Die LAK Bayern fordert, dass bei der Entschei­dung über die Orga­ne der Studie­ren­den­ver­tre­tung, deren Zustän­dig­keit und Zusam­men­set­zung sowie das Nähe­re über das Wahl­ver­fah­ren, das Zusam­men­tre­ten und die Beschluss­fas­sung (vgl. Art. 52 Abs. 2 Satz 1 BayHSchG) die Studie­ren­den­ver­tre­tung ange­hört werden muss.

Zusätz­lich fordern wir, dass die studen­ti­schen Vertre­ter oder Vertre­te­rin­nen im Hoch­schul­rat einen Vorschlag für die Grund­ord­nung und deren Ände­run­gen in Bezug auf die genann­ten Rege­lun­gen der Studie­ren­den­ver­tre­tung unter­brei­ten dürfen.

Die Ände­rung der Grund­ord­nung in diesem Bereich bedarf zudem der Zustim­mung von mindes­tens einem/einer der studen­ti­schen Vertre­ter oder Vertre­te­rin­nen im Hochschulrat.

Stel­lung­nah­me

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
80802 München