Heute findet im Deut­schen Bundes­tag die erste Lesung der novel­lier­ten Fassung des Wissen­schafts­zeit­ver­trags­ge­set­zes statt. “Das Wissen­schafts­zeit­ver­trags­ge­setz in der dem Bundes­tag vorlie­gen­den Fassung zeigt keiner­lei Verbes­se­rung zu den schon bisher vorhan­de­nen Kritik­punk­ten auf, so wird die Befris­tungs­la­ge nur ober­fläch­lich verbes­sert, indem man von “Förde­rung der eige­nen Quali­fi­zie­rung” spricht. Diese „Quali­fi­zie­rung“ wird jedoch nicht genau­er spezi­fi­ziert, sondern den Univer­si­tä­ten zur Defi­nie­rung über­las­sen. Damit werden auch zukünf­tig Verträ­ge exis­tie­ren, die auf unter ein Jahr befris­tet sind, was weder den Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­tern, noch den Studie­ren­den, welche dadurch eben­falls betrof­fen sind, da eine gesi­cher­te Lehre unse­rer Auffas­sung nach mit derar­ti­gen Verträ­gen in der Umset­zung einfach unmög­lich ist, gehol­fen.”, merkt Sebas­ti­an Ihle, Spre­cher der LAK Bayern, an.

Nora Weiner, Spre­che­rin der LAK Bayern, fügt hinzu: “Gera­de diese Kurz­be­fris­tun­gen berei­ten uns große Sorgen. Durch die Bolo­­gna-Reform wurde das Studi­um viel kompak­ter und zeit­lich inten­si­ver gestal­tet, sodass gera­de jetzt ein reibungs­lo­ser Ablauf des Vorle­­sungs- und Übungs­be­triebs von größ­ter Bedeu­tung ist. Über­nimmt eine neue Mitar­bei­te­rin (Dokto­ran­din) oder ein neuer Mitar­bei­ter (Dokto­rand) die Vorle­sungs­be­treu­ung, kommt es häufig zu anfäng­li­chen Start­schwie­rig­kei­ten. Diese können meis­tens durch erfah­re­ne Tuto­rin­nen und Tuto­ren ausge­gli­chen werden. Genau so können auch neue Tuto­rin­nen und Tuto­ren durch eine erfah­re­ne Vorle­sungs­be­treu­ung besser in ihren Arbeits­be­reich einge­führt werden. Daher fordern wir eine Mindest­be­fris­tungs­dau­er, als Ange­bot seitens der Univer­si­tä­ten, die zwei Veran­stal­tungs­zy­klen umfasst.“

„Des Weite­ren gilt, dass die gege­be­nen Befris­tun­gen nicht in Tarif­ver­hand­lun­gen einbe­zo­gen werden dürfen. Diese „Tarif­sper­re“ hat zur Folge, dass die Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter keinen Spiel­raum bei ihren eige­nen Arbeits­ver­hält­nis­sen haben. Die Befris­tung an sich sind schon keine Grund­la­ge für eine eigen­stän­di­ge länger­fris­ti­ge Lebens­pla­nung; nicht im Entfern­tes­ten wird dieser Umstand dadurch verbes­sert, dass keiner­lei Einfluss­nah­me der Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter möglich ist.“, kriti­siert Nora Weiner.

Pres­se­mit­tei­lung

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
80802 München