Das neue Urhe­ber­rechts­ge­setz soll erst im Sommer­se­mes­ter 2018 in Kraft treten

Die Landes-ASten-Konfe­­renz Bayern (LAK Bayern) und die KSS Konfe­renz Säch­si­scher Studie­ren­den­schaf­ten zeigen sich erleich­tert, dass der Bundes­tag dem Urhe­­ber­­rechts-Wissens­­ge­­sel­l­­schafts-Gesetz zuge­stimmt hat. „Bis zum Ende haben wir befürch­tet, die Novel­le würde nicht mehr recht­zei­tig vor der Sommer­pau­se beschlos­sen werden“, erläu­tert Constan­tin Pitt­ruff, Spre­cher der LAK Bayern. „Die poli­ti­schen Auswir­kun­gen eines Nicht­be­schlus­ses wären fatal gewesen.“

Erst am Diens­tag hatten sich die Koali­ti­ons­frak­tio­nen abschlie­ßend geei­nigt und das Thema auf die Tages­ord­nung gesetzt. „Eben­falls die Entschei­dung gegen den soge­nann­ten Lizenz­vor­rang, welcher nach unse­rem Verständ­nis das Gesetz ausge­höhlt hätte, ist erst am Diens­tag gefal­len“, so Dani­el Irmer, Spre­cher der KSS in Sach­sen. „Nach der neuen Rege­lung dürfen 15 Prozent eines Werkes nun für Lehre digi­tal zur Verfü­gung gestellt werden – von Studie­ren­den­sei­te hätten wir gerne mindes­tens die 25 Prozent, wie es im ersten Entwurf des Geset­zes stand, durchgesetzt.“

Die Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen in Bayern und Sach­sen hatten bereits über diver­se Peti­tio­nen und offe­ne Brie­fe die Abge­ord­ne­ten des Bundes­tags aufge­for­dert, das Urhe­ber­recht im Bildungs­sek­tor zu refor­mie­ren und es somit fit für die Digi­ta­li­sie­rung der Hoch­schu­len zu machen. Pitt­ruff zwei­felt, ob dies auch gelun­gen ist: „Beson­ders kritisch bleibt die Evalu­ie­rung nach vier Jahren und die neu dazu­ge­kom­me­ne Befris­tung von fünf Jahren. Es ist notwen­dig, dass wir auf Grund­la­ge der neuen Rege­lun­gen nach­hal­ti­ge Verfah­ren schaf­fen; die Befris­tung halten wir daher für nicht zielführend.“

Ende des letz­ten Jahres haben die Kultus­mi­nis­ter­kon­fe­renz (KMK) und die Verwer­tungs­ge­sell­schaft Wort (VG Wort) einen Rahmen­ver­trag ausge­han­delt, der die Hoch­schu­len verpflich­tet, zu Jahres­be­ginn ein neues System zur Einzel­er­fas­sung von Nutzun­gen urhe­ber­recht­lich geschütz­ter Lehr­ma­te­ria­li­en zu etablie­ren. Jedoch haben die Hoch­schu­len diesen Vertrag aufgrund der damit einher­ge­hen­den immensen Mehr­kos­ten alle­samt boykot­tiert, sodass KMK und VG Wort letzt­lich nach­ge­ben muss­ten und als Über­gangs­re­ge­lung ein Mora­to­ri­um bis 01.10.2017 vereinbarten.

„Nach­dem der Bundes­tag nun neue gesetz­li­che Grund­la­gen geschaf­fen hat, geht es jetzt darum, dass KMK und VG Wort auf der Basis dieser Geset­zes­la­ge einen neuen Vertrag aushan­deln, in dem der Über­gang von Okto­ber 2017 bis März 2018 beson­de­re Beach­tung finden muss“, so Irmer. Das derzei­ti­ge Mora­to­ri­um zwischen den Hoch­schu­len und der VG Wort läuft am 01.10.2017 aus, die neuen Rege­lun­gen grei­fen aber erst ab 01.03.2018. „Es bleibt unklar, wie im kommen­den Winter­se­mes­ter die Bereit­stel­lung von digi­ta­len Lehr­ma­te­ria­li­en gere­gelt werden soll“, so Irmer.

„Wir werden auch in der nächs­ten Zeit inten­siv auf die poli­ti­schen und insti­tu­tio­nel­len Akteu­re einwir­ken, um eine für Studie­ren­de zufrie­den­stel­len­de Lösung zu finden“, so Pitt­ruff abschließend.


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