Sehr geehr­te Abge­ord­ne­te des Bundestages,

in den Bundesta­g­le­sun­gen am 28. Juni und 29. Juni befas­sen Sie sich mit dem “Urhe­­ber­­rechts-Wissens­­ge­­sel­l­­schafts-Gesetz” (UrhWissG). Der Regie­rungs­ent­wurf vom 12. April sieht vor, das Urhe­ber­recht zu refor­mie­ren und drin­gend notwen­di­ge neue Regeln zur Nutzung urhe­ber­recht­lich geschütz­ter Werke im Bildungs­sek­tor zu definieren.

Laut der Mach­bar­keits­stu­die des BMBF sind keine ökono­mi­schen Nach­tei­le durch eine Pauschal­ver­gü­tung zu erwar­ten, gleich­zei­tig hat das Pilot­pro­jekt der Univer­si­tät Osna­brück und die Vorkomm­nis­se Ende des letz­ten Jahres eindeu­tig gezeigt, dass eine Einzel­er­fas­sung den Bildungs­sek­tor Deutsch­lands stark beeinträchtigt.

Wir begrü­ßen ausdrück­lich die aktu­ell erar­bei­te­te Geset­zes­vor­la­ge, welche eine eindeu­ti­ge Vorrang­stel­lung des Geset­zes über indi­vi­du­el­le Verträ­ge der Hoch­schu­len mit Verla­gen vorsieht. Weiter­hin würden wir die Möglich­keit, bis zu 25 % eines Werkes für wissen­schaft­li­che Zwecke nutzen zu können, als sehr posi­tiv sehen.

Dring­lichst fordern wir den Beschluss des Geset­zes noch in dieser Legis­la­tur­pe­ri­ode. Ein Nicht­be­schluss und der damit weiter­hin bestehen­de Streit um die Nutzung urhe­ber­recht­lich geschütz­ter Sprach­wer­ke in der Wissen­schaft und Lehre würde den Bildungs­stand­ort Deutsch­land schwer tref­fen und die Konkur­renz­fä­hig­keit in Frage stellen.

Mit freund­li­chen Grüßen,

Spre­cher der LAK Bayern

Offe­ner Brief

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