1. Studiengebühren
- Die Staatsregierung wird aufgefordert jegliche Form von Studiengebühren mit sofortiger Wirkung abzuschaffen und gleichzeitig für eine adäquate finanzielle Ausstattung der Hochschulen Sorge zu tragen.
2. Mobilität
- Die Staatsregierung wird aufgefordert auf Europa-und Bundesebene mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die versprochene Mobilität des Bologna-Prozesses Realität wird.
- In Bayern und damit innerhalb ihres Entscheidungsgebietes hat die Staatsregierung sicherzustellen, dass die Mobilität zwischen den Hochschulen zu jeder Zeit gewährleistet ist. Dazu soll sie mit dem nötigen Nachdruck und Mitteln auf die Hochschulen einwirken. Spätestens zum Wintersemester 2010/2011 muss ein Hochschulwechsel innerhalb Bayerns, sowie die Anerkennung aller abgelegten Leistungen an der neuen Hochschule umgesetzt sein.
- Die Anerkennung aller Leistungen eines oder mehrerer Auslandssemester muss durch entsprechende Vorschriften des Wissenschaftsministeriums und durch den Ausbau entsprechender Stellen an den einzelnen Hochschulen sichergestellt werden – im Sinne der Lissabon Convention.
3. Übergang von Bachelor zu Master
- Die Staatsregierung wird aufgefordert auf Europa- und Bundesebene mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass jedeR Bachelor-AbsolventIn auch ein Master-Studium aufnehmen kann, sofern von ihr oder ihm gewünscht.
- In Bayern und damit innerhalb ihres Entscheidungsgebietes hat die Staatsregierung sicherzustellen, dass jedem und jeder Bachelor-AbsolventIn einer bayerischen Hochschule auch ein Master-Platz an einer bayerischen Hochschule seiner bzw. ihrer Wahl zur Verfügung steht, sofern von ihr oder ihm gewünscht. Dazu soll die Staatsregierung mit der nötigen Konsequenz auf die Hochschulen einwirken, sowie den Hochschulen die nötigen finanziellen, räumlichen und personellen Mittel zur Verfügung stellen. Kein Abschluss ohne Anschluss.
4. Vielfalt des Studiums sichern- bzw. wieder herstellen
- Die Staatsregierung wird dazu aufgefordert die Anzahl der wählbaren Nebenfächer im Bologna-Prozess wieder stark auszubauen. Die individuelle Auswahl besonders bei kleinen Fächern muss erhalten bzw. wieder aufgebaut werden. Auch ein breite, auf Interessen und Fähigkeiten abgestimmte, Hochschulbildung ist im momentanen Zustand nicht gewährleistet.
- Studierbarkeit (richtig auslegen, nicht übertreiben, an den richtigen Stellschrauben drehen!)
- Die Staatsregierung soll mit Nachdruck auf die Hochschulen einwirken, die Anzahl von Pflichtveranstaltungen zu Gunsten von Wahl- oder Wahlpflichtveranstaltungen wieder deutlich zu reduzieren. Ein Hochschulstudium muss die Möglichkeit für selbstbestimmtes Lernen bieten.
5. Reduzierung des „Workloads“ und der psychischen Belastung
- Die Staatsregierung wird aufgefordert den Arbeits-und Zeitaufwand im Bachelor-Studium in Zusammenarbeit mit den Hochschulen zu senken bzw. die Regelstudienzeit entsprechend anzupassen. Auch die individualisierte Zeiteinteilung der Kurse, Vorlesungs- und Prüfungszeitpunkte der Studierenden sollte stark verbessert werden. Hierbei besteht sowohl Bedarf an Zusammenarbeit mit den Hochschulen, als auch ein entschlosseneres Einwirken auf diese. Die Staatsregierung wird aufgefordert in Zusammenarbeit mit den Hochschulen die zeitliche Gestaltung des Studienablaufs zu flexibilisieren und dabei besonders die Kulanz bei Regelstudienzeitüberschreitungen zu erhöhen sowie Teilzeitstudiengänge zu ermöglichen.
