Die LAK Bayern lehnt jegliche Bildungsarbeit des Verfassungsschutzes ab. Politische Bildungsarbeit ist obligat kritisch und staatlich unabhängig sowie frei und qualifiziert zu leisten. Staatliche Organisationen dürfen nur zur politischen Bildung beitragen, wenn diese zu den, durch die entsprechenden Legislativorgane legitimierten Institutionen und Einrichtungen, gehören.
Die LAK Bayern setzt sich dafür ein, dass bei der Organisation, Verwaltung und bei Veranstaltungen, insbesondere bei Bildungsveranstaltungen, in allen Strukturen und Organen der Studierendenvertretungen der Hochschulen nicht mit den Ämtern für Verfassungsschutz des Landes und des Bundes kooperiert wird.
Bei der Auseinandersetzung mit dem von den Ämtern für Verfassungsschutz bereitgestellten Informationsangebot und Publikationen, gemäß Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes, durch Bildungseinrichtungen und dort beschäftigten, ausgebildeten und auszubildenden Menschen müssen gleichzeitig das Selbstverständnis der politischen Arbeit und die zugrunde liegende Extremismustheorie des Verfassungsschutzes kritisch reflektiert werden, dies gilt besonders für angehende und aktive PädagogInnen.
Position
Landes-ASten-Konferenz Bayern
c/o Studierendenvertretung der LMU
Leopoldstraße 15
80802 München