In der am Mitt­woch im baye­ri­schen Kabi­nett vorge­stell­ten Studie zu Studi­en­ge­büh­ren (Studie des Baye­ri­schen Staats­in­sti­tuts für Hoch­schul­for­schung und Hoch­schul­pla­nung (IHF)) sieht der Minis­ter für Wissen­schaft, Forschung und Kunst, Wolf­gang Heubisch, ausschließ­lich posi­ti­ve Auswir­kun­gen durch die Einfüh­rung der Studi­en­ge­büh­ren. So mache die Studie deut­lich, dass die Erhe­bung von Studi­en­ge­büh­ren keiner­lei nega­ti­ve Auswir­kung in Bayern habe.

Der Zusam­men­schluss der baye­ri­schen Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen, die Landes-ASten-Konfe­­renz (LAK), zieht ande­re Schlüs­se. “Wir sehen diese Studie sehr kritisch, da die Objek­ti­vi­tät durch Durch­füh­rung der Studie im eige­nen Haus, in diesem Fall durch das Baye­ri­sche Staats­in­sti­tut für Hoch­schul­for­schung und Hoch­schul­pla­nung, nicht gewähr­leis­tet ist. Wir fürch­ten, dass die Studie ziel­ori­en­tiert durch­ge­führt wurde und die Studi­en­ge­büh­ren und deren Verwen­dung und Auswir­kun­gen dadurch nicht voll­stän­dig und wirk­lich­keits­ge­treu abge­bil­det wurden” kriti­siert Chris­ti­an Zwan­zi­ger, Spre­cher der Landes-ASten-Konfe­­renz, die Studie des IHF.

“Allein das Anstei­gen der abso­lu­ten Zahl der Studie­ren­den in Bayern kann keines­wegs als Erklä­rung für die Sozi­al­ver­träg­lich­keit der Studi­en­ge­büh­ren dienen. Im Gegen­teil: Die Studie des IHF zeigt, dass deut­lich mehr als acht­zig Prozent der baye­ri­schen Studie­ren­den auf die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung ihrer Eltern zur Finan­zie­rung ihres Studi­ums ange­wie­sen sind. Bei der Bewäl­ti­gung der finan­zi­el­len Belas­tung durch die Gebüh­ren sind Studie­ren­de sind es immer­hin noch zwei Drit­tel. Dies stellt gera­de für sozi­al schwä­cher gestell­te Fami­li­en eine hohe Zusatz­be­las­tung dar.” führt LAK-Spre­che­rin Hannah Klein aus.

Neben der sozia­len Unver­träg­lich­keit der Gebüh­ren werden diese viel­fach nicht zweck­mä­ßig verwen­det. Aus Studi­en­ge­büh­ren werden vieler­orts Perso­nal­stel­len finan­ziert, die nicht nur zur Verbes­se­rung, sondern auch zur Aufrecht­erhal­tung des Lehr­be­triebs dienen. Den Umstand, dass Studi­en­ge­büh­ren die Defi­zi­te, die durch den Rück­zug des Staa­tes aus der Grund­fi­nan­zie­rung der Hoch­schu­len resul­tie­ren, ausglei­chen müssen, als “Verbes­se­rung der Studi­en­be­din­gun­gen” zu inter­pre­tie­ren ist nicht hinnehmbar.

In Verbin­dung mit den Ziel­ver­ein­ba­run­gen des Inno­va­ti­ons­bünd­nis­ses zwischen Hoch­schu­len und Minis­te­ri­um bedeu­tet dies nicht nur, Studi­en­ge­büh­ren zur Grund­fi­nan­zie­rung einzu­set­zen, sondern auch für den Ausbau der Hoch­schu­len. Hier­bei sind beson­ders die fehlen­den Studi­en­plät­ze aufgrund der Mehr­be­las­tung durch den doppel­ten Abitur­jahr­gang sowie der Ausset­zung der Wehr­pflicht zu nennen. Die im Koali­ti­ons­ver­trag verspro­che­nen Gelder für den Ausbau von 10.000 zusätz­li­chen Studi­en­plät­zen für den doppel­ten Abitur­jahr­gang müssen von der baye­ri­schen Landes­re­gie­rung bereit gestellt werden (mehr Infor­ma­tio­nen unter www​.doppel​jahr​gan​g2011​.de). Eine Finan­zie­rung solcher Stel­len aus Studi­en­ge­büh­ren würde eine Aufrecht­erhal­tung des Status Quo und keine Verbes­se­rung der Studi­en­be­din­gun­gen bedeuten.

