und nicht mehr die Aufzeich­nung bewerk­stel­ligt werden. Im Sinne der Chan­cen­gleich­heit aller Studie­ren­den bitten wir das Staats­mi­nis­te­ri­um für Wissen­schaft und Kunst eine entspre­chen­de Empfeh­lung an die Hoch­schu­len auszu­spre­chen, um digi­tal gehal­te­ne Lehr­ver­an­stal­tun­gen während des Sommer­se­mes­ters dauer­haft online verfüg­bar zu machen.

In Anbe­tracht der Verschie­bung der Vorle­sungs­zeit an HAWs und Kunst­hoch­schu­len hat das Staats­mi­nis­te­ri­um für Wissen­schaft und Kunst klar­ge­stellt, dass prüfungs­re­le­van­te Lehr­ver­an­stal­tun­gen, die vor dem Vorle­sungs­be­ginn zur Verfü­gung gestellt werden, auch nach dem Vorle­sungs­be­ginn am 20.04. weiter­hin verfüg­bar sein müssen bzw. noch­mals ange­bo­ten werden. Dieser Grund­satz der Chan­cen­gleich­heit wurde an eini­gen Hoch­schu­len igno­riert: Studie­ren­de wurden aufge­for­dert, den in der vorle­sungs­frei­en Zeit ange­bo­te­nen Online-Lehr­­stoff in Eigen­re­gie und ohne Vorbe­rei­tungs­zeit bis zum Beginn der Vorle­sungs­zeit nach­zu­ho­len. Wir fordern das Minis­te­ri­um auf, diese Ungleich­be­hand­lung von Studie­ren­den zu been­den und im Sinne der Studier­bar­keit auf den einheit­li­chen Vorle­sungs­be­ginn am 20.04. zu verwei­sen, damit Studie­ren­den, die erst mit dem regu­lä­ren Vorle­sungs­be­ginn auf Lehr­ver­an­stal­tun­gen zugrei­fen können, keine Nach­tei­le entstehen.

Chan­cen­gleich­heit bei Prüfungen

Die von Herrn Staats­mi­nis­ter Sibler in seinem Schrei­ben vom 03.04.2020 ange­kün­dig­ten Rege­lun­gen hinsicht­lich der Verschie­bung von Fach­­se­­mes­­ter- oder Regel­stu­di­en­zeit gebun­de­nen Fris­ten begrü­ßen wir ausdrück­lich. Wir fordern, dass alle anste­hen­den Prüfungs­fris­ten im entspre­chen­den Umfang verlän­gert werden. Dies schließt auch Abschluss­ar­bei­ten ein, die im Sommer­se­mes­ter 2020 ange­mel­det wurden.

Es ist uns wich­tig, den Aspekt der Frei­wil­lig­keit als zentra­le Säule der Ausge­stal­tung des Sommer­se­mes­ter 2020 zu beto­nen. Der Grund­ge­dan­ke der Frei­wil­lig­keit berück­sich­tigt die beson­de­ren Umstän­de im Sommer­se­mes­ter, um Chan­cen­gleich­heit und Fair­ness wahren zu können. Konkret bedeu­tet dies, dass die Studie­ren­den im Sommer­se­mes­ter ECTS-Punk­­te erwer­ben können sollen, es aber aufgrund der im Vergleich zum vorhe­ri­gen Semes­ter funda­men­tal ande­ren Rahmen­be­din­gun­gen eine bayern­weit einheit­li­che Frei­ver­suchs­re­ge­lung geben muss: Fehl­ver­su­che sollen nicht gewer­tet und bestan­de­ne Prüfun­gen zur Noten­ver­bes­se­rung wieder­holt werden können. Wir erwar­ten, dass die kulan­te Ausge­stal­tung der prüfungs­recht­li­chen Rahmen­be­din­gun­gen sowohl Rück­sicht auf die indi­vi­du­el­len Belas­tungs­si­tua­tio­nen der Studie­ren­den nimmt als auch grund­sätz­lich die Akzep­tanz, für die im Sommer­se­mes­ter 2020 ange­bo­te­ne Online Lehre erhöht. Auch Prüfun­gen, die außer­halb der Hoch­schu­le zentral durch die zustän­di­gen Behör­den gestellt werden wie die Staats­exami­na für Lehre­rIn­nen, Juris­tIn­nen und Medi­zi­ne­rIn­nen müssen in diesem Semes­ter auf frei­wil­li­ger Basis ange­bo­ten werden.

