Angesichts der ständig zunehmenden Bedeutung von informationstechnischen Systemen in der Gesellschaft und an den Hochschulen, gewinnt auch das Thema Datenschutz und Datensicherheit herausragenden Stellenwert. Um den Einzelnen oder die Einzelne davor zu schützen, dass er oder sie durch den Umgang mit personenbezogenen Daten in seinem oder ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird, sieht die LAK Bayern in folgenden Bereichen Handlungsbedarf.
Nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit dürfen bereits bei der Erhebung von Daten an Hochschulen, aber auch anderen öffentlich-rechtlichen Bildungseinrichtungen wie etwa Studienstiftungen, keine irrelevanten Daten erhoben werden. Die LAK Bayern fordert insbesondere den Verzicht auf die Erhebung von nicht sachdienlichen Daten beispielsweise zu Religionszugehörigkeit oder allgemeinem Gesundheitszustand.
Angefangen bei der Immatrikulation ist transparent zu machen, an welchen Stellen die dort erhobenen Daten verwendet werden. Eine entsprechende und vollständige Liste ist den Einschreibungsformularen beizufügen.
Ferner fordern wir, dass an jeder Hochschule, an der Eignungsfeststellungsverfahren durchgeführt werden, verbindliche Mindeststandards verabschiedet werden, die insbesondere auch regeln was dort erfragt werden darf.
Vor allem dort, wo es um Befreiungen von Studiengebühren wegen unbilliger Härte oder um einen Nachteilsausgleich geht, werden äußerst sensible Daten erhoben und gespeichert. Die LAK Bayern fordert darum, beim Umgang mit diesen Daten besondere Rücksicht auf die Privatsphäre zu nehmen.
Auch beim Betrieb von IT-Systemen muss die Entstehung unnötiger Daten vermieden werden. So müssen etwa Log-Daten, wie sie bei Zugriffen und sonstigen Aktionen auf IT-Systeme anfallen, nach der vorgeschriebenen Speicherfrist von 6 Monaten umgehend gelöscht werden.
Die LAK Bayern spricht sich gegen einen faktischen Zwang zu personalisierten RFID-Karten aus. Stattdessen sollten, wo immer möglich, auch Alternativen bestehen bleiben beziehungsweise eröffnet werden.
Wir weisen auch auf die Sicherheitsrisiken von RFID-Karten hin, die sich durch ihre kontaktlose Auslesbarkeit aus der Distanz ergeben.
Nicht zwingend erforderliche Verkehrsdaten bei der Benutzung von Karten – etwa für die Mensa, Kopierer oder Parksysteme – dürfen nicht gespeichert werden. Neben der Datensparsamkeit ist uns auch die Sicherheit der Daten vor Verlust ein wichtiges Anliegen. Soweit Leistungsnachweise nur noch elektronisch gespeichert werden, ist die Hochschule für eine Sicherung der Daten vor Verlust verantwortlich. Es ist rechtlich sicherzustellen, dass Studierende keinen Nachteil durch einen solchen Datenverlust erleiden. Die Rekonstruktion von Leistungsnachweisen liegt in der alleinigen Verantwortung der Hochschule.
Um die Bedeutung des Datenschutzes an den Hochschulen zu stärken und die Anbindung der Studierenden als zahlenmäßig größte Gruppe an entsprechende Abläufe zu gewährleisten, müssen auch Regelungen bezüglich der Datenschutzbeauftragten überarbeitet werden.
Der oder die Datenschutzbeauftragte der Hochschule darf nicht Mitglied der Hochschulleitung sein, wie dies bisher teilweise der Fall ist. Dies führt potenziell zu Interessenkonflikten, die im Sinne eines effektiven Datenschutzes zu vermeiden sind. Die LAK Bayern fordert daher, dass der oder die Datenschutzbeauftragte vom Senat zu wählen ist und diesem jährlich einen Tätigkeitsbericht vorzulegen hat.
Die LAK Bayern fordert außerdem die Einrichtung eines oder einer zusätzlichen studentischen Datenschutzbeauftragten an jeder Hochschule. Dieser oder diese soll bei der Studierendenvertretung angesiedelt sein und angemessen vergütet werden. Die hierfür erforderlichen Mittel dürfen nicht zu Lasten der Haushaltsmittel der Studierendenvertretungen gehen.
Diese Person muss ein Informationsrecht haben, das dem des behördlichen Datenschutzbeauftragten in vollem Umfang entspricht. Sie muss bei bei allen Datenschutz relevanten Vorgängen gehört werden und hat das Recht, hierzu Stellungnahmen abzugeben.
Position
Landes-ASten-Konferenz Bayern
c/o Studierendenvertretung der LMU
Leopoldstraße 15
80802 München