Die Regelstudienzeit wurde auf Wunsch der Studierenden als Garantie zur Studierbarkeit einzelner Studiengänge innerhalb einer vorgegebenen Zeit eingeführt. Sie sollte die Hochschulen zwingen, ihr Angebot so zu gestalten, dass die Studierenden zügig in ihrem Studium voranschreiten können und wurde daher für viele Studiengänge zeitlich straff gestaltet. Sie bildet damit eine rechtliche Grundlage für Studierende das angefangene Studium an der Hochschule garantiert innerhalb dieser Frist beenden zu können, wenn sie es denn wünschen.
Aktuell hat sich diese Garantie hin zu einem Druckmittel gegen die Studierenden gewandelt. So müssen Studierende ihr Studium zwingend in der Regelstudienzeit beenden, um nicht zahlreiche Nachteile wie z.B. das Ende der BAföG-Förderung oder den Verlust des Wohnheimplatzes, zu erleiden. Aus der Garantie ist ein Zwang mit fest vorgegebenen Strukturen geworden, der die Studierenden an einem freien Studium hindert.
Im Jahr 2012 haben nur 39,9% aller Studierenden ihren Abschluss innerhalb der Regelstudienzeit erworben. Dies zeigt, dass die Regelstudienzeit kein geeignetes Maß für Studienplanung ist. Die Forderung das Studium innerhalb der Regelstudienzeit abzuschließen vernachlässigt die individuelle Lebensrealität der Studierenden. Neben ehrenamtlichen Engagements und Weiterbildung abseits des Studienplans sind Studierende oftmals darauf angewiesen neben dem Studium zu arbeiten und somit kaum mehr in der Lage ihr Studium innerhalb der straffen Regelstudienzeit zu absolvieren.
Ehrenamtliches Engagement und Weiterbildungen sollen gefördert und nicht bestraft werden. Ebenso darf gerade in der letzten Phase des Studiums die oft intensive Vorbereitung auf Prüfungen und die Abschlussarbeit nicht durch unnötige Sanktionen erschwert werden. Dies geht an der studentischen Lebenswirklichkeit vorbei und behindert die Studierenden bei dem Erwerb eines guten Abschlusses. Deshalb fordert die LAK Bayern, dass die Regelstudienzeit sowohl von den Hochschulen, als auch von staatlichen Einrichtungen wieder ausschließlich als Garantie der Studierbarkeit einzelner Studiengänge verstanden wird. Eine Überschreitung der Regelstudienzeit darf nicht mit Sanktionen, wie beispielsweise der Einstellung von BAföG-Zahlungen einhergehen.
Position
Landes-ASten-Konferenz Bayern
c/o Studierendenvertretung der LMU
Leopoldstraße 15
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