Die LAK beschließt, sich dem Krefel­der Aufruf anzu­schlie­ßen. Deswei­te­ren unter­stützt die LAK Bayern die Hattin­ger Erklä­rung des Akti­ons­bünd­nis gegen Studiengebühren.

„Hattin­ger Erklä­rung des ABS
verab­schie­det auf der Voll­ver­samm­lung vom 27. Juli 2006 in Freiburg;

Das Akti­ons­bünd­nis gegen Studi­en­ge­büh­ren hat sich 1999 mit dem Ziel eines umfas­sen­den und bundes­ein­heit­li­chen Studi­en­ge­büh­ren­ver­bo­tes gegrün­det. Dies war eine Reak­ti­on darauf, dass auf die gleich­lau­ten­de Verspre­chung des “rot-grünen” Koali­ti­ons­ver­tra­ges von 1998 zunächst keiner­lei Initia­ti­ven der Bundes­re­gie­rung erfolg­ten. Die ehema­li­gen Oppo­si­ti­ons­par­tei­en hatten zwar die Idee des Studi­en­ge­büh­ren­ver­bo­tes aus der studen­ti­schen Protest­be­we­gung über­nom­men, zöger­ten nun aber mit dessen Umset­zung. Statt dessen nahmen die Befür­wor­te­rIn­nen von Studi­en­ge­büh­ren in den Koali­ti­ons­par­tei­en zu und außer­par­la­men­ta­ri­scher Druck erschien erfor­der­lich, um diesen Trend umzudrehen.

Das ABS ist seit­dem konti­nu­ier­lich gewach­sen. Die daraus abzu­le­sen­de gesell­schaft­li­che Ableh­nung von Studi­en­ge­büh­ren steht in einem deut­li­chen Wider­spruch zur gegen­tei­li­gen Poli­tik der parla­men­ta­ri­schen Mehr­hei­ten, sowie der Recht­spre­chung. Mehr als ein halbes Jahr­zehnt hat das ABS dazu beigetra­gen, die gesell­schaft­li­che Kontro­ver­se und einen hohen poli­ti­schen Legi­ti­ma­ti­ons­druck im Hinblick auf Studi­en­ge­büh­ren aufrecht zu erhal­ten. Jetzt aller­dings drohen nach der fast flächen­de­cken­den Einfüh­rung von Lang­zeit­stu­di­en­ge­büh­ren mitt­ler­wei­le auch allge­mei­ne Studi­en­ge­büh­ren in vielen Bundesländern.

Alle zugäng­li­chen bildungs­po­li­ti­schen Daten bekräf­ti­gen die bestehen­den Einwän­de gegen Studi­en­ge­büh­ren und fügen diesen zum Teil neue hinzu. Studi­en­ge­büh­ren errich­ten im Hoch­schul­sys­tem zusätz­li­che Hürden, die die sozia­le Selek­ti­vi­tät des gesam­ten Bildungs­sys­tems verstär­ken. Schlim­mer noch: Auch in ande­ren Bildungs­be­rei­chen blei­ben Barrie­ren bestehen und werden gefes­tigt. So wurde etwa in vielen Kommu­nen das ohne­hin unzu­rei­chen­de Ange­bot an Kinder­gar­ten­plät­zen weiter verknappt bzw. verteu­ert, die Selek­ti­on im mehr­glied­ri­gen Schul­sys­tem bleibt zemen­tiert, die Lern­mit­tel­frei­heit wurde weiter einge­schränkt, die Mittel für außer­schu­li­sche Kinder- und Jugend­för­de­rung wurden schließ­lich eben­so wie staat­li­che und privat­wirt­schaft­li­che Ausga­ben für Weiter­bil­dungs­maß­nah­men gekürzt. Das deut­sche Bildungs­sys­tem bleibt daher heute im inter­na­tio­na­len Vergleich dasje­ni­ge, in dem Bildungs­chan­cen von Kindern am stärks­ten von der Vermögens‑, Einkommens‑, und Bildungs­si­tua­ti­on der Eltern abhängen.