- Die Staatsregierung wird dazu aufgefordert, den Hochschulen ausdrücklich zu ermöglichen, Bachelor-Studiengänge sowohl mit drei- als auch mit vierjähriger Regelstudienzeit anzubieten. Dabei ist darauf zu achten, gerade auch im Hinblick auf die nötige Verbesserung der Berufsqualifizierung, Auslandssemester und Praktika in die Regelstudienzeit zu integrieren. Die Staatsregierung möge zur Kenntnis nehmen, dass psychologische Beratungsangebote im Zuge der Bologna-Reform stärker in Anspruch genommen werden. Die psychische Belastung der Studierenden durch den hohen Arbeitsaufwand in Verbindung mit beständig hohen Prüfungsdruck muss wieder verringert werden. Hierzu sind im Besonderen Modulgrößen und Prüfungsmodalitäten zu korrigieren.
- Die Vergabe der ECTS-Punkte muss der tatsächlichen Arbeitsbelastung entsprechen, was zurzeit in den wenigsten Fällen zutrifft. Hierbei müssen auch die Studierenden bei der Erstellung bzw. Überarbeitung von Studiengängen beteiligt sein. Dies ist vor einer Genehmigung des Studiengangs durch das Staatsministerium sicherzustellen.
6. Finanzielle Situation der Studierenden gerade im Hinblick auf den Bologna-Prozess
- Die Staatsregierung soll auf Bundesebene auf eine Erhöhung des BAföGs hinwirken. Außerdem soll der berechtigte Personenkreis ausgeweitet werden; das Ziel sollte ein elternunabhängiges BAföG sein.
- Die Staatsregierung wird aufgefordert ein praxistauglicheres Studienfinanzierungsmodell einzuführen. Dabei ist darauf zu achten, dass unabhängig von der Konsekutivität und zeitlichen Planung des Masters auch eine bedingungslose Finanzierung des Master-Studiums gewährleistet wird.
- Gerade auch im Hinblick auf die höhere Arbeitsbelastung im Zuge der Bologna-Reform ist dafür zu sorgen, dass soziale Gründe als Tatbestand zur Studiengebührenbefreiung eingeführt werden.
- Die Staatsregierung sollte ihr Versprechen eines umfassenden Stipendiensystems endlich umsetzen und dabei neben Leistungskriterien vor allem die wirtschaftliche Situation der Studierenden stark berücksichtigen.
7. Finanzierung des Umstellungsprozesses der Studiengänge auf BA/MA:
- Wir sprechen uns gegen eine Verwendung von Studiengebühren für die Einrichtung, Ausgestaltung und Umsetzung der Bachelor- und Master-Studiengänge aus, denn dies stellt keine Verbesserung der Lehre oder Studienbedingungen dar, sondern ist zweifellos Grundvoraussetzung für die Studierbarkeit der neuen Studiengänge. Wir fordern die Staatsregierung auf, ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Dass eine der größten Hochschulreformen der letzten Jahrzehnte kostenneutral abläuft, ist nicht realistisch anzunehmen.
- Insbesondere ist hier auf den häufigen und ungesetzlichen Einsatz von Studienkoordinatoren und ‑beratern aus Studiengebühren für die Verwaltung und Ausarbeitung von Bachelor- und Masterstudienordnungen zu verweisen.
8. Akkreditierung aller Studiengänge als Ziel
- Die zügige Akkreditierung aller Studiengänge muss das erklärte Ziel der Staatsregierung sein und sowohl finanziell als auch personell gewährleistet werden. Nur eine Akkreditierung gewährleistet eine dauerhafte Qualität der Studiengänge.
Position
Landes-ASten-Konferenz Bayern
c/o Studierendenvertretung der LMU
Leopoldstraße 15
80802 München