Die Regel­stu­di­en­zeit wurde auf Wunsch der Studie­ren­den als Garan­tie zur Studier­bar­keit einzel­ner Studi­en­gän­ge inner­halb einer vorge­ge­be­nen Zeit einge­führt. Sie soll­te die Hoch­schu­len zwin­gen, ihr Ange­bot so zu gestal­ten, dass die Studie­ren­den zügig in ihrem Studi­um voran­schrei­ten können und wurde daher für viele Studi­en­gän­ge zeit­lich straff gestal­tet. Sie bildet damit eine recht­li­che Grund­la­ge für Studie­ren­de das ange­fan­ge­ne Studi­um an der Hoch­schu­le garan­tiert inner­halb dieser Frist been­den zu können, wenn sie es denn wünschen.

Aktu­ell hat sich diese Garan­tie hin zu einem Druck­mit­tel gegen die Studie­ren­den gewan­delt. So müssen Studie­ren­de ihr Studi­um zwin­gend in der Regel­stu­di­en­zeit been­den, um nicht zahl­rei­che Nach­tei­le wie z.B. das Ende der BAföG-Förde­rung oder den Verlust des Wohn­heim­plat­zes, zu erlei­den. Aus der Garan­tie ist ein Zwang mit fest vorge­ge­be­nen Struk­tu­ren gewor­den, der die Studie­ren­den an einem frei­en Studi­um hindert.

Im Jahr 2012 haben nur 39,9% aller Studie­ren­den ihren Abschluss inner­halb der Regel­stu­di­en­zeit erwor­ben. Dies zeigt, dass die Regel­stu­di­en­zeit kein geeig­ne­tes Maß für Studi­en­pla­nung ist. Die Forde­rung das Studi­um inner­halb der Regel­stu­di­en­zeit abzu­schlie­ßen vernach­läs­sigt die indi­vi­du­el­le Lebens­rea­li­tät der Studie­ren­den. Neben ehren­amt­li­chen Enga­ge­ments und Weiter­bil­dung abseits des Studi­en­plans sind Studie­ren­de oftmals darauf ange­wie­sen neben dem Studi­um zu arbei­ten und somit kaum mehr in der Lage ihr Studi­um inner­halb der straf­fen Regel­stu­di­en­zeit zu absolvieren.

Ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment und Weiter­bil­dun­gen sollen geför­dert und nicht bestraft werden. Eben­so darf gera­de in der letz­ten Phase des Studi­ums die oft inten­si­ve Vorbe­rei­tung auf Prüfun­gen und die Abschluss­ar­beit nicht durch unnö­ti­ge Sank­tio­nen erschwert werden. Dies geht an der studen­ti­schen Lebens­wirk­lich­keit vorbei und behin­dert die Studie­ren­den bei dem Erwerb eines guten Abschlus­ses. Deshalb fordert die LAK Bayern, dass die Regel­stu­di­en­zeit sowohl von den Hoch­schu­len, als auch von staat­li­chen Einrich­tun­gen wieder ausschließ­lich als Garan­tie der Studier­bar­keit einzel­ner Studi­en­gän­ge verstan­den wird. Eine Über­schrei­tung der Regel­stu­di­en­zeit darf nicht mit Sank­tio­nen, wie beispiels­wei­se der Einstel­lung von BAföG-Zahlun­­gen einhergehen.

Posi­ti­on

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
80802 München