Trotz­dem hat die öffent­li­che Diskus­si­on die Poli­tik bisher nicht bewe­gen können, entspre­chen­de Schrit­te hin zu mehr Chan­cen­gleich­heit zu ergrei­fen. Im Gegen­teil ist durch die nun beschlos­se­ne Föde­ra­lis­mus­re­form zu befürch­ten, das neben die Abhän­gig­keit von Bildungs­chan­cen vom Geld­beu­tel der Eltern in Zukunft auch eine Abhän­gig­keit vom Wohn­ort und von der Kassen­la­ge des jewei­li­gen Bundes­lands tritt. Das Beispiel Rhein­­land-Pfalz, das aus Grün­den der Abwehr einer befürch­te­ten “Studen­ten­flut” auf Gebüh­ren für Nicht-Landes­kin­­der setzt oder das geplan­te Über­schrei­ten der Gebüh­ren­hö­he von 500 Euro in Hessen, beweist dies einmal mehr, dass eine einmal in Gang gesetz­te Priva­ti­sie­rung von Bildungs­kos­ten einen Selbst­ver­stär­ker­ef­fekt bzw. eine Abwärts­spi­ra­le in der gesell­schaft­li­chen Vertei­lung von Bildungs­chan­cen erzeugt.

Studi­en­ge­büh­ren sind Teil eines Gesell­schafts­bil­des, das die zivi­li­sa­to­ri­schen Errun­gen­schaf­ten von Sozi­al­staat, Teil­ha­be, Mitbe­stim­mung, Umver­tei­lung und prin­zi­pi­el­ler Zugangs­gleich­heit zu Bildungs­ein­rich­tun­gen über Rechts­an­sprü­che durch eine markt­fi­xier­te radi­ka­le Wett­be­werbs­ideo­lo­gie erset­zen will. In dieser wird gesell­schaft­li­che Teil­ha­be nicht mehr über sozia­le Garan­tien und bürger­recht­li­che Ansprü­che, sondern in letz­ter Konse­quenz ausschließ­lich über die unglei­che Kauf­kraft der Privat­leu­te bestimmt.

Das ABS steht vor der Frage, ob und wie sich dieser Nega­tiv­trend stop­pen und perspek­ti­visch poli­tisch umkeh­ren lässt. Durch die Einfüh­rung von allge­mei­nen Studi­en­ge­büh­ren in einem großen Teil Deutsch­lands ist die Debat­te um diese poli­ti­sche Rich­tungs­ent­schei­dung keines­wegs entgül­tig entschie­den. Eine gesell­schaft­li­che Zustim­mung zu Studi­en­ge­büh­ren gibt es nicht.

In dem Maße, wie sich die nega­ti­ven Konse­quen­zen der Einfüh­rung von Studi­en­ge­büh­ren mit Blick auf die Hoch­schu­len und das gesam­te Bildungs­sys­tem – z. B. in Form einer durch Abitu­ri­en­tIn­nen verschärf­ten Konkur­renz um immer knap­pe­re Lehr­stel­len – zeigen, können auch die behaup­te­ten Legi­ti­ma­ti­ons­grün­de für Studi­en­ge­büh­ren ihre Wirk­sam­keit verlieren.

In einer neoli­be­ral gepräg­ten Medi­en­land­schaft geschieht dies aller­dings nicht im Selbst­lauf. Erfor­der­lich ist außer­par­la­men­ta­ri­scher Druck und eine von der gesell­schaft­li­chen Basis her orga­ni­sier­te Gegen­öf­fent­lich­keit. Dies entspricht dem bishe­ri­gen Poli­tik­ver­ständ­nis des ABS und macht daher dessen Weiter­ar­beit erfor­der­lich. Das heißt, es ist poli­tisch sinn­voll – und keines­wegs unrea­lis­tisch – neben der Verhin­de­rung weite­re Gebüh­ren­plä­ne in einer kurz- oder mittel­fris­ti­gen Perspek­ti­ve über­all dort, wo Studi­en­ge­büh­ren einge­führt wurden, auf ihre Wieder­ab­schaf­fung hin zu arbei­ten. Ein mögli­cher Erfolg dabei bedingt aller­dings eine Vertie­fung gesell­schaft­li­cher und poli­ti­scher Bünd­nis­se weit über die Hoch­schu­len hinaus. Darum muss sich das ABS inten­si­ver bemü­hen, indem es etwa die gegen­sei­ti­ge Verstär­kung nega­ti­ver Trends in allen Bildungs­stu­fen heraus­ar­bei­tet und auf dieser Basis die Zusam­men­ar­beit mit Schü­le­rIn­nen, Eltern­in­itia­ti­ven und Gewerk­schaf­ten sucht.“

„Krefel­der Aufruf
des Akti­ons­bünd­nis­ses gegen Studi­en­ge­büh­ren (ABS)

