Für die Unabhängigkeit der Studierenden in Bayern – für die Wiedereinführung einer Verfassten Studierendenschaft!
Demokratische Partizipation und verantwortliche Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens sind notwendige Basis einer demokratischen Gesellschaft, die die Teilhabe aller in ihr lebenden Individuen voraussetzt. Da demokratische Partizipation im direkten Lebensumfeld der Menschen beginnt, ist es unabdingbar, auch an Hochschulen im Rahmen einer verfassten Studierendenschaft eine demokratische Organisation der StudentInnen und damit eine eigenverantwortliche Vertretung der Interessen der Studierenden zu ermöglichen.
Zu den Rechten und Pflichten der Studierendenschaft gehören:
- Wahrnehmung der hochschulpolitischen, fachlichen und fachübergreifenden sowie der
sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden - Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden
- Förderung der Gleichstellung innerhalb der Studierendenschaft
- Ermöglichung des Meinungsaustauschs in der Gruppe der Studierenden
- Stellungnahmemöglichkeit zu solchen Fragen, die sich mit der Aufgabenstellung der
Hochschule und deren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung befassen sowie mit der - Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Folgenabschätzung für Gesellschaft
und Natur - Einräumung eines politischen Mandats im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben der
Verfassten Studierendenschaft
Um diese Aufgaben adäquat erfüllen zu können bzw. um sich in allen relevanten Belangen selbst und unabhängig verwalten zu können, ist es unbedingt notwendig, dass die Studierendenschaft als Teilkörperschaft der Hochschule in der Lage ist, unabhängig von der Hochschule Verträge abschließen sowie sich gerichtlich und außergerichtlich vertreten zu können. Die Hochschule soll der Studierendenschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben angemessene sachliche und räumliche Mittel zur Verfügung stellen.
Satzungsautonomie und Beitragshoheit
Die Eigenständigkeit der studentischen Interessensvertretung macht eine Satzungsautonomie notwendig, die es den Studierenden erlaubt, die Strukturen, innerhalb deren ihre Interessen vertreten werden sollen, selbst festzulegen und zu legitimieren und an die unterschiedlichen Gegebenheiten an den einzelnen Hochschulen anzupassen. Zudem werden so die Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Teilhabe der StudentInnen an Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen gefördert und verbessert. Um die Wahrnehmung der Aufgaben der Studierendenschaft zu gewährleisten, ist eine Beitragshoheit zwingend erforderlich, die gleichzeitig die Unabhängigkeit der Studierendenschaft vor der Einflussnahme Dritter schützt.
Pflichtmitgliedschaft
Eine körperschaftlich verfasste StudentInnenschaft zeichnet sich gerade dadurch aus, dass sie die Gesamtheit der an der Hochschule immatrikulierten StudentInnen vertritt. Dies setzt voraus, dass die Gruppe der StudentInnen identisch ist mit den Mitgliedern der Studierendenschaft. Das heißt, dass mit dem durch die Immatrikulation verbundenen Status als StudentIn die Mitgliedschaft in der Studierendenschaft einhergeht und Austrittsmöglichkeiten jeglicher Art abzulehnen sind. Denn nur dann können die (gesetzlichen) Aufgaben der Studierendenschaften wahrgenommen und Dienstleistungen für alle angeboten werden.
Rechtsaufsicht
Die Hochschulleitungen sollen sicherstellen, dass gefasste Beschlüsse nicht gegen geltendes Recht verstoßen und ordnungsgemäß zustande gekommen sind. Eine inhaltliche, politische Bewertung der Beschlüsse und Vorhaben darf dabei nicht erfolgen, um einer Zensur vorzubeugen.
In diesem Sinne fordern wir, die Studierendenvertretungen in Bayern, die sofortige Wiedereinführung einer Verfassten Studierendenschaft mit Satzungsautonomie, Beitragshoheit und einem politischem Mandat – Für die Unabhängigkeit der Studierenden in Bayern!
Position
Landes-ASten-Konferenz Bayern
c/o Studierendenvertretung der LMU
Leopoldstraße 15
80802 München