Für den Fall, dass im Sommer­se­mes­ter zu keinem Zeit­punkt Präsenz­ver­an­stal­tun­gen möglich sind, müssen alter­na­ti­ve Prüfungs­for­men entwi­ckelt werden. Soge­nann­te Proc­­to­­red-Exams oder Online Prüfun­gen stel­len eine Möglich­keit zur Wissens­ab­fra­ge in digi­ta­ler Form dar, die bereits jetzt hoch­schul­recht­lich in Bayern möglich ist. Grund­sätz­lich begrü­ßen wir diese Prüfungs­form, wobei die Einhal­tung daten­schutz­recht­li­cher Bestim­mun­gen, eine aussa­ge­kräf­ti­ge Legi­ti­mi­täts­prü­fung sowie die notwen­di­ge Stabi­li­tät der verwen­de­ten Platt­form gewähr­leis­tet sein müssen. Damit ein Online-Prüfungs­­­sys­­tem zeit­nah einsatz­be­reit ist, fordern wir alle Hoch­schu­len zu einer engen Abstim­mung und einem gemein­sa­men Austausch über die verwen­de­ten Syste­me auf, damit bereits vorhan­de­ne Best-Prac­­ti­ces-Lösun­­gen möglichst effi­zi­ent genutzt werden können. Ab dem Zeit­punkt, an dem Präsenz­prü­fun­gen an den Hoch­schu­len wieder möglich sind, sollen die erwor­be­nen Fähig­kei­ten der Hoch­schu­len im Einsatz von Online-Prüfun­­gen ergän­zend zur klas­si­schen Präsenz­prü­fung weiter Anwen­dung finden. Eine voll­stän­di­ge dauer­haf­te Umstel­lung aller Prüfun­gen auf Online-Forma­­te sehen wir kritisch.

Flexi­ble Praxissemestergestaltung

Viele Studie­ren­de der Hoch­schu­len für ange­wand­te Wissen­schaf­ten befin­den sich gera­de in ihrem Praxis­se­mes­ter oder wollen dieses im nächs­ten Semes­ter antre­ten. Falls Studie­ren­de nicht weiter beschäf­tigt werden und aktu­ell auch keine neue Praxis­stel­le finden, sehen wir eine Aner­ken­nung von bereits vorhan­de­ner Praxis­er­fah­rung wie eine fach­na­he Ausbil­dung oder voran­ge­gan­ge­ne Prak­ti­ka als adäqua­te Lösung an. Hier­zu müssen die Rege­lun­gen im Arti­kel 63 im Baye­ri­schen Hoch­schul­ge­setz kulant und weit­rei­chend ange­wen­det werden. Soll­ten keine prak­ti­schen Vorer­fah­run­gen nach­ge­wie­sen werden können, fordern wir die Hoch­schu­len dazu auf, die Möglich­keit zu schaf­fen, das Prak­ti­kum zu einem späte­ren Zeit­punkt nach­zu­ho­len und damit den weite­ren Studi­en­fort­schritt zu ermög­li­chen. Zusätz­lich fordern wir die Hoch­schu­len auf zu evalu­ie­ren, ob sie bei einem regio­na­len Mangel an Praxis­se­mes­ter­plät­zen eige­ne Ange­bo­te schafft, die es den Studie­ren­den ermög­li­chen, die gefor­der­ten Leis­tun­gen durch Mitar­beit im Forschungs- oder Entwick­lungs­be­trieb in Einrich­tun­gen der jewei­li­gen Hoch­schu­le zu erbringen.

Posi­ti­on

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
80802 München