LAK Bayern lehnt Gesetz­ent­wurf über Verbo­te der Gesichts­ver­hül­lung ab

Die Landes-ASten-Konfe­­renz Bayern kriti­siert das Vorha­ben des Innen­mi­nis­te­ri­ums, Verbo­te der Gesichts­ver­hül­lung im Baye­ri­schen Hoch­schul­ge­setz zu regeln, vehe­ment. Eine solche Rege­lung ist in den Augen der baye­ri­schen Studie­ren­den weder ziel­füh­rend, noch gibt es eine recht­li­che oder prak­ti­sche Notwen­dig­keit zur Aufnah­me von Klei­dungs­ver­bo­ten in das Hoch­schul­ge­setz. Sie fordert daher das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­ri­um des Innern, für Bau und Verkehr sowie die Mitglie­der des Baye­ri­schen Land­tags im Ausschuss für Wissen­schaft und Kunst und im Ausschuss für Verfas­sung, Recht und Parla­ments­fra­gen dazu auf, den Gesetz­ent­wurf anzu­pas­sen und die geplan­ten Ände­run­gen im Baye­ri­schen Hoch­schul­ge­setz komplett zu streichen.

Das Baye­ri­sche Hoch­schul­ge­setz enthält Rege­lun­gen zum Prüfungs­recht, zu Aufbau und Orga­ni­sa­ti­on der Hoch­schu­le, zu Studi­um und Lehre und vieles mehr. Eine Rege­lung zur Klei­dungs­ord­nung von Hoch­schul­mit­glie­dern, respek­ti­ve ein Verbot von Klei­dungs­stü­cken, würde ein bundes­wei­tes Novum im Hoch­schul­recht darstel­len. „Das Hoch­schul­ge­setz soll­te nieman­dem vorschrei­ben, wie er oder sie sich zu klei­den hat“, so Constan­tin Pitt­ruff, Spre­cher der Landes- ASten-Konfe­­renz Bayern und Student an der Hoch­schu­le München. „Im Sinne der Frei­heit des Studi­ums soll­ten Studie­ren­de auch die Frei­heit haben, sich nach eige­nem Willen zu klei­den. Die Argu­men­ta­ti­on des Innen­mi­nis­te­ri­ums, ein Verbot der Gesichts­ver­hül­lung würde zur Verbes­se­rung der ‚effek­ti­ven Kommu­ni­ka­ti­on’ führen, ist doch kein Grund für den Erlass eines Geset­zes. Oder soll demnächst im Hoch­schul­ge­setz auch gere­gelt werden, dass Studie­ren­de aufrecht sitzen?“

Die Landes-ASten-Konfe­­renz Bayern kriti­siert ferner die Aussa­ge des Innen­mi­nis­te­ri­ums, etwa­ige Beschrän­kun­gen der Reli­gi­ons­frei­heit und des allge­mei­nen Persön­lich­keits­rechts seien in Verbin­dung mit dem Verbot der Gesichts­ver­hül­lung zu recht­fer­ti­gen. „Hoch­schu­len sind plura­lis­ti­sche Insti­tu­tio­nen und haben in der Gesell­schaft eine wich­ti­ge Vorbild­funk­ti­on. Als solche ist es von grund­sätz­li­cher Bedeu­tung, dass die Verhal­­tens- und Arbeits­wei­sen von Hoch­­­schul- mitglie­dern nicht durch gesetz­li­che Vorga­ben einge­schränkt werden“, so Pitt­ruff. Ein Verbot von Gesichts­ver­hül­lung entsprä­che jedoch der grund­sätz­li­chen Einschrän­kung des persön­li­chen Ausdrucks, sowie unter Umstän­den der Einschrän­kung von Reli­­gi­ons- und Meinungsfreiheit.

„Dass es bei den Verbo­ten haupt­säch­lich um Verbo­te von Niqab und Burka geht, wird in der Begrün­dung des Innen­mi­nis­te­ri­ums komplett ausge­blen­det“, so Pitt­ruff weiter. „Auch wenn das Gesetz für Studie­ren­de, Lehren­de und Mitar­bei­ter gleich­sam gelten soll, so ist doch klar, dass hier­mit vor allem Studen­tin­nen mit musli­mi­schen Glau­ben gemeint sind.“ Derar­ti­ge Fälle, dass Studie­ren­de oder ande­re Hoch­schul­mit­glie­der ihr Gesicht verhül­len und somit die Kommu­ni­ka­ti­on mitein­an­der einschrän­ken würden, sind an den Hoch­schu­len jedoch allge­mein nicht bekannt; auch gibt es hier­zu keine Statis­ti­ken oder Berich­te, die derar­ti­ge Vorfäl­le bele­gen könn­ten. Pitt­ruff zeigt sich verwun­dert: „Es ist schon etwas absurd, dass 380.000 Studie­ren­de unter Gene­ral­ver­dacht gestellt werden, für eine Situa­ti­on, die im Hoch­schul­all­tag so gut wie nie vorkom­men wird.“

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