Die gene­rel­le Einfüh­rung von Studi­en­ge­büh­ren steht unmit­tel­bar auf der poli­ti­schen Tages­ord­nung. Das kommt einem histo­ri­schen Einschnitt gleich. In letz­ter Konse­quenz würden wesent­li­che Ergeb­nis­se der Bildungs­re­form­pe­ri­ode revi­diert und der sozia­le Grund­kon­sens in der Bildungs­po­li­tik endgül­tig aufge­kün­digt. Unge­ach­tet der Tatsa­che, daß die neue rot-grüne Bundes­re­gie­rung von der über­wie­gen­den Mehr­heit der Studie­ren­den nicht zuletzt aufgrund der Wahl­kampf­ver­spre­chen beider Partei­en, Studi­en­ge­büh­ren gesetz­lich zu verbie­ten, ins Amt gewählt wurde, scheint die Bereit­schaft dazu inner­halb der offi­zi­el­len Bildungs­po­li­tik zu erlah­men. Schon stößt in Teilen von SPD, Grünen und Gewerk­schaf­ten der Grund­ge­dan­ke einer priva­ten, indi­vi­du­el­len Betei­li­gung an insti­tu­tio­nel­len Kosten des öffent­li­chen Bildungs­sys­tems auf zuneh­men­de Akzep­tanz. Erste Einstie­ge in Studi­en­ge­büh­ren – unter welcher verschlei­ern­den Bezeich­nung auch immer – sind bereits in mehre­ren Bundes­län­dern voll­zo­gen (Baden-Würt­­te­m­­berg, Nieder­sach­sen, Berlin, Bayern, Sach­sen). In keinem Fall reicht es aus, allein auf verhand­lungs­tech­ni­sche und takti­sche Manö­ver in bezug auf Regie­run­gen und Parla­men­te zu setzen. Die Verhin­de­rung von Studi­en­ge­büh­ren erfor­dert viel­mehr öffent­li­chen Druck und eine brei­te gesell­schaft­li­che Diskus­si­on über die Funk­ti­on des Bildungs­sys­tems. Um diese Poli­ti­sie­rung der Ausein­an­der­set­zung zu beför­dern, hat sich auf der Grund­la­ge der im folgen­den darge­leg­ten poli­ti­schen Posi­tio­nen und Forde­run­gen das Akti­ons­bünd­nis gegen Studi­en­ge­büh­ren (ABS) gegründet.

Studi­en­ge­büh­ren sind aus gesellschafts‑, sozi­al- und bildungs­po­li­ti­schen Grün­den abzu­leh­nen. Sie lösen kein einzi­ges Problem, sondern verschär­fen die Krise des Bildungssystems.

1. Studi­en­ge­büh­ren beför­dern die Priva­ti­sie­rung sozia­ler Risi­ken. Bildung wird nicht mehr als ein öffent­li­ches Gut gese­hen, dessen Nutzung als allge­mei­nes Recht gilt, sondern als zu erwer­ben­de und zu bezah­len­de Dienst­leis­tung, mit der jedeR einzel­ne in sein/ihr “Human­ka­pi­tal” inves­tiert. In diesem Sinne sind Studi­en­ge­büh­ren inte­gra­ler Bestand­teil des neoli­be­ra­len Poli­tik­mo­dells, dessen Ziel es ist, außer Bildung auch z.B. Beschäf­ti­gung, Gesund­heit, Alters­vor­sor­ge und ande­re gesell­schaft­li­che Aufga­ben auf den/die einzelne/n abzu­wäl­zen. Deswe­gen betrifft die Studi­en­ge­büh­ren­debat­te nicht nur Studie­ren­de. Sie hat viel­mehr eine gesell­schaft­li­che Stell­ver­tre­ter­funk­ti­on, um die Akzep­tanz einer gene­rel­len priva­ten Kosten­be­tei­li­gung für alle weiter­füh­ren­den Bildungs­we­ge (nach der allge­mei­nen Schul­pflicht) zu erpro­ben und perspek­ti­visch durchzusetzen.

2. Die sozia­len Wirkun­gen und Steue­rungs­ef­fek­te von Studi­en­ge­büh­ren sind gesell­schaft­lich schäd­lich. Studi­en­ge­büh­ren fördern ein anti­so­zia­les und entso­li­da­ri­sie­ren­des persön­li­ches Bildungs­ver­hal­ten und verstär­ken die gesell­schaft­li­che Verant­wor­tungs­lo­sig­keit des Wissen­schafts­sys­tems. Soge­nann­te “bildungs­fer­ne” Schich­ten werden noch stär­ker von weiter­füh­ren­der Bildung abge­schreckt. Deren Erwerb engt sich auf die tradi­tio­nel­le Normal­bio­gra­phie (männ­lich, weiß, deutsch; direk­ter Über­gang Schule/Wehrdienst/Studium) ein.

