Für die Unab­hän­gig­keit der Studie­ren­den in Bayern – für die Wieder­ein­füh­rung einer Verfass­ten Studierendenschaft!

Demo­kra­ti­sche Parti­zi­pa­ti­on und verant­wort­li­che Mitge­stal­tung des gesell­schaft­li­chen Lebens sind notwen­di­ge Basis einer demo­kra­ti­schen Gesell­schaft, die die Teil­ha­be aller in ihr leben­den Indi­vi­du­en voraus­setzt. Da demo­kra­ti­sche Parti­zi­pa­ti­on im direk­ten Lebens­um­feld der Menschen beginnt, ist es unab­ding­bar, auch an Hoch­schu­len im Rahmen einer verfass­ten Studie­ren­den­schaft eine demo­kra­ti­sche Orga­ni­sa­ti­on der Studen­tIn­nen und damit eine eigen­ver­ant­wort­li­che Vertre­tung der Inter­es­sen der Studie­ren­den zu ermöglichen.

Zu den Rech­ten und Pflich­ten der Studie­ren­den­schaft gehören:

  • Wahr­neh­mung der hoch­schul­po­li­ti­schen, fach­li­chen und fach­über­grei­fen­den sowie der
    sozia­len, wirt­schaft­li­chen und kultu­rel­len Belan­ge der Studierenden
  • Förde­rung der poli­ti­schen Bildung und des staats­bür­ger­li­chen Verant­wor­tungs­be­wusst­seins der Studierenden
  • Förde­rung der Gleich­stel­lung inner­halb der Studierendenschaft
  • Ermög­li­chung des Meinungs­aus­tauschs in der Grup­pe der Studierenden
  • Stel­lung­nah­me­mög­lich­keit zu solchen Fragen, die sich mit der Aufga­ben­stel­lung der
    Hoch­schu­le und deren Beitrag zur nach­hal­ti­gen Entwick­lung befas­sen sowie mit der
  • Anwen­dung wissen­schaft­li­cher Erkennt­nis­se und der Folgen­ab­schät­zung für Gesellschaft
    und Natur
  • Einräu­mung eines poli­ti­schen Mandats im Rahmen der Erfül­lung der Aufga­ben der
    Verfass­ten Studierendenschaft

Um diese Aufga­ben adäquat erfül­len zu können bzw. um sich in allen rele­van­ten Belan­gen selbst und unab­hän­gig verwal­ten zu können, ist es unbe­dingt notwen­dig, dass die Studie­ren­den­schaft als Teil­kör­per­schaft der Hoch­schu­le in der Lage ist, unab­hän­gig von der Hoch­schu­le Verträ­ge abschlie­ßen sowie sich gericht­lich und außer­ge­richt­lich vertre­ten zu können. Die Hoch­schu­le soll der Studie­ren­den­schaft zur Erfül­lung ihrer Aufga­ben ange­mes­se­ne sach­li­che und räum­li­che Mittel zur Verfü­gung stellen.

Satzungs­au­to­no­mie und Beitragshoheit
Die Eigen­stän­dig­keit der studen­ti­schen Inter­es­sens­ver­tre­tung macht eine Satzungs­au­to­no­mie notwen­dig, die es den Studie­ren­den erlaubt, die Struk­tu­ren, inner­halb deren ihre Inter­es­sen vertre­ten werden sollen, selbst fest­zu­le­gen und zu legi­ti­mie­ren und an die unter­schied­li­chen Gege­ben­hei­ten an den einzel­nen Hoch­schu­len anzu­pas­sen. Zudem werden so die Fähig­kei­ten und Möglich­kei­ten zur Teil­ha­be der Studen­tIn­nen an Entschei­­dungs- und Gestal­tungs­pro­zes­sen geför­dert und verbes­sert. Um die Wahr­neh­mung der Aufga­ben der Studie­ren­den­schaft zu gewähr­leis­ten, ist eine Beitrags­ho­heit zwin­gend erfor­der­lich, die gleich­zei­tig die Unab­hän­gig­keit der Studie­ren­den­schaft vor der Einfluss­nah­me Drit­ter schützt.

Pflicht­mit­glied­schaft
Eine körper­schaft­lich verfass­te Studen­tIn­nen­schaft zeich­net sich gera­de dadurch aus, dass sie die Gesamt­heit der an der Hoch­schu­le imma­tri­ku­lier­ten Studen­tIn­nen vertritt. Dies setzt voraus, dass die Grup­pe der Studen­tIn­nen iden­tisch ist mit den Mitglie­dern der Studie­ren­den­schaft. Das heißt, dass mit dem durch die Imma­tri­ku­la­ti­on verbun­de­nen Status als Studen­tIn die Mitglied­schaft in der Studie­ren­den­schaft einher­geht und Austritts­mög­lich­kei­ten jegli­cher Art abzu­leh­nen sind. Denn nur dann können die (gesetz­li­chen) Aufga­ben der Studie­ren­den­schaf­ten wahr­ge­nom­men und Dienst­leis­tun­gen für alle ange­bo­ten werden.

Rechts­auf­sicht
Die Hoch­schul­lei­tun­gen sollen sicher­stel­len, dass gefass­te Beschlüs­se nicht gegen gelten­des Recht versto­ßen und ordnungs­ge­mäß zustan­de gekom­men sind. Eine inhalt­li­che, poli­ti­sche Bewer­tung der Beschlüs­se und Vorha­ben darf dabei nicht erfol­gen, um einer Zensur vorzubeugen.

In diesem Sinne fordern wir, die Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen in Bayern, die sofor­ti­ge Wieder­ein­füh­rung einer Verfass­ten Studie­ren­den­schaft mit Satzungs­au­to­no­mie, Beitrags­ho­heit und einem poli­ti­schem Mandat – Für die Unab­hän­gig­keit der Studie­ren­den in Bayern!

Posi­ti­on

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
80802 München