Die LAK Bayern lehnt jegli­che Bildungs­ar­beit des Verfas­sungs­schut­zes ab. Poli­ti­sche Bildungs­ar­beit ist obli­gat kritisch und staat­lich unab­hän­gig sowie frei und quali­fi­ziert zu leis­ten. Staat­li­che Orga­ni­sa­tio­nen dürfen nur zur poli­ti­schen Bildung beitra­gen, wenn diese zu den, durch die entspre­chen­den Legis­la­tiv­or­ga­ne legi­ti­mier­ten Insti­tu­tio­nen und Einrich­tun­gen, gehören.

Die LAK Bayern setzt sich dafür ein, dass bei der Orga­ni­sa­ti­on, Verwal­tung und bei Veran­stal­tun­gen, insbe­son­de­re bei Bildungs­ver­an­stal­tun­gen, in allen Struk­tu­ren und Orga­nen der Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen der Hoch­schu­len nicht mit den Ämtern für Verfas­sungs­schutz des Landes und des Bundes koope­riert wird.

Bei der Ausein­an­der­set­zung mit dem von den Ämtern für Verfas­sungs­schutz bereit­ge­stell­ten Infor­ma­ti­ons­an­ge­bot und Publi­ka­tio­nen, gemäß Arti­kel 5 Absatz 3 des Grund­ge­set­zes, durch Bildungs­ein­rich­tun­gen und dort beschäf­tig­ten, ausge­bil­de­ten und auszu­bil­den­den Menschen müssen gleich­zei­tig das Selbst­ver­ständ­nis der poli­ti­schen Arbeit und die zugrun­de liegen­de Extre­mis­mus­theo­rie des Verfas­sungs­schut­zes kritisch reflek­tiert werden, dies gilt beson­ders für ange­hen­de und akti­ve PädagogInnen.

Posi­ti­on

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
80802 München