3. “Sozi­al­ver­träg­li­che” Studi­en­ge­büh­ren kann es nicht geben! Das ist ein Wider­spruch in sich. Jede Verkop­pe­lung von Bildungs­chan­cen mit der – struk­tu­rell unglei­chen – priva­ten Einkom­­mens- und Vermö­gens­ver­tei­lung in der Gesell­schaft repro­du­ziert die entspre­chen­de Ungleich­heit in der Bildung. Dieser Ausgangs­la­ge kann auch kein noch so ausge­feil­tes Darle­hens­sys­tem entge­gen­wir­ken, wie die Entwick­lung des BAföG anschau­lich zeigt. Studi­en­ge­büh­ren verschär­fen daher die sozia­le Selek­ti­ons­wir­kung des Bildungs­sys­tems – und verschlei­ern zugleich die poli­ti­sche Verant­wor­tung dafür.

4. Die Behaup­tung, Studi­en­ge­büh­ren würden die Entschei­dungs­po­si­ti­on von Studie­ren­den inner­halb der Insti­tu­ti­on Hoch­schu­le stär­ken, ist falsch. Das Gegen­teil ist der Fall. Studi­en­ge­büh­ren erset­zen Rechts‑, Betei­­li­­gungs- und Mitwir­kungs­an­sprü­che durch ein priva­tes Markt­ver­hält­nis zwischen Verkäu­fern und Kunden. Die neue “Frei­heit” der Studie­ren­den wäre daher ledig­lich nega­ti­ver Natur. Sie würde sich auf die Möglich­keit beschrän­ken, zwischen Ange­bo­ten wählen zu können, auf deren Zustan­de­kom­men sie nicht den gerings­ten Einfluß haben. Wenn etwa Studie­ren­de nur noch als KundIn­nen, nicht mehr als Mitglie­der der Univer­si­tät betrach­tet werden, haben sie konse­quen­ter­wei­se auch keinen Anspruch mehr auf selbst­ver­wal­te­te Struk­tu­ren oder Sitz und Stimm­recht in den Hochschulgremien.

Deswe­gen fordern wir:

  • die grund­sätz­li­che indi­vi­du­el­le Kosten­frei­heit für alle weiter­füh­ren­den Bildungs­we­ge. Dies bezieht sich nicht nur auf die Ableh­nung der direk­ten Erhe­bung von Studi­en­ge­büh­ren, sondern auch auf alle Model­le von Bildungs­gut­schei­nen und priva­tem Bildungssparen;
  • das eindeu­ti­ge gesetz­li­che Verbot von Studi­en­ge­büh­ren im HRG und in den Länder­hoch­schul­ge­set­zen. Dieses Verbot muß sich auch auf Verwaltungs‑, Zweitstudiums‑, Aufbau-/Ergän­­zungs-/Erwei­­te­rungs­­s­tu­­di­um­s‑, Lang­­zei­t­s­tu­­di­ums- und Promo­ti­ons­stu­di­ums­ge­büh­ren erstrecken;
  • den Ausstieg der Bundes­län­der aus Modell­ver­su­chen, komple­men­tär zu den staat­li­chen Hoch­schu­len klei­ne priva­te oder halb­pri­va­te Elite­hoch­schu­len zu betrei­ben, die mit umfang­rei­chen öffent­li­chem Mitteln subven­tio­niert werden und die Infra­struk­tur staat­li­cher Hoch­schu­len mitnut­zen, aber dennoch erheb­li­che Studi­en­ge­büh­ren verlangen.
  • die grund­sätz­li­che Gleich­stel­lung und gegen­sei­ti­ge Durch­läs­sig­keit allge­mei­ner, sog. beruf­li­cher und akade­mi­scher Bildungs­we­ge. Dies erfor­dert etwa die Abschaf­fung von priva­ten Gebüh­ren für Ganz­tags­be­rufs­schu­len und MeisterInnenausbildung.
  • die Umset­zung und Einhal­tung des 1973 rati­fi­zier­ten inter­na­tio­na­len Paktes über wirt­schaft­li­che, sozia­le und kultu­rel­le Rech­te, in dem sich die Bundes­re­gie­rung zur allmäh­li­chen Einfüh­rung der Unent­gelt­lich­keit von Hoch­schul­bil­dung verpflich­tet hat (vgl. auch den Passus im Arti­kel 26 der Menschen­rechts­de­kla­ra­ti­on der UNO, Dezem­ber 1948).“

Posi­ti­on

Landes-ASten-Konfe­renz Bayern
c/o Studie­ren­den­ver­tre­tung der LMU
Leopold­stra­ße 15
80802 München