1. Studi­en­ge­büh­ren

  • Die Staats­re­gie­rung wird aufge­for­dert jegli­che Form von Studi­en­ge­büh­ren mit sofor­ti­ger Wirkung abzu­schaf­fen und gleich­zei­tig für eine adäqua­te finan­zi­el­le Ausstat­tung der Hoch­schu­len Sorge zu tragen.

2. Mobi­li­tät

  • Die Staats­re­gie­rung wird aufge­for­dert auf Euro­­pa-und Bundes­ebe­ne mit Nach­druck darauf hinzu­wir­ken, dass die verspro­che­ne Mobi­li­tät des Bolo­­gna-Prozes­­ses Reali­tät wird.
  • In Bayern und damit inner­halb ihres Entschei­dungs­ge­bie­tes hat die Staats­re­gie­rung sicher­zu­stel­len, dass die Mobi­li­tät zwischen den Hoch­schu­len zu jeder Zeit gewähr­leis­tet ist. Dazu soll sie mit dem nöti­gen Nach­druck und Mitteln auf die Hoch­schu­len einwir­ken. Spätes­tens zum Winter­se­mes­ter 2010/2011 muss ein Hoch­schul­wech­sel inner­halb Bayerns, sowie die Aner­ken­nung aller abge­leg­ten Leis­tun­gen an der neuen Hoch­schu­le umge­setzt sein.
  • Die Aner­ken­nung aller Leis­tun­gen eines oder mehre­rer Auslands­se­mes­ter muss durch entspre­chen­de Vorschrif­ten des Wissen­schafts­mi­nis­te­ri­ums und durch den Ausbau entspre­chen­der Stel­len an den einzel­nen Hoch­schu­len sicher­ge­stellt werden – im Sinne der Lissa­bon Convention.

3. Über­gang von Bache­lor zu Master

  • Die Staats­re­gie­rung wird aufge­for­dert auf Euro­­pa- und Bundes­ebe­ne mit Nach­druck darauf hinzu­wir­ken, dass jedeR Bache­­lor-Absol­­ven­­tIn auch ein Master-Studi­um aufneh­men kann, sofern von ihr oder ihm gewünscht.
  • In Bayern und damit inner­halb ihres Entschei­dungs­ge­bie­tes hat die Staats­re­gie­rung sicher­zu­stel­len, dass jedem und jeder Bache­­lor-Absol­­ven­­tIn einer baye­ri­schen Hoch­schu­le auch ein Master-Platz an einer baye­ri­schen Hoch­schu­le seiner bzw. ihrer Wahl zur Verfü­gung steht, sofern von ihr oder ihm gewünscht. Dazu soll die Staats­re­gie­rung mit der nöti­gen Konse­quenz auf die Hoch­schu­len einwir­ken, sowie den Hoch­schu­len die nöti­gen finan­zi­el­len,  räum­li­chen und perso­nel­len Mittel zur Verfü­gung stel­len. Kein Abschluss ohne Anschluss.

4. Viel­falt des Studi­ums sichern- bzw. wieder herstellen

  • Die Staats­re­gie­rung wird dazu aufge­for­dert die Anzahl der wähl­ba­ren Neben­fä­cher im Bolo­­gna-Prozess wieder stark auszu­bau­en. Die indi­vi­du­el­le Auswahl beson­ders bei klei­nen Fächern muss erhal­ten bzw. wieder aufge­baut werden. Auch ein brei­te, auf Inter­es­sen und Fähig­kei­ten abge­stimm­te, Hoch­schul­bil­dung ist im momen­ta­nen Zustand nicht gewährleistet.
  • Studier­bar­keit (rich­tig ausle­gen, nicht über­trei­ben, an den rich­ti­gen Stell­schrau­ben drehen!)
  • Die Staats­re­gie­rung soll mit Nach­druck auf die Hoch­schu­len einwir­ken, die Anzahl von Pflicht­ver­an­stal­tun­gen zu Guns­ten von Wahl- oder Wahl­pflicht­ver­an­stal­tun­gen wieder deut­lich zu redu­zie­ren. Ein Hoch­schul­stu­di­um muss die Möglich­keit für selbst­be­stimm­tes Lernen bieten.

