Hoch­schu­len leben von einer akti­ven Teil­ha­be all ihrer Mitglie­der. Das Tref­fen von Entschei­dun­gen muss daher unter Berück­sich­ti­gung aller Inter­es­sen glei­cher­ma­ßen erfol­gen. Die Domi­nanz einer einzi­gen Status­grup­pe gegen­über ande­ren lehnt die Landes-ASten-Konfe­­renz ab.

Zunächst ist jedes Mitglied an einer Hoch­schu­le indi­vi­du­ell zu betrach­ten, alle Mitglie­der haben densel­ben Stel­len­wert. In der Praxis zeigt sich, dass die Univer­si­täts­an­ge­hö­ri­gen bezüg­lich ihrer Inter­es­sen, alltäg­li­chen Heraus­for­de­run­gen und Proble­me in vier Status­grup­pen kate­go­ri­siert werden können:

  • die Grup­pe der Profes­so­rin­nen und Professoren
  • die Grup­pe der wissen­schaft­li­chen Mitar­bei­te­rin­nen und Mitarbeiter1
  • die Grup­pe der nicht­wis­sen­schaft­li­chen Mitar­bei­te­rin­nen und Mitarbeiter
  • die Grup­pe der Studierenden

Um eine Entschei­dungs­fin­dung in akade­mi­schen Gremi­en sicher­zu­stel­len, in denen die Inter­es­sen aller vier Status­grup­pen glei­cher­ma­ßen berück­sich­tigt werden, fordert die Landes-ASten-Konfe­­renz mittel­fris­tig die Einfüh­rung einer Vier­tel­pa­ri­tät, eines suspen­si­ven Status­grup­pen­ve­tos sowie die Umwid­mung der Hoch­schul­rä­te in bera­ten­de Gremi­en. Als lang­fris­ti­ges Ziel müssen die Hoch­schu­len zu Mitglie­der­hoch­schu­len umge­stal­tet werden, die keine Unter­schei­dung in Status­grup­pen mehr kennen.

Vier­tel­pa­ri­tät:
Der Senat und die Fakul­täts­rä­te sollen als Beschluss fassen­de Gremi­en an einer Hoch­schu­le zu je einem Vier­tel aus Vertre­te­rin­nen und Vertre­tern jeder Status­grup­pe besetzt werden. Obwohl der Anteil der Status­grup­pen an der Gesamt­heit der Hoch­schul­mit­glie­der stark diver­giert, gewähr­leis­tet die Vier­tel­pa­ri­tät, dass die Inter­es­sen aller Status­grup­pen vertre­ten werden. Frauen‑, Gleich­s­tel­­lungs- und Behin­der­ten­be­auf­trag­te sollen den Gremi­en als zusätz­li­che stimm­be­rech­tig­te Mitglie­der ange­hö­ren. Die Gesamt­zahl der stimm­be­rech­tig­ten Vertre­te­rin­nen und Vertre­ter in den vorge­nann­ten Gremi­en darf dabei nicht zu stark anstei­gen, um die Arbeits­fä­hig­keit zu gewährleisten.

Suspen­si­ves Statusgruppenveto:
Alle Entschei­dun­gen an den Hoch­schu­len soll­ten nach Möglich­keit von allen Status­grup­pen vertre­ten werden können. Deshalb fordert die Landes-ASten-Konfe­­renz ein aufschie­ben­des Veto­recht, das dann greift, wenn in einer Abstim­mung alle Vertre­te­rIn­nen einer Status­grup­pe mit “Nein” stim­men. In diesem Fall wird unge­ach­tet der Mehr­heits­ver­hält­nis­se keine Entschei­dung herbei­ge­führt. Die Abstim­mung wird auf eine nächs­te Sitzung vertagt, die spätes­tens vier Wochen später statt­fin­det. In dieser zwei­ten Abstim­mung gibt es kein Veto­recht mehr, statt­des­sen ist für die Annah­me des Antrags eine Zwei­drit­tel­mehr­heit erforderlich.

Umwid­mung der Hochschulräte:
Die exter­nen Mitglie­der der Hoch­schul­rä­te werden derzeit vom baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­um für Wissen­schaft, Forschung und Kunst auf Vorschlag der Hoch­schul­lei­tun­gen benannt. Dieses Verfah­ren ist intrans­pa­rent und schließt nahe­zu alle Univer­si­täts­an­ge­hö­ri­gen aus. Gleich­zei­tig ist ein Blick von außer­halb der Hoch­schu­len jedoch sinn­voll. Deshalb fordert die Landes-ASten-Konfe­­renz, dass die Hoch­schul­rä­te künf­tig bera­tend weiter­be­stehen. Seine Kompe­ten­zen werden auf den vier­tel­pa­ri­tä­tisch zusam­men­ge­setz­ten Senat übertragen.

Posi­ti­on

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
80802 München