Sehr geehrte Abgeordnete des Bundestages,
in den Bundestaglesungen am 28. Juni und 29. Juni befassen Sie sich mit dem “Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz” (UrhWissG). Der Regierungsentwurf vom 12. April sieht vor, das Urheberrecht zu reformieren und dringend notwendige neue Regeln zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Bildungssektor zu definieren.
Laut der Machbarkeitsstudie des BMBF sind keine ökonomischen Nachteile durch eine Pauschalvergütung zu erwarten, gleichzeitig hat das Pilotprojekt der Universität Osnabrück und die Vorkommnisse Ende des letzten Jahres eindeutig gezeigt, dass eine Einzelerfassung den Bildungssektor Deutschlands stark beeinträchtigt.
Wir begrüßen ausdrücklich die aktuell erarbeitete Gesetzesvorlage, welche eine eindeutige Vorrangstellung des Gesetzes über individuelle Verträge der Hochschulen mit Verlagen vorsieht. Weiterhin würden wir die Möglichkeit, bis zu 25 % eines Werkes für wissenschaftliche Zwecke nutzen zu können, als sehr positiv sehen.
Dringlichst fordern wir den Beschluss des Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode. Ein Nichtbeschluss und der damit weiterhin bestehende Streit um die Nutzung urheberrechtlich geschützter Sprachwerke in der Wissenschaft und Lehre würde den Bildungsstandort Deutschland schwer treffen und die Konkurrenzfähigkeit in Frage stellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Sprecher der LAK Bayern
Offener Brief
Landes-ASten-Konferenz Bayern
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