5. Redu­zie­rung des „Workloads“ und der psychi­schen Belastung

  • Die Staats­re­gie­rung wird aufge­for­dert den Arbeits-und Zeit­auf­wand im Bache­­lor-Studi­um in Zusam­men­ar­beit mit den Hoch­schu­len zu senken bzw. die Regel­stu­di­en­zeit entspre­chend anzu­pas­sen. Auch die indi­vi­dua­li­sier­te Zeit­ein­tei­lung der Kurse, Vorle­­sungs- und Prüfungs­zeit­punk­te der Studie­ren­den soll­te stark verbes­sert werden. Hier­bei besteht sowohl Bedarf an Zusam­men­ar­beit mit den Hoch­schu­len, als auch ein entschlos­se­ne­res Einwir­ken auf diese. Die Staats­re­gie­rung wird aufge­for­dert in Zusam­men­ar­beit mit den Hoch­schu­len die zeit­li­che Gestal­tung des Studi­en­ab­laufs zu flexi­bi­li­sie­ren und dabei beson­ders die Kulanz bei Regel­stu­di­en­zeit­über­schrei­tun­gen zu erhö­hen sowie Teil­zeit­stu­di­en­gän­ge zu ermöglichen.
  • Die Staats­re­gie­rung wird dazu aufge­for­dert, den Hoch­schu­len ausdrück­lich zu ermög­li­chen, Bache­­lor-Studi­en­­gän­­ge sowohl mit drei- als auch mit vier­jäh­ri­ger Regel­stu­di­en­zeit anzu­bie­ten. Dabei ist darauf zu achten, gera­de auch im Hinblick auf die nöti­ge Verbes­se­rung der Berufs­qua­li­fi­zie­rung, Auslands­se­mes­ter und Prak­ti­ka in die Regel­stu­di­en­zeit zu inte­grie­ren. Die Staats­re­gie­rung möge zur Kennt­nis nehmen, dass psycho­lo­gi­sche Bera­tungs­an­ge­bo­te im Zuge der Bolo­­gna-Reform stär­ker in Anspruch genom­men werden. Die psychi­sche Belas­tung der Studie­ren­den durch den hohen Arbeits­auf­wand in Verbin­dung mit bestän­dig hohen Prüfungs­druck muss wieder verrin­gert werden. Hier­zu sind im Beson­de­ren Modul­grö­ßen und Prüfungs­mo­da­li­tä­ten zu korrigieren.
  • Die Verga­be der ECTS-Punk­­te muss der tatsäch­li­chen Arbeits­be­las­tung entspre­chen, was zurzeit in den wenigs­ten Fällen zutrifft. Hier­bei müssen auch die Studie­ren­den bei der Erstel­lung bzw. Über­ar­bei­tung von Studi­en­gän­gen betei­ligt sein. Dies ist vor einer Geneh­mi­gung des Studi­en­gangs durch das Staats­mi­nis­te­ri­um sicherzustellen.

6. Finan­zi­el­le Situa­ti­on der Studie­ren­den gera­de im Hinblick auf den Bologna-Prozess

  • Die Staats­re­gie­rung soll auf Bundes­ebe­ne auf eine Erhö­hung des BAföGs hinwir­ken. Außer­dem soll der berech­tig­te Perso­nen­kreis ausge­wei­tet werden; das Ziel soll­te ein eltern­un­ab­hän­gi­ges BAföG sein.
  • Die Staats­re­gie­rung wird aufge­for­dert ein praxis­taug­li­che­res Studi­en­fi­nan­zie­rungs­mo­dell einzu­füh­ren. Dabei ist darauf zu achten, dass unab­hän­gig von der Konse­ku­tivi­tät und zeit­li­chen Planung des Masters auch eine bedin­gungs­lo­se Finan­zie­rung des Master-Studi­ums gewähr­leis­tet wird.
  • Gera­de auch im Hinblick auf die höhe­re Arbeits­be­las­tung im Zuge der Bolo­­gna-Reform ist dafür zu sorgen, dass sozia­le Grün­de als Tatbe­stand zur Studi­en­ge­büh­ren­be­frei­ung einge­führt werden.
  • Die Staats­re­gie­rung soll­te ihr Verspre­chen eines umfas­sen­den Stipen­di­en­sys­tems endlich umset­zen und dabei neben Leis­tungs­kri­te­ri­en vor allem die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on der Studie­ren­den stark berücksichtigen.

7. Finan­zie­rung des Umstel­lungs­pro­zes­ses der Studi­en­gän­ge auf BA/MA:

  • Wir spre­chen uns gegen eine Verwen­dung von Studi­en­ge­büh­ren für die Einrich­tung, Ausge­stal­tung und Umset­zung der Bache­­lor- und Master-Studi­en­­gän­­ge aus, denn dies stellt keine Verbes­se­rung der Lehre oder Studi­en­be­din­gun­gen dar, sondern ist zwei­fel­los Grund­vor­aus­set­zung für die Studier­bar­keit der neuen Studi­en­gän­ge. Wir fordern die Staats­re­gie­rung auf, ausrei­chend finan­zi­el­le Mittel zur Verfü­gung zu stel­len. Dass eine der größ­ten Hoch­schul­re­for­men der letz­ten Jahr­zehn­te kosten­neu­tral abläuft, ist nicht realis­tisch anzunehmen.
  • Insbe­son­de­re ist hier auf den häufi­gen und unge­setz­li­chen Einsatz von Studi­en­ko­or­di­na­to­ren und ‑bera­tern aus Studi­en­ge­büh­ren für die Verwal­tung und Ausar­bei­tung von Bache­­lor- und Master­stu­di­en­ord­nun­gen zu verweisen.

8. Akkre­di­tie­rung aller Studi­en­gän­ge als Ziel

  • Die zügi­ge Akkre­di­tie­rung aller Studi­en­gän­ge muss das erklär­te Ziel der Staats­re­gie­rung sein und sowohl finan­zi­ell als auch perso­nell gewähr­leis­tet werden. Nur eine Akkre­di­tie­rung gewähr­leis­tet eine dauer­haf­te Quali­tät der Studiengänge.

Posi­ti­on

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
80802 München