Heute findet im Deutschen Bundestag die erste Lesung der novellierten Fassung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes statt. “Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz in der dem Bundestag vorliegenden Fassung zeigt keinerlei Verbesserung zu den schon bisher vorhandenen Kritikpunkten auf, so wird die Befristungslage nur oberflächlich verbessert, indem man von “Förderung der eigenen Qualifizierung” spricht. Diese „Qualifizierung“ wird jedoch nicht genauer spezifiziert, sondern den Universitäten zur Definierung überlassen. Damit werden auch zukünftig Verträge existieren, die auf unter ein Jahr befristet sind, was weder den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, noch den Studierenden, welche dadurch ebenfalls betroffen sind, da eine gesicherte Lehre unserer Auffassung nach mit derartigen Verträgen in der Umsetzung einfach unmöglich ist, geholfen.”, merkt Sebastian Ihle, Sprecher der LAK Bayern, an.
Nora Weiner, Sprecherin der LAK Bayern, fügt hinzu: “Gerade diese Kurzbefristungen bereiten uns große Sorgen. Durch die Bologna-Reform wurde das Studium viel kompakter und zeitlich intensiver gestaltet, sodass gerade jetzt ein reibungsloser Ablauf des Vorlesungs- und Übungsbetriebs von größter Bedeutung ist. Übernimmt eine neue Mitarbeiterin (Doktorandin) oder ein neuer Mitarbeiter (Doktorand) die Vorlesungsbetreuung, kommt es häufig zu anfänglichen Startschwierigkeiten. Diese können meistens durch erfahrene Tutorinnen und Tutoren ausgeglichen werden. Genau so können auch neue Tutorinnen und Tutoren durch eine erfahrene Vorlesungsbetreuung besser in ihren Arbeitsbereich eingeführt werden. Daher fordern wir eine Mindestbefristungsdauer, als Angebot seitens der Universitäten, die zwei Veranstaltungszyklen umfasst.“
„Des Weiteren gilt, dass die gegebenen Befristungen nicht in Tarifverhandlungen einbezogen werden dürfen. Diese „Tarifsperre“ hat zur Folge, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keinen Spielraum bei ihren eigenen Arbeitsverhältnissen haben. Die Befristung an sich sind schon keine Grundlage für eine eigenständige längerfristige Lebensplanung; nicht im Entferntesten wird dieser Umstand dadurch verbessert, dass keinerlei Einflussnahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich ist.“, kritisiert Nora Weiner.
Pressemitteilung
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