Neben der Verwen­dung für die Grund­fi­nan­zie­rung der staat­li­chen Hoch­schu­len zeigt die inzwi­schen rela­tiv lange Geschich­te der “Studi­en­ge­büh­ren­sün­den”, dass diese nicht immer zweck­mä­ßig der Verbes­se­rung der Studi­en­be­din­gun­gen dienen.

“Nichts­des­to­trotz ist der Frei­staat Bayern eines der letz­ten Länder, das an Studi­en­ge­büh­ren fest­hält. Dass die Studie­ren­den­zah­len trotz­dem noch stei­gen zeigt keines­falls, dass Studi­en­ge­büh­ren nicht sozi­al selek­tiv sind, sondern verdeut­licht viel­mehr, dass momen­tan noch gebur­ten­star­ke Jahr­gän­ge an die Hoch­schu­len strö­men.” so Hannah Klein. Chris­ti­an Zwan­zi­ger ergänzt: “Die Zuwan­de­rung von Studi­en­an­fän­gern aus ande­ren Bundes­län­dern ist eben­falls ziem­lich hoch. So stell­te auch das Insti­tut für Wirt­schafts­for­schung Halle (IWH) über die Wande­rungs­sal­dos von Studi­en­an­fän­gern in Bundes­län­dern mit Gebüh­ren im Vergleich zu Ländern ohne Gebüh­ren fest: “Der Abstand beider Grup­pen hat sich durch die Trend­um­kehr jedoch fast voll­stän­dig geschlos­sen.” Das IWH erklärt die trotz Gebüh­ren stei­gen­den Studi­en­an­fän­ger­zah­len unter ande­rem wie folgt: “Die Entwick­lung des Anteils der Studi­en­an­fän­ger aus benach­bar­ten Bundes­län­dern an allen Studi­en­an­fän­gern in Bayern legt die Vermu­tung nahe, dass der Frei­staat beson­ders von einem Anstieg der Zuwan­de­rung aus Baden-Würt­­te­m­­berg profi­tiert hat, wo eben­falls Studi­en­ge­büh­ren einge­führt wurden.” (IWH, Wirt­schaft im Wandel, 2009, S. 452–455)

Die Landes-ASten-Konfe­­renz Bayern ist gegen Studi­en­ge­büh­ren und fordert deren Abschaf­fung. Der Trend in den meis­ten ande­ren Bundes­län­dern mit vergleich­ba­ren Gebüh­ren ist nicht von der Hand zu weisen. “Nicht zuletzt Minis­ter Heubisch selbst erkann­te dies und forder­te im viel zitier­ten Brief zur zeit­na­hen Verwen­dung der Studi­en­ge­büh­ren die baye­ri­schen Hoch­schu­len auf, Über­schüs­se zu verwen­den um sich nicht recht­fer­ti­gen zu müssen. Die Studie des IHF passt da ins Bild. Wieder einmal werden Tatsa­chen präsen­tiert, die zum poli­ti­schen Kurs der schwarz-gelben Landes­re­gie­rung passen und diesen bestä­ti­gen sollen.” stellt Hannah Klein fest.

Die Landes-ASten-Konfe­­renz (LAK), der Zusam­men­schluss baye­ri­scher Studie­ren­den­ver­tre­tun­gen, tagt etwa einmal im Monat, um sich über hoch­schul­po­li­ti­sche Themen abzu­stim­men und vertritt die Inter­es­sen und Belan­ge der baye­ri­schen Studie­ren­den, beispiels­wei­se gegen­über dem Wissen­schafts­mi­nis­te­ri­um und Hochschulverbänden.

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