Hochschulen leben von einer aktiven Teilhabe all ihrer Mitglieder. Das Treffen von Entscheidungen muss daher unter Berücksichtigung aller Interessen gleichermaßen erfolgen. Die Dominanz einer einzigen Statusgruppe gegenüber anderen lehnt die Landes-ASten-Konferenz ab.
Zunächst ist jedes Mitglied an einer Hochschule individuell zu betrachten, alle Mitglieder haben denselben Stellenwert. In der Praxis zeigt sich, dass die Universitätsangehörigen bezüglich ihrer Interessen, alltäglichen Herausforderungen und Probleme in vier Statusgruppen kategorisiert werden können:
- die Gruppe der Professorinnen und Professoren
- die Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter1
- die Gruppe der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- die Gruppe der Studierenden
Um eine Entscheidungsfindung in akademischen Gremien sicherzustellen, in denen die Interessen aller vier Statusgruppen gleichermaßen berücksichtigt werden, fordert die Landes-ASten-Konferenz mittelfristig die Einführung einer Viertelparität, eines suspensiven Statusgruppenvetos sowie die Umwidmung der Hochschulräte in beratende Gremien. Als langfristiges Ziel müssen die Hochschulen zu Mitgliederhochschulen umgestaltet werden, die keine Unterscheidung in Statusgruppen mehr kennen.
Viertelparität:
Der Senat und die Fakultätsräte sollen als Beschluss fassende Gremien an einer Hochschule zu je einem Viertel aus Vertreterinnen und Vertretern jeder Statusgruppe besetzt werden. Obwohl der Anteil der Statusgruppen an der Gesamtheit der Hochschulmitglieder stark divergiert, gewährleistet die Viertelparität, dass die Interessen aller Statusgruppen vertreten werden. Frauen‑, Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte sollen den Gremien als zusätzliche stimmberechtigte Mitglieder angehören. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertreter in den vorgenannten Gremien darf dabei nicht zu stark ansteigen, um die Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten.
Suspensives Statusgruppenveto:
Alle Entscheidungen an den Hochschulen sollten nach Möglichkeit von allen Statusgruppen vertreten werden können. Deshalb fordert die Landes-ASten-Konferenz ein aufschiebendes Vetorecht, das dann greift, wenn in einer Abstimmung alle VertreterInnen einer Statusgruppe mit “Nein” stimmen. In diesem Fall wird ungeachtet der Mehrheitsverhältnisse keine Entscheidung herbeigeführt. Die Abstimmung wird auf eine nächste Sitzung vertagt, die spätestens vier Wochen später stattfindet. In dieser zweiten Abstimmung gibt es kein Vetorecht mehr, stattdessen ist für die Annahme des Antrags eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
Umwidmung der Hochschulräte:
Die externen Mitglieder der Hochschulräte werden derzeit vom bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf Vorschlag der Hochschulleitungen benannt. Dieses Verfahren ist intransparent und schließt nahezu alle Universitätsangehörigen aus. Gleichzeitig ist ein Blick von außerhalb der Hochschulen jedoch sinnvoll. Deshalb fordert die Landes-ASten-Konferenz, dass die Hochschulräte künftig beratend weiterbestehen. Seine Kompetenzen werden auf den viertelparitätisch zusammengesetzten Senat übertragen.
Position
Landes-ASten-Konferenz Bayern
c/o Studierendenvertretung der LMU
Leopoldstraße 15
80802 München